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Was ist ein Sublimit?
Ein Sublimit in einem bKV-Budgettarif (betriebliche Krankenversicherung mit Budgettarif) bezeichnet eine Teilbegrenzung innerhalb des Gesamtbudgets, das einem Mitarbeitenden pro Jahr zur Verfügung steht.
Was bedeutet das konkret?
Ein Budgettarif stellt dem Versicherten einen bestimmten Geldbetrag pro Jahr zur Verfügung, z. B. 600 € jährlich, den er für verschiedene Gesundheitsleistungen nutzen kann – etwa für Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, Zahnbehandlungen etc.
Ein Sublimit begrenzt dabei, wie viel von diesem Gesamtbudget für bestimmte Leistungsbereiche verwendet werden darf.
Beispiel:
Angenommen, ein bKV-Budgettarif bietet ein jährliches Gesundheitsbudget von 600 €, aber mit folgenden Sublimits:
- Zahnbehandlungen: max. 300 € pro Jahr
- Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen): max. 150 € pro Jahr
- Heilpraktikerleistungen: max. 200 € pro Jahr
Das bedeutet: Auch wenn noch 500 € vom Budget übrig sind, kann man z. B. für eine neue Brille nur maximal 150 € geltend machen – weil das Sublimit für Sehhilfen bei 150 € liegt.
Warum gibt es Sublimits?
- Kostenkontrolle für den Versicherer: Um zu verhindern, dass das gesamte Budget für teure Einzelbereiche (z. B. Zahnersatz) aufgebraucht wird.
- Leistungssteuerung: Um eine ausgewogene Nutzung verschiedener Gesundheitsleistungen zu fördern.
- Tarifgestaltung: Versicherer können so gezielt Leistungen hervorheben oder einschränken.
Hier ist eine Vergleichstabelle für einen bKV-Budgettarif mit Sublimits. Sie zeigt beispielhaft, wie das Gesamtbudget auf verschiedene Leistungsbereiche aufgeteilt sein kann.
Hinweis: Die Summe der Sublimits kann das Gesamtbudget übersteigen, da nicht alle Leistungen gleichzeitig beansprucht werden. Entscheidend ist, dass pro Jahr maximal 600 € insgesamt erstattet werden.
Leistungsbereich | mit Sublimit (max. Erstattung) | ohne Sublimits (max. 600 EUR gesamt) | Kommentar |
---|---|---|---|
Gesamtbudget | 600 EUR | 600 EUR | Beide Varianten bieten das gleiche Jahresbudget |
Zahnbehandlungen | 300 EUR | Bis zu 600 €, solange Budget reicht | Ohne Sublimit kann das gesamte Budget für Zahnleistungen genutzt werden |
Sehhilfen | 150 EUR | Bis zu 600 €, solange Budget reicht | Ohne Sublimit höhere Flexibilität bei teuren Brillen oder Kontaktlinsen |
Heilpraktikerleistungen | 200 EUR | Bis zu 600 €, solange Budget reicht | Ohne Sublimit können auch teurere Behandlungen erstattet werden |
Arznei-/Verbandmittel | 100 EUR | Bis zu 600 €, solange Budget reicht | Mit Sublimit ggf. nicht alle Kosten abgedeckt |
Vorsorgeuntersuchungen | 200 EUR | Bis zu 600 €, solange Budget reicht | Ohne Sublimit kann mehr für Vorsorge genutzt werden |
Impfungen | 100 EUR | Bis zu 600 €, solange Budget reicht | Ohne Sublimit auch mehrere Impfungen möglich |
Fazit:
- Mit Sublimits: Mehr Steuerung durch den Versicherer, aber weniger Flexibilität für den Versicherten.
- Ohne Sublimits: Höhere Flexibilität, da das Budget frei auf alle Leistungen verteilt werden kann – sinnvoll für individuelle Gesundheitsbedürfnisse.
bKV-Budgettarife mit vollem Budget für Sehhilfen (ohne Sublimit) sind z.B.:
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