Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen meist nur einen Bruchteil der Kosten bei einer zahnärztlichen Leistung. Der restliche Eigenanteil muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf Kostenfalle-zahn.de
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist daher eine clevere Möglichkeit für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz eine zusätzliche Kostenerststattung zu erhalten.
Zahnbehandlung und Zahnersatz in der betrieblichen Krankenversicherung
Erstattungsfähig sind Aufwendungen
je nach bKV-Tarif z.B. für:
- Prothesen, Brücken und Kronen
- Implantante
- vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens
- Aufbissbehelfe und Schienen
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
- Reparatur von Zahnersatz
- professionelle Zahnreinigung
Vergleich der Leistungen für Zahnersatz in der bKV
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und stehen damit nicht im Dienst einer bestimmten Gesellschaft. Wir kennen die Unterschiede beim Umfang der Erstattungshöhen bei einer Vielzahl an bKV-Tarifen der führenden Anbieter. Wir zeigen Ihnen gern die unterschiedlichen Leistungsdetails und Beiträge auf.
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Ingrida Sander
Geschäftsführerin
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
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