06483/2424 900 info@bkv-budgettarif.de
  • Login
bKV Budgettarife
  • Start
  • bKV von A-Z
  • Häufige Fragen
  • Versicherer
    • Allianz
    • ARAG
    • AXA
    • Barmenia
    • Continentale
    • DKV
    • Gothaer
    • Hallesche
    • HanseMerkur
    • LKH
    • Nürnberger
    • Ottonova
    • R+V
    • SDK
    • Signal-Iduna
  • bkV-Tarife
  • Kontakt
  • Blog
  • Service
    • bKV vergleichen
    • bKV-Analyse
    • Tarifunterlagen
    • bKV-Budgetrechner
Seite wählen

Allgemeine Fragen

14
  • Welche Leistungen sind typischerweise enthalten?
  • Wer kann versichert werden?
  • Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
  • Was passiert bei längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit, Sabbatical)?
  • Ausland – Können Leistungen auch im Ausland genutzt werden?
  • Was passiert beim Ausscheiden aus dem Unternehmen?
  • Wie profitieren Unternehmen von bKV-Budgettarifen?
  • Wie wird die bKV verwaltet?
  • Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen
  • Datenschutz – Werden meine Gesundheitsdaten an meinen Arbeitgeber weitergegeben?
  • Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt
  • Abrechnung bei bKV-Budgettarifen
  • Wie funktioniert die Erstattung bei einem Budgettarif?
  • Was ist ein Budgettarif in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)?

Arznei-, Verband- & Hilfsmittel

3
  • Arzneimittel im Budgettarif
  • Wie hoch ist das jährliche Budget für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel?
  • Gesetzliche Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel

Assistenz-Services

3
  • Facharzt-Terminservice
  • Videoberatung durch Ärzte
  • Assistance-Leistungen

Familienleistungen

2
  • Familienangehörige – Wie lange können sich diese mitversichern?
  • Familienangehörigen im bKV-Budgettarif versichern

Naturheilverfahren & Heilpraktiker

7
  • Heilpraktiker und Ärzte mit Zusatzbezeichnung
  • Wie hoch ist die maximale Erstattung pro Jahr?
  • Wartezeiten in der bKV
  • Hufelandverzeichnis und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
  • Regelhöchstsätze der GOÄ
  • Warum lohnt sich ein bKV-Budgettarif mit Naturheilverfahren?
  • Naturheilverfahren im Budgettarif

Sehhilfen

9
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Sehhilfe – Muss diese medizinisch notwendig sein?
  • Brille – Wie oft kann man eine neue Brille abrechnen?
  • Bildschirmarbeitsplatzbrillen
  • Sonnenbrillen mit Sehstärke erstattungsfähig?
  • LASIK-Operationen über das Budget abrechnen?
  • Sehhilfen – Wie erfolgt die Abrechnung?
  • Sehhilfen für Angehörige über die bKV
  • Sehhilfen im BKV-Budgettarif

Sonstiges

5
  • Budgeterhöhung in der bKV
  • Was kostet ein bKV Budgettarif?
  • Wie viele Mitarbeitende müssen mindestens teilnehmen?
  • Volles Budget bei unterjährigem Beginn
  • Sublimit

Vorsorge & Impfungen

2
  • Impfungen im bkV-Budgettarif
  • Vorsorgeuntersuchungen im Budgettarif

Zahnleistungen

8
  • Sind Zahnersatzleistungen im Budget enthalten oder separat versichert?
  • Wie hoch ist die Erstattung für Zahnbehandlungen im Budgettarif?
  • Welche Zahnleistungen sind im Budgettarif enthalten?
  • Wie erfolgt die Abrechnung von Zahnleistungen?
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Zahnleistungen im Budgettarif – Unterschiede zur gesetzlichen Krankenkasse
  • Kieferorthopädische Leistungen
  • Zahnleistungen auch für Angehörige?

