Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit Budgettarifen bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung ihrer Mitarbeitenden zu verbessern. Besonders gefragt sind Leistungen rund um Arzneimittel, da diese regelmäßig benötigt werden und oft mit Zuzahlungen verbunden sind. Doch welche Arzneimittel sind im Budgettarif in der Regel abgedeckt? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die typischen Leistungen, die Erstattungsbedingungen und die Vorteile für Versicherte.
💊 Welche Arzneimittel sind abgedeckt? #
In den meisten bKV-Budgettarifen sind folgende Arzneimittel abgedeckt:
- Verschreibungspflichtige Medikamente, die ärztlich verordnet wurden
- Rezeptfreie Arzneimittel, sofern sie medizinisch notwendig sind und vom Arzt empfohlen wurden
- Naturheilmittel und homöopathische Präparate, je nach Tarif
- Arzneimittel zur Reise- und Schutzimpfung
Die Erstattung erfolgt in der Regel zu 100 % der Kosten, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist.
📦 Voraussetzungen für die Erstattung #
Damit Arzneimittel im Rahmen des Budgettarifs erstattet werden, gelten meist folgende Bedingungen:
- Eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung liegt vor
- Die Arzneimittel sind medizinisch notwendig
- Die Kosten sind nachweislich entstanden (z. B. durch Quittung oder Rezeptkopie)
🧾 Beispiele aus der Praxis #
Versicherer wie HanseMerkur, AXA, ARAG oder NÜRNBERGER bieten Budgettarife mit folgenden Leistungen:
- 100 % Erstattung für Arznei- und Verbandmittel
- Privatrezepte sind ebenfalls erstattungsfähig
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wenn sie ärztlich empfohlen wurden
🧠 Vorteile für Versicherte #
Die Abdeckung von Arzneimitteln im Budgettarif bietet:
- Finanzielle Entlastung bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme
- Zugang zu hochwertigen Präparaten, auch außerhalb der GKV-Leistung
- Flexibilität bei der Auswahl der Medikamente
🏢 Vorteile für Unternehmen #
Für Arbeitgeber ergeben sich durch die Integration von Arzneimittelleistungen:
- Attraktive Zusatzleistung zur Mitarbeiterbindung
- Weniger Ausfallzeiten durch bessere Versorgung
- Positive Wirkung auf das Betriebsklima
❓ FAQ – Häufige Fragen #
1. Werden auch rezeptfreie Medikamente erstattet?
Ja, sofern sie medizinisch notwendig sind und ärztlich empfohlen wurden.
2. Muss ich ein Rezept vorlegen?
In der Regel ja – entweder ein Kassen- oder ein Privatrezept.
3. Was passiert, wenn das Budget aufgebraucht ist?
Weitere Kosten müssen selbst getragen oder über andere Versicherungen abgedeckt werden.
4. Sind Naturheilmittel auch abgedeckt?
Ja, viele Tarife beinhalten auch homöopathische und alternative Arzneimittel.
📌 Zusammenfassung #
Arzneimittel sind ein zentraler Bestandteil der bKV-Budgettarife. Die meisten Tarife erstatten sowohl verschreibungspflichtige als auch rezeptfreie Medikamente, sofern sie medizinisch notwendig sind. Damit bieten sie eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und helfen, Versorgungslücken zu schließen.
Da die Leistungen je nach Versicherer und Tarif variieren, empfiehlt sich eine individuelle Beratung, um den passenden Tarif für die eigenen Bedürfnisse zu finden.


