Betriebliche Krankenversicherung und Steuern
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet nicht nur Vorteile für die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Beitrag werden die steuerlichen Aspekte der bKV detailliert erläutert.
Individuelle Beratung
Erhalten Sie eine persönliche Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
Umfassender Tarifvergleich
Vergleichen Sie verschiedene Budgettarife und finden Sie die beste betriebliche Krankenversicherung für Ihr Unternehmen.
Über Betriebliche Krankenversicherung
Betriebliche Krankenversicherungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Gesundheitsabsicherung zu bieten. Diese Versicherungen sind nicht nur ein attraktives Benefit für Mitarbeiter, sondern können auch steuerliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringen. Durch die Wahl der richtigen Versicherung können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig von steuerlichen Erleichterungen profitieren.
bKV und Steuern: Ein Überblick
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist für viele Unternehmen ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Doch wie wirken sich die Kosten einer bKV steuerlich aus? Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Behandlung von bKV-Beiträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Steuerliche Behandlung für Arbeitnehmer
Alle (empfangenen) Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, es erfolgt somit
keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer.
Steuerliche Behandlung für Arbeitgeber
- Betriebsausgaben: Beiträge zur bKV sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Dies bedeutet, dass sie vom Gewinn des Unternehmens vor der Steuerabzug abgezogen werden können und somit die Steuerlast senken.
- Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV und den ggf. übernommenen Anteil der
Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen.
Der Arbeitgeber kann zwischen folgenden Varianten wählen:
1. Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
2. Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV
3. Pauschalversteuerung nach § 37b EstG
4. Nettolohnversteuerung als Barlohn
Merkmale | 1. Sachbezug | 2. Pauschalversteuerung | 3. Pauschalversteuerung | 4. Nettolohnversteuerung als Barlohn |
Norm | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | § 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EstG i.V.m. § 1 Abs. 1 S.1 Nr.2 SvEV | § 37b EStG | Keine |
Steuer | Frei | Pflichtig mit Durchschnittssteuersatz | Pflichtig mit 30 % pauschal | Pflichtig |
Sozialversicherung | Frei | Frei | Pflichtig | Pflichtig |
Zahlweise | Monatlich | Jährlich ggf. auch halbjährlich, vierteljährlich | Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich,monatlich | Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich,monatlich |
Grenze | 50 € pro Monat | 1.000 € pro Jahr | 10.000 € pro Jahr | Keine |
1. Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Laut dem Bundesfinanzhof (BFH) handelt es sich um Sachlohn, wenn der Mitarbeiter aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vom Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen kann. Dies trifft zu, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen abschließt und die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen zahlt. Für Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 Euro, sodass die Beitragszahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sofern die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.
2. Pauschalversteuerung gemäß § 40 EStG
Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV
Die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung sind wie folgt:
- Jährliche Beitragszahlung: Die Beiträge müssen jährlich gezahlt werden, damit sie als sonstiger Bezug beim Mitarbeiter gelten.
- Begrenzung der Pauschalierung: Die Pauschalierung von sonstigen Bezügen ist nur bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich.
- Mitarbeiteranzahl: Die bKV muss für eine größere Anzahl von Mitarbeitern gewährt werden. Eine größere Anzahl wird ohne Prüfung bei mindestens 20 Arbeitnehmern anerkannt. Bei weniger als 20 Arbeitnehmern ist die Gewährung ebenfalls möglich, sofern die besonderen Verhältnisse des Arbeitgebers berücksichtigt werden und ein Vereinfachungseffekt erzielt wird (R 40.1 Abs. 1 LStR 2015).
Die Beantragung der Pauschalversteuerung erfolgt unternehmensabhängig über das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
Dafür werden folgende Angaben benötigt:
- Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer je Steuerklasse
- Durchschnittlich gezahlte sonstige Bezüge (Beitrag zur bKV) je Arbeitnehmer
- Durchschnittliche Jahresarbeitslöhne der betroffenen Arbeitnehmer
Auf die Beträge, die als sonstige Bezüge gelten, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da diese sozialversicherungsrechtlich „zu den nicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt geltenden sonstigen Sachbezügen“ zählen und somit „dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen“ sind. Dies geht aus der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 20.11.2019 hervor.
