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Was ist ein Sublimit?

Ein Sublimit in einem bKV-Budgettarif (betriebliche Krankenversicherung mit Budgettarif) bezeichnet eine Teilbegrenzung innerhalb des Gesamtbudgets, das einem Mitarbeitenden pro Jahr zur Verfügung steht.

Was bedeutet das konkret?

Ein Budgettarif stellt dem Versicherten einen bestimmten Geldbetrag pro Jahr zur Verfügung, z. B. 600 € jährlich, den er für verschiedene Gesundheitsleistungen nutzen kann – etwa für Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, Zahnbehandlungen etc.

Ein Sublimit begrenzt dabei, wie viel von diesem Gesamtbudget für bestimmte Leistungsbereiche verwendet werden darf.


Beispiel:

Angenommen, ein bKV-Budgettarif bietet ein jährliches Gesundheitsbudget von 600 €, aber mit folgenden Sublimits:

  • Zahnbehandlungen: max. 300 € pro Jahr
  • Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen): max. 150 € pro Jahr
  • Heilpraktikerleistungen: max. 200 € pro Jahr

Das bedeutet: Auch wenn noch 500 € vom Budget übrig sind, kann man z. B. für eine neue Brille nur maximal 150 € geltend machen – weil das Sublimit für Sehhilfen bei 150 € liegt.


Warum gibt es Sublimits?

  • Kostenkontrolle für den Versicherer: Um zu verhindern, dass das gesamte Budget für teure Einzelbereiche (z. B. Zahnersatz) aufgebraucht wird.
  • Leistungssteuerung: Um eine ausgewogene Nutzung verschiedener Gesundheitsleistungen zu fördern.
  • Tarifgestaltung: Versicherer können so gezielt Leistungen hervorheben oder einschränken.

 

Hier ist eine Vergleichstabelle für einen bKV-Budgettarif mit Sublimits. Sie zeigt beispielhaft, wie das Gesamtbudget auf verschiedene Leistungsbereiche aufgeteilt sein kann.

Hinweis: Die Summe der Sublimits kann das Gesamtbudget übersteigen, da nicht alle Leistungen gleichzeitig beansprucht werden. Entscheidend ist, dass pro Jahr maximal 600 € insgesamt erstattet werden.

Leistungsbereich
mit Sublimit (max. Erstattung)
ohne Sublimits (max. 600 EUR gesamt)
Kommentar
Gesamtbudget
600 EUR
600 EUR
Beide Varianten bieten das gleiche Jahresbudget
Zahnbehandlungen
300 EUR
Bis zu 600 €, solange Budget reicht
Ohne Sublimit kann das gesamte Budget für Zahnleistungen genutzt werden
Sehhilfen
150 EUR
Bis zu 600 €, solange Budget reicht
Ohne Sublimit höhere Flexibilität bei teuren Brillen oder Kontaktlinsen
Heilpraktikerleistungen
200 EUR
Bis zu 600 €, solange Budget reicht
Ohne Sublimit können auch teurere Behandlungen erstattet werden
Arznei-/Verbandmittel
100 EUR
Bis zu 600 €, solange Budget reicht
Mit Sublimit ggf. nicht alle Kosten abgedeckt
Vorsorgeuntersuchungen
200 EUR
Bis zu 600 €, solange Budget reicht
Ohne Sublimit kann mehr für Vorsorge genutzt werden
Impfungen
100 EUR
Bis zu 600 €, solange Budget reicht
Ohne Sublimit auch mehrere Impfungen möglich

Fazit:

  • Mit Sublimits: Mehr Steuerung durch den Versicherer, aber weniger Flexibilität für den Versicherten.
  • Ohne Sublimits: Höhere Flexibilität, da das Budget frei auf alle Leistungen verteilt werden kann – sinnvoll für individuelle Gesundheitsbedürfnisse.

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