Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als ein beliebter Baustein moderner Mitarbeiter-Benefits etabliert. Insbesondere der bKV-Budgettarif punktet durch seine Einfachheit und Flexibilität: Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern ein festes jährliches Budget zur Verfügung, das diese eigenverantwortlich für zahlreiche Gesundheitsleistungen nutzen können.
Doch oft steht im Raum die Frage: Kann dieser attraktive Zusatzschutz auch auf die Familienangehörigen der Mitarbeiter ausgeweitet werden? Schließlich ist die Gesundheit der Familie ein entscheidender Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.
Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen ist dies möglich. Allerdings ist die Integration von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern in einen bKV-Budgettarif nicht automatisch geregelt, sondern von der vertraglichen Ausgestaltung durch den Arbeitgeber abhängig. Es handelt sich hierbei um die sogenannte „Family-Option“ oder „Angehörigenversicherung“.
👨👩👧👦 Die Family-Option: Ein Zusatzbaustein #
Grundsätzlich ist die bKV ein Gruppenvertrag, der primär zwischen dem Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer) und dem Versicherer zugunsten der Arbeitnehmer (als versicherte Personen) geschlossen wird. Die Erweiterung auf Familienangehörige erfordert daher fast immer einen Zusatzbaustein oder eine explizite vertragliche Vereinbarung.
Wer gilt als versicherungsfähiger Angehöriger?
Die genaue Definition der versicherungsfähigen Angehörigen ist in den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegt, umfasst aber typischerweise:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Mitarbeiters.
- Kinder (leibliche, adoptierte oder Pflegekinder) bis zu einem bestimmten Alter (häufig bis zum 18. oder 21. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium oft länger).
🏆 Höhere Bindungskraft durch Familienschutz #
Die Möglichkeit, die Familie in den bKV-Budgettarif einzuschließen, erhöht den Wert des Benefits für den Mitarbeiter exponentiell.
Stärkung der emotionalen Bindung
Indem der Arbeitgeber auch für die Gesundheit der Angehörigen Sorge trägt, demonstriert er ein hohes Maß an Fürsorge und Wertschätzung. Dieser Benefit wirkt weit über den Arbeitsplatz hinaus und stärkt die emotionale Bindung des Mitarbeiters zum Unternehmen. Er fühlt sich nicht nur als Arbeitskraft, sondern als ganzer Mensch und Familienvater/-mutter anerkannt.
Entlastung der Mitarbeiter
Die Kosten für zusätzliche private Absicherungen, insbesondere im Zahn- oder Sehhilfenbereich, können für Familien erheblich sein. Ein bKV-Budgettarif, der auch die Familie entlastet, verbessert die finanzielle Situation und reduziert den Stress, der mit Gesundheitskosten verbunden ist. Gesunde und finanziell entlastete Mitarbeiter sind motivierter und können sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren.
Das sogenannte „Öffnungsfenster“ #
Um die Mitversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu ermöglichen, nutzen viele Versicherer ein „Öffnungsfenster“ oder eine bestimmte Frist.
- Dauer des Öffnungsfensters: Dieses Fenster kann zwei, drei, sechs Monate oder je nach Anbieter aber auch bis zu zwölf Monate offen sein.
- Ablauf: Innerhalb dieser Frist, die mit dem Start des eigenen bKV-Vertrags beginnt, können die Familienangehörigen angemeldet werden. Nach Ablauf des Fensters ist eine Mitversicherung meist nur noch mit einer Gesundheitsprüfung möglich.
🛡️ Leistungsabwicklung und Datenschutz #
Die Abwicklung der Leistungen für Familienangehörige unterscheidet sich nicht von der des Mitarbeiters selbst:
- Budgetnutzung: In der Regel erhält jeder versicherte Angehörige ein eigenes, dem des Mitarbeiters entsprechendes, jährliches Budget.
- Abrechnung: Die Rechnungen werden direkt vom Mitarbeiter oder dem Angehörigen an den Versicherer gesendet (meist digital über eine App).
- Datenschutz: Der Arbeitgeber erhält auch bei der Familienversicherung keinerlei Einblick in die Gesundheitsdaten oder die in Anspruch genommenen Leistungen der Angehörigen. Die Vertraulichkeit bleibt vollständig gewahrt.
Achtung: Ausschlüsse und Wartezeiten #
Obwohl die meisten bKV-Tarife mit dem Vorteil „keine Wartezeiten“ werben, gibt es hier wichtige Ausnahmen.