10 Fragen aus Arbeitgebersicht

11
  • Fluktuationskosten senken mit einer bKV-Budgettarif-Lösung
  • Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen des Gruppenvertrages
  • Serviceleistungen, die den Mehrwert für die Mitarbeiter steigern
  • Fehlzeiten – Welchen Einfluss hat die bKV auf die Krankenstände?
  • Portabilität – Was passiert wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
  • Tarif-Bausteine – Wie flexibel kann der Arbeitgeber die Leistungen anpassen?
  • Administrative Aufwand
  • Monatlichen Kosten pro Mitarbeiter
  • Werden für den Gruppenvertrag Gesundheitsfragen gestellt oder gelten Wartezeiten?
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten für Arbeitgeber
  • Anzahl – Ab wie vielen Mitarbeitern ist der Gruppenvertrag möglich und wer muss eingeschlossen werden?
  • Alle FAQs
  • Familienleistungen
  • Familienangehörigen im bKV-Budgettarif versichern
View Categories

Familienangehörigen im bKV-Budgettarif versichern

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als ein beliebter Baustein moderner Mitarbeiter-Benefits etabliert. Insbesondere der bKV-Budgettarif punktet durch seine Einfachheit und Flexibilität: Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern ein festes jährliches Budget zur Verfügung, das diese eigenverantwortlich für zahlreiche Gesundheitsleistungen nutzen können.

Doch oft steht im Raum die Frage: Kann dieser attraktive Zusatzschutz auch auf die Familienangehörigen der Mitarbeiter ausgeweitet werden? Schließlich ist die Gesundheit der Familie ein entscheidender Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.

Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen ist dies möglich. Allerdings ist die Integration von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern in einen bKV-Budgettarif nicht automatisch geregelt, sondern von der vertraglichen Ausgestaltung durch den Arbeitgeber abhängig. Es handelt sich hierbei um die sogenannte “Family-Option” oder “Angehörigenversicherung”.

👨‍👩‍👧‍👦 Die Family-Option: Ein Zusatzbaustein #

Grundsätzlich ist die bKV ein Gruppenvertrag, der primär zwischen dem Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer) und dem Versicherer zugunsten der Arbeitnehmer (als versicherte Personen) geschlossen wird. Die Erweiterung auf Familienangehörige erfordert daher fast immer einen Zusatzbaustein oder eine explizite vertragliche Vereinbarung.

Wer gilt als versicherungsfähiger Angehöriger?

Die genaue Definition der versicherungsfähigen Angehörigen ist in den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegt, umfasst aber typischerweise:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Mitarbeiters.
  • Kinder (leibliche, adoptierte oder Pflegekinder) bis zu einem bestimmten Alter (häufig bis zum 18. oder 21. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium oft länger).

🏆 Höhere Bindungskraft durch Familienschutz #

Die Möglichkeit, die Familie in den bKV-Budgettarif einzuschließen, erhöht den Wert des Benefits für den Mitarbeiter exponentiell.

Stärkung der emotionalen Bindung

Indem der Arbeitgeber auch für die Gesundheit der Angehörigen Sorge trägt, demonstriert er ein hohes Maß an Fürsorge und Wertschätzung. Dieser Benefit wirkt weit über den Arbeitsplatz hinaus und stärkt die emotionale Bindung des Mitarbeiters zum Unternehmen. Er fühlt sich nicht nur als Arbeitskraft, sondern als ganzer Mensch und Familienvater/-mutter anerkannt.

Entlastung der Mitarbeiter

Die Kosten für zusätzliche private Absicherungen, insbesondere im Zahn- oder Sehhilfenbereich, können für Familien erheblich sein. Ein bKV-Budgettarif, der auch die Familie entlastet, verbessert die finanzielle Situation und reduziert den Stress, der mit Gesundheitskosten verbunden ist. Gesunde und finanziell entlastete Mitarbeiter sind motivierter und können sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren.

Das sogenannte “Öffnungsfenster” #

Um die Mitversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu ermöglichen, nutzen viele Versicherer ein “Öffnungsfenster” oder eine bestimmte Frist.

