Arznei-, Verband- & Hilfsmittel
BKV-Budgettarife stellen Mitarbeitern einen festen, jährlichen Geldbetrag für Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Dieses Budget ermöglicht die flexible Nutzung für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, oft ergänzend zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein wesentlicher Vorteil ist die Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln (OTC), die sonst privat zu zahlen wären. Typischerweise können auch die Kosten für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) oder Hörgeräte aus dem Budget beglichen werden. Die Tarife funktionieren nach dem Prinzip der Vorauszahlung durch den Mitarbeiter, gefolgt von der Erstattung durch den BKV-Versicherer. Sie zeichnen sich durch geringe Bürokratie und meist keine Gesundheitsprüfung aus. Arbeitgeber nutzen diese Budgets, um die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen und die Gesundheit der Belegschaft zu fördern. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung bei alltäglichen Gesundheitsausgaben. Die genaue Höhe des Budgets und die abgedeckten Leistungen variieren je nach gewähltem Tarif und Versicherer. Sobald das jährliche Budget ausgeschöpft ist, trägt der Versicherte die weiteren Kosten bis zum Beginn des neuen Leistungsjahres selbst.
[showmodule id="6928"]