Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit Budgettarif erfreut sich wachsender Beliebtheit – und das aus gutem Grund. Sie bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, Gesundheitsleistungen flexibel und individuell zu nutzen. Doch wie funktioniert eigentlich die Erstattung im Rahmen eines solchen Tarifs? Dieser Artikel erklärt den Ablauf, die Voraussetzungen und gibt praktische Tipps für eine reibungslose Nutzung.
🧾 Grundprinzip der Erstattung #
Beim Budgettarif stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung – meist zwischen 300 und 1.500 Euro. Dieses Budget kann für eine Vielzahl von Leistungen genutzt werden, darunter:
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Heilpraktikerleistungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Die Erstattung erfolgt direkt durch den Versicherer – der Arbeitgeber hat damit keinen administrativen Aufwand.
📲 Der Ablauf Schritt für Schritt #
- Leistung in Anspruch nehmen
Der Mitarbeitende lässt sich z. B. beim Zahnarzt behandeln oder kauft eine neue Brille. - Rechnung erhalten
Die Rechnung muss die notwendigen Angaben enthalten (z. B. Dioptrienwerte bei Sehhilfen). - Rechnung einreichen
Die Einreichung erfolgt meist digital über eine App oder ein Online-Portal des Versicherers. - Prüfung durch den Versicherer
Der Versicherer prüft die Rechnung auf Erstattungsfähigkeit und Budgetverfügbarkeit. - Erstattung erhalten
Der Betrag wird direkt auf das Konto des Mitarbeitenden überwiesen – bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.
🕒 Besonderheiten und Fristen #
- Keine Wartezeiten: Die Leistungen sind sofort nutzbar – auch bei laufenden Behandlungen.
- Rückwirkende Einreichung: Rechnungen können oft ohne feste Frist rückwirkend eingereicht werden.
- Behandlungsdatum zählt: Für die Erstattung ist das Datum der Behandlung entscheidend, nicht das Rechnungsdatum.
- Restbudget: Je nach Anbieter kann nicht genutztes Budget ins Folgejahr übertragen oder sogar erhöht werden.
🧠 FAQ – Häufige Fragen zur Erstattung #
1. Muss ich eine ärztliche Verordnung vorlegen?
In der Regel nicht. Für Sehhilfen reicht z. B. die Angabe der Dioptrienwerte auf der Rechnung.
2. Kann ich mehrere Rechnungen im Jahr einreichen?
Ja, mehrfache Einreichungen sind möglich – bis zur Ausschöpfung des Budgets.
3. Werden auch Leistungen aus dem Ausland erstattet?
Ja, sofern die Rechnung die notwendigen Angaben enthält.
4. Was passiert bei Überschreitung des Budgets?
Kosten über dem Budget müssen selbst getragen werden.
5. Kann ich Rechnungen für Familienangehörige einreichen?
Nur wenn diese mitversichert sind – je nach Tarifoption.
🧮 Beispiel: Erstattung einer Brille #
Ein Mitarbeitender kauft eine Brille für 280 €. Der Tarif sieht eine jährliche Erstattung von bis zu 180 € für Sehhilfen vor.
→ Die Rechnung wird digital eingereicht.
→ Der Versicherer überweist 180 € direkt an den Mitarbeitenden.
→ Die restlichen 100 € trägt der Mitarbeitende selbst.
📌 Zusammenfassung #
Die Erstattung bei einem Budgettarif ist einfach, digital und transparent. Mitarbeitende profitieren von einer schnellen Abwicklung und flexibler Nutzung ihres Gesundheitsbudgets. Der Arbeitgeber bleibt dabei administrativ entlastet und stärkt gleichzeitig seine Attraktivität als Arbeitgeber.
📞 Beratung empfohlen #
Da die Details je nach Versicherer und Tarif variieren, empfiehlt es sich, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.