  • Dauer des Öffnungsfensters: Dieses Fenster kann zwei, drei, sechs Monate oder je nach Anbieter aber auch bis zu zwölf Monate offen sein.
  • Ablauf: Innerhalb dieser Frist, die mit dem Start des eigenen bKV-Vertrags beginnt, können die Familienangehörigen angemeldet werden. Nach Ablauf des Fensters ist eine Mitversicherung meist nur noch mit einer Gesundheitsprüfung möglich.

🛡️ Leistungsabwicklung und Datenschutz #

Die Abwicklung der Leistungen für Familienangehörige unterscheidet sich nicht von der des Mitarbeiters selbst:

  • Budgetnutzung: In der Regel erhält jeder versicherte Angehörige ein eigenes, dem des Mitarbeiters entsprechendes, jährliches Budget.
  • Abrechnung: Die Rechnungen werden direkt vom Mitarbeiter oder dem Angehörigen an den Versicherer gesendet (meist digital über eine App).
  • Datenschutz: Der Arbeitgeber erhält auch bei der Familienversicherung keinerlei Einblick in die Gesundheitsdaten oder die in Anspruch genommenen Leistungen der Angehörigen. Die Vertraulichkeit bleibt vollständig gewahrt.

Achtung: Ausschlüsse und Wartezeiten #

Was kostet eine bKV für Ihr Team?

Jahresaufwand, Steuerwirkung und Vergleich zur Gehaltserhöhung – in 10 Sekunden.

Obwohl die meisten bKV-Tarife mit dem Vorteil “keine Wartezeiten” werben, gibt es hier wichtige Ausnahmen.

  • Laufende oder angeratene Behandlungen: Je nach Anbieter und Tarif kann es für Familienangehörige Ausschlüsse für Behandlungen geben, die bereits vor dem Versicherungsbeginn begonnen oder angeraten wurden. Dies betrifft häufig teure Leistungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Es ist daher entscheidend, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob auch “angeratene und laufende Behandlungen” mitversichert sind.
  • Wartezeiten: Auch wenn die Regelung “keine Wartezeiten” häufig gilt, kann es eine Wartezeit von z.B. bis zu drei Monaten geben. Das bedeutet, dass die Leistungen erst nach Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden können.

Spezielle Familien-Tarife

Viele Versicherer haben spezielle Tarife entwickelt, die gezielt auf die Bedürfnisse von Familienangehörigen zugeschnitten sind. Diese können sich in den Leistungen oder im Budget von den Tarifen für Mitarbeiter unterscheiden. Oftmals sind diese speziellen Familientarife besonders attraktiv kalkuliert und bieten einen umfassenden Schutz zu deutlich günstigeren Konditionen als eine reguläre private Zusatzversicherung.

Die genauen Bedingungen – wer als Familienangehöriger gilt, die Dauer des Öffnungsfensters und die Höhe der Beiträge – hängen stark vom jeweiligen Vertrag und den Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherungsgesellschaft ab. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der Personalabteilung oder einem ungebundenem bKV-Berater nachzufragen.

❓ FAQ: Familienversicherung in der bKV #

  • Können alle Familienangehörigen automatisch mitversichert werden? Nein. Der Einschluss von Angehörigen erfordert in der Regel die Family-Option als Zusatzvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Versicherer.
  • Müssen Angehörige eine Gesundheitsprüfung durchlaufen? Nein. Der Vorteil des Gruppenvertrages, nämlich der Verzicht auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten, gilt in der Regel auch für die versicherten Familienangehörigen.
  • Kann der Arbeitgeber die Kosten für die Familie steuerfrei übernehmen? Ja, das ist möglich, muss aber im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von derzeit 50 Euro geprüft werden. Bei Überschreitung können die Beiträge pauschal versteuert werden.
  • Erhält der Angehörige dasselbe Budget wie der Mitarbeiter? In den meisten Budgettarifen erhält jeder versicherte Angehörige ein eigenes, vollwertiges Budget in der vom Arbeitgeber gewählten Höhe.
  • Was passiert mit der Versicherung der Angehörigen bei Jobwechsel des Mitarbeiters? Beim Ausscheiden des Mitarbeiters kann dieser seinen eigenen Schutz und den Schutz seiner Angehörigen in eine private Zusatzversicherung umwandeln (Fortführungsoption), ohne erneute Gesundheitsprüfung.

