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Was passiert bei längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit, Sabbatical)?

1. Bleibt der Versicherungsschutz während der Abwesenheit bestehen?

Ja, in der Regel bleibt der Versicherungsschutz auch während einer längeren Abwesenheit wie Krankheit oder Elternzeit bestehen – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin und der Arbeitgeber führt die Beiträge weiter ab. Es handelt sich bei der betrieblichen Krankenversicherung (BKV) um eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung, die an das Beschäftigungsverhältnis gekoppelt ist.

2. Was passiert, wenn der Arbeitgeber während der Abwesenheit keine Beiträge zahlt?

Wenn der Arbeitgeber die Beitragszahlung während der Abwesenheit pausiert, kann der Versicherungsschutz ruhen oder ganz entfallen – je nach Tarif und Versicherer. Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, den Schutz durch private Weiterzahlung aufrechtzuerhalten. Dies sollte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber und dem Versicherer abgestimmt werden.

3. Können Leistungen während der Abwesenheit genutzt werden?

Wenn der Versicherungsschutz aktiv bleibt, können die Budgetleistungen weiterhin genutzt werden – z. B. für Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden. Wichtig ist, dass die versicherte Person weiterhin in Deutschland lebt und die Leistungen gemäß den Tarifbedingungen in Anspruch nimmt.

4. Gibt es Unterschiede zwischen Versicherern?

Ja, die Regelungen zur Abwesenheit unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Einige Versicherer bieten großzügige Kulanzregelungen, andere setzen eine aktive Beschäftigung voraus. Es lohnt sich, die Bedingungen im Detail zu prüfen oder eine Vergleichsfunktion zu nutzen, um die passende Lösung für den eigenen Betrieb zu finden.

So gibt es Anbieter, die ohne Aufpreis keinen Beitragsfreien Versicherungsschutz anbieten, diesen nur auf 12 Monate begrenzen oder nur auf Krankheit/Elternzeit beschränken.

Hier finden Sie Tarife mit: bis zu 36 Monaten beitragsfreiem Versicherungsschutz bei Krankheit, Elternzeit, Familienpflegezeit, Sabbatical

5. Was sollte der Arbeitgeber beachten?

Der Arbeitgeber sollte:

  • frühzeitig mit dem Versicherer klären, wie mit längeren Abwesenheiten umgegangen wird,
  • die Mitarbeitenden transparent über den Status der BKV während der Abwesenheit informieren,
  • ggf. eine Vereinbarung zur Fortführung der Beiträge treffen.
  • Tipp: In der bKV-Versorgungsordnung sollte auch dies geregelt werden um Missverständnisse zu vermeiden

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