Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als wirksames Instrument zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität etabliert. Besonders der bKV-Budgettarif, der Mitarbeitenden ein festes, jährliches Guthaben für individuelle Gesundheitsleistungen (wie Zahnprophylaxe, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden) bietet, ist aufgrund seiner Flexibilität und Kostenkontrolle bei Unternehmen jeder Größe beliebt.
Die Einführung einer bKV ist jedoch mehr als nur ein Benefit; sie ist auch mit klaren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten verbunden, die Arbeitgeber unbedingt kennen und korrekt umsetzen müssen. Eine fehlerhafte Behandlung der Beiträge kann zu Nachforderungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger führen.
Dieser Artikel beleuchtet die zentralen Pflichten und Fallstricke, die für Ihr Unternehmen entstehen, wenn Sie sich entscheiden, in die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu investieren.
💵 Die Crux der steuerlichen Behandlung: Lohn oder Sachbezug? #
Die wichtigste Weichenstellung bei der bKV betrifft die Frage, wie die Beitragszahlung an den Versicherer steuerlich eingeordnet wird: als Barlohn oder als Sachbezug. Davon hängt ab, welche Pflichten in der Lohnbuchhaltung entstehen und ob der Benefit für den Mitarbeiter abgabenfrei bleibt.
1️⃣ Die häufigste und beste Lösung: Der Sachbezug 🎁
Beim Sachbezug zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie direkt an das Versicherungsunternehmen. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Barauszahlung des Betrags, sondern nur auf die versicherte Leistung.
- Die 50-Euro-Freigrenze: Der größte Vorteil des Sachbezugs ist die Nutzung der monatlichen Freigrenze von 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
- Liegt die monatliche Versicherungsprämie (oder der auf den Monat umgerechnete Jahresbeitrag) unter 50 Euro, bleibt der Vorteil für den Mitarbeiter komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die korrekte Einhaltung dieser Freigrenze zu überwachen und sicherzustellen, dass sie nicht durch andere Sachbezüge (wie Gutscheine oder Tankkarten) überschritten wird.
- Pflicht des Arbeitgebers: Die Beitragszahlung ist als Sachbezug in der Lohnbuchhaltung zu dokumentieren, aber nicht zu versteuern.
2️⃣ Alternative: Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG 📈
Übersteigt die Prämie die monatliche Freigrenze von 50 Euro, oder wird die Freigrenze anderweitig ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber die Beiträge pauschal versteuern (§ 37b EStG).
- Folge: Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber pauschal mit 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgeführt.
- Vorteil: Der Benefit bleibt für den Mitarbeiter sozialversicherungsfrei.
- Pflicht des Arbeitgebers: Die pauschale Lohnsteuer muss korrekt berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Der geldwerte Vorteil muss im Lohnkonto des Mitarbeiters erfasst werden.
3️⃣ Die ungünstige Variante: Barlohn 💸
Wird der bKV-Beitrag als Teil des Bruttogehalts an den Mitarbeiter ausgezahlt, oder kann der Mitarbeiter die Auszahlung statt der Versicherung verlangen, handelt es sich um Barlohn.
- Folge: Der gesamte Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Pflicht des Arbeitgebers: Es gelten die üblichen Pflichten der Lohnbuchhaltung: Abzug und Abführung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Kirchensteuer sowie der vollen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
🛡️ Sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Fokus #
Die zentrale Frage im Sozialversicherungsrecht ist, ob der bKV-Beitrag zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zählt.
- Die Regel (bei Sachbezug/Pauschalversteuerung): Wenn die Beiträge korrekt als Sachbezug im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze oder als pauschal versteuerter Sachlohn nach § 37b EStG behandelt werden, entsteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht für diesen geldwerten Vorteil.
- Die Ausnahme (bei Barlohn): Handelt es sich um Barlohn, sind die vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen.
Pflicht zur Meldung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nur der sozialversicherungsfreie Sachbezug korrekt von den Sozialversicherungsträgern erfasst wird. Bei einer fehlerhaften Deklaration als regulärer Lohnanteil drohen Nachforderungen in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung. Die ordnungsgemäße Dokumentation im Lohnkonto ist daher die wichtigste Pflicht.
📝 Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten #
Unabhängig von der gewählten steuerlichen Behandlung ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich, um bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung auf der sicheren Seite zu sein.
- Schriftliche Vereinbarung: Es muss eine klare schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter geben, die festhält, dass es sich um eine zusätzliche Leistung handelt und nicht um eine Umwandlung von bereits geschuldetem Lohn (ansonsten droht Barlohnpflicht).
- Lohnkonto: Die Sachbezüge müssen separat und nachvollziehbar im Lohnkonto des Mitarbeiters erfasst werden.
- Nachweis der Gruppenversicherung: Der bKV-Gruppenvertrag muss stets im Unternehmen zur Einsicht durch die Prüfer bereitgehalten werden.
❓ FAQ: Häufige Fragen zu den Pflichten #
- Muss ich als Arbeitgeber Sozialabgaben auf den bKV-Beitrag zahlen?Nein, in der Regel nicht, wenn Sie die 50-Euro-Freigrenze nutzen oder die Beiträge nach § 37b EStG pauschal versteuern. Nur wenn der Benefit als regulärer Barlohn gilt, fällt die volle Sozialabgabenpflicht an.
- Wann muss ich die 50-Euro-Freigrenze auf jeden Fall versteuern?Sie müssen den übersteigenden Betrag versteuern, wenn der Gesamtwert aller Sachbezüge für einen Mitarbeiter in einem Kalendermonat 50 Euro übersteigt. Wenn Sie also schon Tankgutscheine (Sachbezüge) gewähren, kann der bKV-Beitrag schnell zur Überschreitung führen.
- Kann ich die bKV-Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?Ja, die an den Versicherer gezahlten Beiträge stellen für das Unternehmen voll abzugsfähige Betriebsausgaben dar, was die Attraktivität dieses Benefits zusätzlich erhöht.
- Was passiert bei einer fehlerhaften steuerlichen Behandlung?Bei einer Außenprüfung kann das Finanzamt die gewährten Sachbezüge nachträglich als regulären Barlohn werten. Dies führt zu erheblichen Nachforderungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen für vergangene Jahre, die in der Regel der Arbeitgeber tragen muss.
🌟 Zusammenfassung und Empfehlung #
Die betriebliche Krankenversicherung mit einem Budgettarif ist ein hervorragendes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die entstehenden Pflichten für das Unternehmen sind jedoch unabdingbar für den rechtlichen Erfolg.
Die größte Pflicht liegt in der korrekten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, idealerweise als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze. Alternativ bietet die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG eine attraktive Möglichkeit, die Sozialversicherungsfreiheit zu sichern. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation in der Lohnbuchhaltung und die arbeitsrechtliche Gestaltung als zusätzlicher Benefit.
Da die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten komplex sind und sich fortlaufend ändern können:
Lassen Sie sich als Arbeitgeber, der eine bKV einführen möchte, unbedingt professionell beraten!
Nur eine spezialisierte Beratung gewährleistet, dass Sie die Wahl des bKV-Tarifs optimal auf die steuerlichen Möglichkeiten (insbesondere die 50-Euro-Grenze) abstimmen und alle Dokumentationspflichten rechtssicher erfüllen. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor unerwarteten Nachzahlungen und maximieren den Benefit für Ihre Mitarbeitenden.