🌐 Zusammenfassung #

Die Möglichkeit, Familienangehörige in den bKV-Budgettarif einzuschließen, verwandelt einen bereits starken Mitarbeiter-Benefit in ein vollumfängliches Fürsorgepaket. Die sogenannte Family-Option stärkt die emotionale Mitarbeiterbindung massiv, entlastet die Familien finanziell und sorgt durch den Wegfall von Gesundheitsprüfungen für einen einfachen und sofortigen Schutz der Liebsten.

Ob die Beiträge für die Angehörigen vom Arbeitgeber übernommen (AG-finanziert) oder lediglich der Gruppenvertrag zur Verfügung gestellt wird (AN-finanziert), hängt von der Strategie des Unternehmens ab. Beide Wege bieten dem Mitarbeiter jedoch einen enormen Mehrwert.

Angesichts der komplexen steuerlichen und versicherungsrechtlichen Feinheiten, die mit der Einbeziehung von Familienangehörigen verbunden sind, ist es für Arbeitgeber, die diesen Schritt planen, unbedingt ratsam, sich professionell beraten zu lassen. Ein erfahrener Berater stellt sicher, dass die gewählte Family-Option steuerkonform umgesetzt wird und den maximalen Mehrwert für das Unternehmen und seine Belegschaft entfaltet.

bKV-Budgettarife vergleichen #

bei denen z.B. auch Familienangehörige mitversichert werden können:

  • HanseMerkur BKBT 900 #

    HanseMerkur 28,25 €
  • Meine Gesundheit 600 € Budget / Sehhilfe 75% #

    Allianz 22,90 €
  • Meine Gesundheit 600 € Budget / Sehhilfe 100 #

    Allianz 30,90 €

Finden Sie jetzt Ihren bKV-Wunschtarif! Filtern Sie nach weiteren Leistungen (Budgethöhe, Beitrag…)

bKV-Budgettarife hier vergleichen

 

 

Ausschlüsse, Familienangehörige, Familienschutz, Wartezeiten
Familienangehörige – Wie lange können sich diese mitversichern?Familienangehörige – Wie lange können sich diese mitversichern?

Kommentar absenden Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inhalt
  • 👨‍👩‍👧‍👦 Die Family-Option: Ein Zusatzbaustein
  • 🏆 Höhere Bindungskraft durch Familienschutz
  • Das sogenannte "Öffnungsfenster"
  • 🛡️ Leistungsabwicklung und Datenschutz
  • Achtung: Ausschlüsse und Wartezeiten
  • ❓ FAQ: Familienversicherung in der bKV
  • 🌐 Zusammenfassung
  • bKV-Budgettarife vergleichen
Allianz Augenlaserbehandlungen Betriebliche Krankenversicherung bkV Budgethöhe Familienangehörige Fremdsprachen Gesundheitsmanagement Gesundheitstelefon Gesundheitsvorsorge Kontaktlinsen Kosten Lasik Sehhilfen Steuerliche Vorteile Tarifvergleich Versicherungsprämien Vorsorgeuntersuchungen Vorteile Öffnungsfenster
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Partnerprogramm
  • Login
Copyright 2022-2026 | Finanz-und Versicherungsmakler Sander GmbH | Alle Rechte vorbehalten
Erstinformation nach §15 VersVermV (als PDF anzeigen / herunterladen)
Anrufen Termin Anfrage
Cookies und Erstinformation
Wir verwenden Cookies zum Betrieb der Website. Für die persönliche Beratung gelangen Sie hier zur Beratungsanfrage. Für den Besuch der Website ohne Beratung erhalten Sie hier vorab die Erstinformation (Pdf).
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}

Vergleich anzeigen