3. Pauschalversteuerung gemäß § 37 b EStG
Die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung sind wie folgt:
- Zusätzliche Übernahme der bKV-Beiträge: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung müssen aus betrieblichem Anlass zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übernommen werden.
- Einheitliche Pauschalierung: Die Pauschalierung muss einheitlich für die bKV-Beiträge aller Mitarbeiter innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgen.
- Begrenzung der Pauschalierung: Die Pauschalierung ist nur bis zu 10.000 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich.
Die pauschale Einkommensteuer in Höhe von 30 % wird als Lohnsteuer behandelt (mit Abgeltungswirkung) und muss in der Lohnsteueranmeldung der Betriebsstätte angegeben und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abgeführt werden.
Die Beitragszahlungen gelten als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
4. Nettolohnversteuerung als Barlohn
- Behandlung des bKV-Beitrags als Nettolohn: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden als Nettolohn betrachtet.
- Individuelle Hochrechnung: Der bKV-Beitrag wird individuell auf den Bruttolohn jedes Mitarbeiters hochgerechnet, wobei die jeweiligen Lohnsteuermerkmale berücksichtigt werden.
Individuelle Beratung: Unternehmen sollten sich in jedem Fall individuell beraten lassen, um die steuerlichen Auswirkungen der bKV optimal zu nutzen.
Unsere Dienstleistungen
Dienstleistungen im Bereich Betriebliche Krankenversicherung
Individuelle Tarifberatung
Wir bieten eine umfassende Beratung, um den passenden Tarif für Ihr Unternehmen zu finden, der sowohl Ihren Bedürfnissen als auch Ihrem Budget entspricht.
Vergleich von Budgettarifen
Nutzen Sie unseren Service, um verschiedene Budgettarife zu vergleichen und die beste Option für Ihre Mitarbeiter zu wählen.
Steuerliche Beratung
Erhalten Sie eine Überblick zu den steuerlichen Vorteilen im Zusammenhang mit betrieblichen Krankenversicherungen.
Mitarbeiter-Workshops
Wir führen für Sie Mitarbeiter-Workshops durch, um das Bewusstsein für die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung zu schärfen.
Vertragsmanagement
Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung und Optimierung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge.
Regelmäßige Überprüfung
Profitieren Sie von regelmäßigen Überprüfungen Ihrer Versicherungsoptionen, um sicherzustellen, dass Sie stets die besten Konditionen erhalten.
Hauptmerkmale der Betrieblichen Krankenversicherung
Steuerliche Vorteile nutzen
Mitarbeiterbindung stärken
Gesundheitsförderung im Unternehmen
Individuelle Tarifgestaltung
Kostenersparnis für Arbeitgeber
Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Erweiterte Gesundheitsleistungen
Flexibilität bei der Tarifwahl
Transparente Kostenstruktur
Langfristige Planungssicherheit
Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Vereinfachte Verwaltung
Steigerung der Produktivität
Häufig gestellte Fragen zur Betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die bKV?
Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was die Steuerlast des Unternehmens senkt.
Wie profitieren Mitarbeiter von der bKV?
Mitarbeiter erhalten Zugang zu erweiterten Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.
Ist die bKV für alle Mitarbeiter verpflichtend?
Ja, die AG-finanzierte bKV sollten der Arbeitgeber optimalerweise für alle Beschäftigten einrichten.
Es sind allerdings auch Gruppenbildungen möglich und ggf. unterschiedliche Leistungspakete.
Wie wird die bKV im Unternehmen eingeführt?
Die Einführung erfolgt idealerweise durch eine enge Zusammenarbeit mit einem bKV Versicherungsmakler, der die passenden Tarife und Anbieter auswählt.
Erfahrungsberichte zufriedenen Kunden
Die Einführung der bKV war unkompliziert und hat uns geholfen, als Arbeitgeber attraktiver zu werden.
Die bKV hat nicht nur meine Gesundheit unterstützt, sondern auch meine Bindung zum Unternehmen gestärkt.
Unser Unternehmen konnte durch die bKV die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich steigern. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten!