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Wie lange können sich Familienangehörige mitversichern?
Die meisten Versicherer ermöglichen die Mitversicherung von Familienangehörigen (ohne Gesundheitsfragen) – ein attraktives Zusatzangebot, das den Schutz auf die ganze Familie ausweitet.
Vorteile der Mitversicherung:
- 👨👩👧👦 Familienfreundlich: Gesundheitsschutz für die ganze Familie
- 🧒 Zusatzleistungen für Kinder: z. B. Kieferorthopädie, Brillen, Vorsorge
- 🧾 Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss im Öffnungszeitraum
- 💡 Eigenständige Verträge: Familienmitglieder erhalten eigene Policen, unabhängig vom Arbeitsverhältnis
- 🔐 Weiterversicherung möglich bei Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt
Wie lange sich Familienangehörige ohne Gesundheitsfragen versichern können, hängt vom jeweiligen Öffnungsfenster ab. Je nach Anbieter können innerhalb der ersten 3-12 Monate nach Beginn des bKV-Vertrags des Mitarbeitenden auch dessen Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.
Dies sind zum Beispiel:
- 2 Monate bei der SDK (ZahnBudget/AmbulantBudget)
- 3 Monate bei der Arag, Barmenia und Hallesche
- 6 Monate bei der Gothaer und Nürnberger
- 12 Monate bei der Allianz
bKV-Budgettarife mit Öffnungsfrist von 6 bzw. 12 Monaten
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