Meine Gesundheit 300 € Budget / Sehhilfe 75%
13,90 €
- Im Rahmen des Budgettarifs stehen 300 € jährlich zur Verfügung.
- Für Sehhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen oder Sehschärfe-Operationen werden 75 % des Rechnungsbetrages übernommen (innerhalb des Budget), ganz ohne Sublimits.
- Budgetverdoppelung im Folgejahr möglich
Gesundheit fördern – Mitarbeitende stärken
Der Budgettarif „Meine Gesundheit 300 + Sehhilfe 75“ bietet jährlich 300 € für Gesundheitsleistungen und 75 % Erstattung für Sehhilfen – inklusive Brillen, Kontaktlinsen und Lasik-OPs. Wird das Budget ein Jahr lang nicht genutzt, verdoppelt es sich auf 600 € im Folgejahr.
Highlights:
- Volles Budget auch bei unterjährigem Start
- Beitragsfrei bei Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical oder längerer Krankheit (bis zu 36 Monate)
- Mitversicherung von Familienangehörigen möglich
- Digitale Services: 24/7 Videotelefonie, Facharztvermittlung, Rechnungs-App
- Leistungen auch im Ausland und bei laufenden Behandlungen
Ideal für Unternehmen ab 5 Mitarbeitenden, die Gesundheit und Wertschätzung verbinden möchten.
Zusätzliche Informationen
Versicherer | |
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Mindestanzahl | |
Budgethöhe | |
Unterjähriger Beginn | |
Budgeterhöhung | Ja, Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr. |
Beitragsbefreiung inklusive? | |
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Bei AU > 6Wochen | |
Bei Elternzeit | |
Bei Familienpflegezeit | |
Bei Freistellung (z.B. Sabbatical) | Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag, (z.B. Sabbatical) |
Sehhilfe | |
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Sehhilfe belastet das Budget | |
Sonnenbrille mit Dioptrien | 75 Prozent des Rechnungsbetrags, Je nach Tarifauswahl, max. bis zur Budgethöhe |
Lasik | 100 Prozent für ambulant durchgeführte operative Sehschärfenkorrekturen, max. bis zur Budgethöhe |
Bildschirmarbeitsbrille | 75 Prozent des Rechnungsbetrags, Je nach Tarifauswahl, max. bis zur Budgethöhe |
Naturheilverfahren | Ja, nach Hufeland gemäß GOÄ, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
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Heilpraktiker | Ja, für Heilpraktikerbehandlung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Ärztliche Videotelefonie | |
Facharzttermin- Service | |
Gesundheitsportal |
Heilmittel | Ja, für verordnete Heilmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
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Begrenzung für Heilmittel | |
Heilmittelverzeichnis | |
Kinesio-Tapes | |
Hilfsmittel | Ja, für verordnete Hilfsmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Hörgeräte | |
Arznei- und Verbandmittel | für verordnete Arznei-, Verbandmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Privatrezepten (blau/grün) |
Vorsorgeuntersuchungen | |
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Vorsorge ohne Katalog | |
Reise- und Schutzimpfungen |
Facharzttermin- Service | |
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Ärztliche Videotelefonie | |
Pflege-Assistance | |
Services auch für Familie | |
Medizin. Hotline |
Familie-Mitversicherung | Ja, ohne Gesundheitsprüfung, innerhalb 12-monatigem Öffnungsfenster, in Budget-E-Tarife MeineGesundheit E |
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Services auch für Familie |
Ausschlüsse | |
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Bei Ausscheiden | |
Einschluss laufende Behandl. | |
Vorrangige Leistung | Ja, Danach kann VN ggf. weitere Erstattungen bei seiner Zusatzversicherung beantragen |
Nachrangige Leistung | |
Krankenhaustagegeld | Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V, auch für Krankenhausaufenthalt (10 EUR Zuzahlung für 28 Tage) oder Transport zu Ärztinnen und Ärzten., Außerdem gesonderten Tarif möglich: KHT für 1,29 € pro 10 € Tagessatz (max. 100 €) |
Leistungen auch im Ausland | Ja, ganz Europa, Bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten. |
Psychologisches Coaching | Ja, Psychologisches Coaching Telefonische Begleitung und Beratung beim Umgang mit psychischen Belastungssituationen |
Gesundheitskarte | |
Extras |
Onlineportal für Firma | |
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Onlinemeldung Änderungen | |
Onlineportal für MA | |
Angebote auch in Englisch | |
Indiv. Mitarbeiterinformation | |
Rechnungs-App |
Einschluss angerat. Behandl. | |
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Alle Zuzahl. nach § 61 SGB V | Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V inbegriffen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Stand |