Zahnbehandlung
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen meist nur einen Bruchteil der Kosten bei einer zahnärztlichen Leistung. Der restliche Eigenanteil muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist daher eine clevere Möglichkeit für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz eine zusätzliche Kostenerststattung zu erhalten.
Zahnbehandlung und Zahnersatz in der betrieblichen Krankenversicherung
Erstattungsfähig sind Aufwendungen
je nach bKV-Tarif z.B. für:
- Prothesen, Brücken und Kronen
- Implantante
- vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens
- Aufbissbehelfe und Schienen
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
- Reparatur von Zahnersatz
- professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung ist in vielen Budgettarifen enthalten
Die Frage ist nur wie hoch die Erstattung ist. Hier finden Sie z.B. bKV-Budgettarife, bei denen max. bis zur gewählten Budgetstufe erstattet wird:


