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Betriebliche Krankenversicherung und Steuern

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet nicht nur Vorteile für die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Beitrag werden die steuerlichen Aspekte der bKV detailliert erläutert.

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Über Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Gesundheitsabsicherung zu bieten. Diese Versicherungen sind nicht nur ein attraktives Benefit für Mitarbeiter, sondern können auch steuerliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringen. Durch die Wahl der richtigen Versicherung können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig von steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Die steuerlichen Aspekte der betrieblichen Krankenversicherung sind vielfältig. Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann. Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren und die richtige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen.

bKV und Steuern: Ein Überblick

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist für viele Unternehmen ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Doch wie wirken sich die Kosten einer bKV steuerlich aus? Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Behandlung von bKV-Beiträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Steuerliche Behandlung für Arbeitnehmer

Alle (empfangenen) Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, es erfolgt somit
keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer.

 

Steuerliche Behandlung für Arbeitgeber

  • Betriebsausgaben: Beiträge zur bKV sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Dies bedeutet, dass sie vom Gewinn des Unternehmens vor der Steuerabzug abgezogen werden können und somit die Steuerlast senken.
  • Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV und den ggf. übernommenen Anteil der
    Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen.

Der Arbeitgeber kann zwischen folgenden Varianten wählen:

1. Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
2. Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV
3. Pauschalversteuerung nach § 37b EstG
4. Nettolohnversteuerung als Barlohn

 

Merkmale
1. Sachbezug
2. Pauschalversteuerung
3. Pauschalversteuerung
4. Nettolohnversteuerung als Barlohn
Norm
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
§ 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EstG i.V.m. § 1 Abs. 1 S.1 Nr.2 SvEV
§ 37b EStG
Keine
Steuer
Frei
Pflichtig mit Durchschnittssteuersatz
Pflichtig mit 30 % pauschal
Pflichtig
Sozialversicherung
Frei
Frei
Pflichtig
Pflichtig
Zahlweise
Monatlich
Jährlich ggf. auch halbjährlich, vierteljährlich
Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich,monatlich
Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich,monatlich
Grenze
50 € pro Monat
1.000 € pro Jahr
10.000 € pro Jahr
Keine

1. Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Laut dem Bundesfinanzhof (BFH) handelt es sich um Sachlohn, wenn der Mitarbeiter aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vom Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen kann. Dies trifft zu, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen abschließt und die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen zahlt. Für Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 Euro, sodass die Beitragszahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sofern die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.

2. Pauschalversteuerung gemäß § 40 EStG

Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV

Die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung sind wie folgt:

  • Jährliche Beitragszahlung: Die Beiträge müssen jährlich gezahlt werden, damit sie als sonstiger Bezug beim Mitarbeiter gelten.
  • Begrenzung der Pauschalierung: Die Pauschalierung von sonstigen Bezügen ist nur bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich.
  • Mitarbeiteranzahl: Die bKV muss für eine größere Anzahl von Mitarbeitern gewährt werden. Eine größere Anzahl wird ohne Prüfung bei mindestens 20 Arbeitnehmern anerkannt. Bei weniger als 20 Arbeitnehmern ist die Gewährung ebenfalls möglich, sofern die besonderen Verhältnisse des Arbeitgebers berücksichtigt werden und ein Vereinfachungseffekt erzielt wird (R 40.1 Abs. 1 LStR 2015).

Die Beantragung der Pauschalversteuerung erfolgt unternehmensabhängig über das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

Dafür werden folgende Angaben benötigt:

  • Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer je Steuerklasse
  • Durchschnittlich gezahlte sonstige Bezüge (Beitrag zur bKV) je Arbeitnehmer
  • Durchschnittliche Jahresarbeitslöhne der betroffenen Arbeitnehmer

Auf die Beträge, die als sonstige Bezüge gelten, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da diese sozialversicherungsrechtlich „zu den nicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt geltenden sonstigen Sachbezügen“ zählen und somit „dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen“ sind. Dies geht aus der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 20.11.2019 hervor.

3. Pauschalversteuerung gemäß § 37 b EStG

Die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung sind wie folgt:

  • Zusätzliche Übernahme der bKV-Beiträge: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung müssen aus betrieblichem Anlass zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übernommen werden.
  • Einheitliche Pauschalierung: Die Pauschalierung muss einheitlich für die bKV-Beiträge aller Mitarbeiter innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgen.
  • Begrenzung der Pauschalierung: Die Pauschalierung ist nur bis zu 10.000 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich.

Die pauschale Einkommensteuer in Höhe von 30 % wird als Lohnsteuer behandelt (mit Abgeltungswirkung) und muss in der Lohnsteueranmeldung der Betriebsstätte angegeben und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abgeführt werden.

Die Beitragszahlungen gelten als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

4. Nettolohnversteuerung als Barlohn

  • Behandlung des bKV-Beitrags als Nettolohn: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden als Nettolohn betrachtet.
  • Individuelle Hochrechnung: Der bKV-Beitrag wird individuell auf den Bruttolohn jedes Mitarbeiters hochgerechnet, wobei die jeweiligen Lohnsteuermerkmale berücksichtigt werden.

Individuelle Beratung: Unternehmen sollten sich in jedem Fall individuell beraten lassen, um die steuerlichen Auswirkungen der bKV optimal zu nutzen.

Unsere Dienstleistungen

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Hauptmerkmale der Betrieblichen Krankenversicherung

Steuerliche Vorteile nutzen

Mitarbeiterbindung stärken

Gesundheitsförderung im Unternehmen

Individuelle Tarifgestaltung

Kostenersparnis für Arbeitgeber

Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung

Erweiterte Gesundheitsleistungen

Flexibilität bei der Tarifwahl

Transparente Kostenstruktur

Langfristige Planungssicherheit

Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Vereinfachte Verwaltung

Steigerung der Produktivität

Häufig gestellte Fragen zur Betrieblichen Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die bKV?

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was die Steuerlast des Unternehmens senkt.

Wie profitieren Mitarbeiter von der bKV?

Mitarbeiter erhalten Zugang zu erweiterten Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.

Ist die bKV für alle Mitarbeiter verpflichtend?

Ja, die AG-finanzierte bKV sollten der Arbeitgeber optimalerweise für alle Beschäftigten einrichten.

Es sind allerdings auch Gruppenbildungen möglich und ggf. unterschiedliche Leistungspakete. 

Wie wird die bKV im Unternehmen eingeführt?

Die Einführung erfolgt idealerweise durch eine enge Zusammenarbeit mit einem bKV Versicherungsmakler, der die passenden Tarife und Anbieter auswählt.

Erfahrungsberichte zufriedenen Kunden

Die Einführung der bKV war unkompliziert und hat uns geholfen, als Arbeitgeber attraktiver zu werden.

Die bKV hat nicht nur meine Gesundheit unterstützt, sondern auch meine Bindung zum Unternehmen gestärkt.

Unser Unternehmen konnte durch die bKV die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich steigern. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten!

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