Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit Budgettarif ist längst mehr als nur ein Benefit für Mitarbeitende. Viele Versicherer bieten inzwischen auch die Möglichkeit, Familienangehörige mit abzusichern – und das zu attraktiven Konditionen. Doch wie lange können Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige mitversichert werden? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Regelungen und Optionen.
🧾 Mitversicherung von Familienangehörigen – die Grundidee #
Viele Versicherer ermöglichen es, Ehe- oder Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder über sogenannte Einzelversicherungen (z. B. „Budget-E-Tarife“) mitzuversichern. Die Angehörigen erhalten dabei denselben Leistungsumfang wie die Mitarbeitenden – allerdings auf eigene Kosten.
📅 Wie lange gilt die Mitversicherung? #
Die Dauer der Mitversicherung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Solange der Mitarbeitende versichert ist, können Familienangehörige ebenfalls abgesichert bleiben.
- Kinder sind meist bis zum 21. Lebensjahr oder solange sie kindergeldberechtigt sind mitversicherbar.
- Ehe- oder Lebenspartner können unbegrenzt mitversichert bleiben – auch bei Renteneintritt des Mitarbeitenden, sofern die Beiträge weiter gezahlt werden.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Familienversicherung privat weitergeführt werden – zu den Konditionen des Einzelvertrags.
💡 Beispielhafte Regelungen #
- Ehepartner, 35 Jahre alt: Mitversicherung über Budget-E-Tarif, monatlicher Beitrag z. B. 30–35 €
- Kinder, 10 und 14 Jahre: Mitversicherung je ca. 12–15 € monatlich
- Mitversicherung ab dem ersten Tag: Keine Wartezeit, keine Gesundheitsprüfung
- Weiterversicherung möglich: Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Renteneintritt
Vorteile der Mitversicherung #
👨👩👧👦 Familienfreundlich
Gesundheitsschutz für die ganze Familie
🧒 Zusatzleistungen für Kinder
z. B. Kieferorthopädie, Brillen, Vorsorge
🧾 Keine Gesundheitsprüfung
bei Vertragsabschluss im Öffnungszeitraum
💡 Eigenständige Verträge
Familienmitglieder erhalten eigene Policen, unabhängig vom Arbeitsverhältnis
🔐 Weiterversicherung möglich
bei Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt
❓ FAQ: Mitversicherung von Familienangehörigen #
- Wie lange können Familienangehörige mitversichert werden?
Solange der Mitarbeitende versichert ist – Kinder meist bis zum 21. Lebensjahr, Partner unbegrenzt.
- Gibt es eine Frist für die Anmeldung?
Ja, innerhalb von drei bis zwölf Monaten (je nach Anbieter) nach Vertragsbeginn entfällt die Gesundheitsprüfung.
- Was passiert nach Ablauf des Öffnungsfensters?
Eine Mitversicherung ist weiterhin möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und ggf. Einschränkungen.
- Können Angehörige den Vertrag später privat weiterführen?
Ja, bei Vertragsende kann die Versicherung auf eigene Kosten fortgeführt werden.
Das Öffnungsfenster #
Wie lange sich Familienangehörige ohne Gesundheitsfragen versichern können, hängt vom jeweiligen Öffnungsfenster ab.
Je nach Anbieter können innerhalb der ersten 3–12 Monate nach Beginn des bKV-Vertrags des Mitarbeitenden auch dessen Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.
Dies sind zum Beispiel:
- 2 Monate bei der SDK (ZahnBudget/AmbulantBudget)
- 3 Monate bei der Arag, Barmenia und Hallesche
- 6 Monate bei der Gothaer und Nürnberger
- 12 Monate bei der Allianz
