Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit Budgettarif ist ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung. Doch was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn Mitarbeitende für längere Zeit pausieren – etwa in der Elternzeit, während eines Sabbaticals oder bei einer längeren Krankheit? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und zeigt, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten.
⏳ Abwesenheit vom Arbeitsplatz – was bedeutet das für die bKV? #
Bei längerer Abwesenheit stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab:
- Besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin?
- Zahlt der Arbeitgeber während der Abwesenheit weiterhin Beiträge zur bKV?
- Was sagen die Versicherungsbedingungen des Anbieters?
Grundsätzlich gilt: Solange das Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen – auch bei längerer Abwesenheit.
👶 Elternzeit: Schutz bleibt meist bestehen #
In der Elternzeit ruht zwar die Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Viele Arbeitgeber entscheiden sich dafür, die bKV während dieser Zeit weiterzuführen. Das bedeutet:
- Der Mitarbeitende kann weiterhin Leistungen aus dem Budgettarif nutzen.
- Die Beiträge werden weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt.
- Es gibt keine Unterbrechung im Versicherungsschutz.
Wichtig ist, dass dies keine gesetzliche Pflicht ist – es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
🌴 Sabbatical: individuelle Regelungen notwendig #
Ein Sabbatical ist oft mit einer unbezahlten Freistellung verbunden. Hier kann der Versicherungsschutz unterbrochen werden, wenn:
- Der Arbeitgeber keine Beiträge mehr zahlt.
- Das Arbeitsverhältnis ruht oder pausiert.
In solchen Fällen kann der Mitarbeitende unter Umständen den Tarif privat weiterführen – allerdings zu anderen Konditionen und mit Eigenfinanzierung. Eine vorherige Abstimmung mit dem Arbeitgeber und dem Versicherer ist hier besonders wichtig.
Es gibt je allerdings auch bKV-Tarife, die auch bei Sabbatical bis zu 36 Monaten beitragsfreien Versicherungsschutz bieten.
🛑 Krankheit oder Pflegezeit: Sonderfälle mit Schutz #
Auch bei längerer Krankheit oder Pflegezeit bleibt das Arbeitsverhältnis in der Regel bestehen. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV weiterhin übernimmt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann es jedoch sinnvoll sein, die Situation individuell mit dem Versicherer zu klären.
📋 Was sollten Arbeitgeber beachten? #
Arbeitgeber sollten klare Regelungen für die bKV bei längerer Abwesenheit treffen und diese transparent kommunizieren. Dazu gehören:
- Schriftliche Vereinbarungen zur Fortführung der bKV während Elternzeit oder Sabbatical.
- Klare Regelungen zur Beitragszahlung.
- Informationen zur Möglichkeit der privaten Weiterführung durch Mitarbeitende.
❓ FAQ zur bKV bei längerer Abwesenheit #
- Bleibt die bKV während der Elternzeit bestehen?
In vielen Fällen ja – wenn der Arbeitgeber die Beiträge weiterzahlt und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. - Was passiert bei einem Sabbatical?
Der Schutz kann entfallen, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Eine private Weiterführung ist möglich, aber individuell zu klären. - Kann ich die bKV privat weiterführen?
Ja, einige Versicherer bieten diese Option an – allerdings mit anderen Konditionen und auf eigene Kosten. - Gibt es eine gesetzliche Regelung zur bKV bei Abwesenheit?
Nein, die bKV ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen und Versicherungsbedingungen.
📣 Zusammenfassung #
Die bKV mit Budgettarif bietet viele Vorteile – auch bei längerer Abwesenheit. Während der Elternzeit bleibt der Schutz meist bestehen, beim Sabbatical hängt es von der individuellen Regelung ab. Arbeitgeber sollten frühzeitig klare Vereinbarungen treffen und Mitarbeitende transparent informieren. Für Mitarbeitende lohnt sich eine rechtzeitige Klärung mit dem Arbeitgeber und ggf. dem Versicherer, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
🧭 Hinweis für Arbeitgeber #
Wenn Sie als Arbeitgeber eine bKV einführen möchten, lassen Sie sich professionell beraten. Nur so stellen Sie sicher, dass die Tarifwahl, Verwaltung und Kommunikation optimal auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden abgestimmt sind – auch für besondere Lebensphasen wie Elternzeit oder Sabbatical.