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Was bedeutet volles Budget bei unterjährigem Beginn?

Die betriebliche Krankenversicherung (BKV) gewinnt zunehmend an Bedeutung – insbesondere Budgettarife erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch was passiert, wenn ein solcher Tarif nicht zum Jahresbeginn, sondern unterjährig, also mitten im Jahr, startet? Wie wirkt sich das auf das Budget aus?

Was ist ein Budgettarif überhaupt?

Ein Budgettarif in der BKV stellt dem versicherten Mitarbeitenden ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung – beispielsweise 300 €, 600 € oder sogar 1.200 € und mehr pro Jahr. Dieses Budget kann flexibel für verschiedene Gesundheitsleistungen genutzt werden, etwa für:

Unterjähriger Beginn – was passiert mit dem Budget?

Beginnt der Versicherungsschutz nicht am 1. Januar, sondern beispielsweise am 1. November, stellt sich die Frage: Wird das volle Jahresbudget gewährt oder nur ein anteiliger Betrag?

Die Antwort hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Es gibt diese gängigen Modelle:

1. Volles Budget ab Vertragsbeginn

Einige Versicherer gewähren das volle Jahresbudget sofort, auch wenn der Vertrag unterjährig startet. Das bedeutet: Wer am 1. Oktober beginnt, kann bis zum 31. Dezember das komplette Budget nutzen. Vorteil: Sofortiger voller Leistungsumfang.

2. Anteiliges Budget

Andere Anbieter rechnen das Budget monatsanteilig ab. Bei einem Start im November wären das z. B. 2/12 des Jahresbudgets. Bei einem 600 €-Tarif stünden dann nur 100 € bis Jahresende zur Verfügung.

Warum ist das wichtig für Arbeitgeber und Mitarbeitende?

  • Transparenz: Mitarbeitende sollten wissen, wie viel Budget ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.
  • Kommunikation: Arbeitgeber können durch klare Kommunikation Missverständnisse vermeiden.
  • Planung: Wer Leistungen wie Zahnersatz oder Brillen plant, muss wissen, ob das Budget ausreicht.

Fazit

Der unterjährige Beginn eines BKV-Budgettarifs kann je nach Versicherer unterschiedliche Auswirkungen auf das verfügbare Gesundheitsbudget haben. Arbeitgeber sollten dies bei der Auswahl des Tarifs berücksichtigen und Mitarbeitende transparent informieren.

Kommunikationstipps für Arbeitgeber

Frühzeitig und transparent informieren

  • Zeitpunkt: Idealerweise vor dem Start der BKV.
  • Inhalt: Klar sagen, ob das Budget voll, anteilig oder nach einer Sonderregelung vergeben wird.
  • Beispiel:
    „Ab dem 1. November erhalten Sie ein anteiliges Gesundheitsbudget von 100 €, basierend auf unserem 600 €-Jahrestarif.“

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