- Laufende oder angeratene Behandlungen: Je nach Anbieter und Tarif kann es für Familienangehörige Ausschlüsse für Behandlungen geben, die bereits vor dem Versicherungsbeginn begonnen oder angeraten wurden. Dies betrifft häufig teure Leistungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Es ist daher entscheidend, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob auch „angeratene und laufende Behandlungen“ mitversichert sind.
- Wartezeiten: Auch wenn die Regelung „keine Wartezeiten“ häufig gilt, kann es eine Wartezeit von z.B. bis zu drei Monaten geben. Das bedeutet, dass die Leistungen erst nach Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden können.
Spezielle Familien-Tarife
Viele Versicherer haben spezielle Tarife entwickelt, die gezielt auf die Bedürfnisse von Familienangehörigen zugeschnitten sind. Diese können sich in den Leistungen oder im Budget von den Tarifen für Mitarbeiter unterscheiden. Oftmals sind diese speziellen Familientarife besonders attraktiv kalkuliert und bieten einen umfassenden Schutz zu deutlich günstigeren Konditionen als eine reguläre private Zusatzversicherung.
Die genauen Bedingungen – wer als Familienangehöriger gilt, die Dauer des Öffnungsfensters und die Höhe der Beiträge – hängen stark vom jeweiligen Vertrag und den Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherungsgesellschaft ab. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der Personalabteilung oder einem ungebundenem bKV-Berater nachzufragen.
❓ FAQ: Familienversicherung in der bKV #
- Können alle Familienangehörigen automatisch mitversichert werden? Nein. Der Einschluss von Angehörigen erfordert in der Regel die Family-Option als Zusatzvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Versicherer.
- Müssen Angehörige eine Gesundheitsprüfung durchlaufen? Nein. Der Vorteil des Gruppenvertrages, nämlich der Verzicht auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten, gilt in der Regel auch für die versicherten Familienangehörigen.
- Kann der Arbeitgeber die Kosten für die Familie steuerfrei übernehmen? Ja, das ist möglich, muss aber im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von derzeit 50 Euro geprüft werden. Bei Überschreitung können die Beiträge pauschal versteuert werden.
- Erhält der Angehörige dasselbe Budget wie der Mitarbeiter? In den meisten Budgettarifen erhält jeder versicherte Angehörige ein eigenes, vollwertiges Budget in der vom Arbeitgeber gewählten Höhe.
- Was passiert mit der Versicherung der Angehörigen bei Jobwechsel des Mitarbeiters? Beim Ausscheiden des Mitarbeiters kann dieser seinen eigenen Schutz und den Schutz seiner Angehörigen in eine private Zusatzversicherung umwandeln (Fortführungsoption), ohne erneute Gesundheitsprüfung.
🌐 Zusammenfassung #
Die Möglichkeit, Familienangehörige in den bKV-Budgettarif einzuschließen, verwandelt einen bereits starken Mitarbeiter-Benefit in ein vollumfängliches Fürsorgepaket. Die sogenannte Family-Option stärkt die emotionale Mitarbeiterbindung massiv, entlastet die Familien finanziell und sorgt durch den Wegfall von Gesundheitsprüfungen für einen einfachen und sofortigen Schutz der Liebsten.
Ob die Beiträge für die Angehörigen vom Arbeitgeber übernommen (AG-finanziert) oder lediglich der Gruppenvertrag zur Verfügung gestellt wird (AN-finanziert), hängt von der Strategie des Unternehmens ab. Beide Wege bieten dem Mitarbeiter jedoch einen enormen Mehrwert.
Angesichts der komplexen steuerlichen und versicherungsrechtlichen Feinheiten, die mit der Einbeziehung von Familienangehörigen verbunden sind, ist es für Arbeitgeber, die diesen Schritt planen, unbedingt ratsam, sich professionell beraten zu lassen. Ein erfahrener Berater stellt sicher, dass die gewählte Family-Option steuerkonform umgesetzt wird und den maximalen Mehrwert für das Unternehmen und seine Belegschaft entfaltet.
bKV-Budgettarife vergleichen #
bei denen z.B. auch Familienangehörige mitversichert werden können:
Finden Sie jetzt Ihren bKV-Wunschtarif! Filtern Sie nach weiteren Leistungen (Budgethöhe, Beitrag…)

