Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Doch was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt? Genau hier kommt ein oft unterschätzter Vorteil ins Spiel: die Portabilität. Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fortzuführen – ein echter Mehrwert für Mitarbeitende und ein starkes Argument für Arbeitgeber.
🚪 Was bedeutet Portabilität in der bKV? #
Portabilität beschreibt die Möglichkeit, den bestehenden bKV-Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat weiterzuführen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Mitarbeitende übernimmt dann die Beiträge selbst und profitiert weiterhin von den gewohnten Leistungen.
🧩 Voraussetzungen für die Portabilität #
Damit die Portabilität greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Bestehender Versicherungsschutz über die bKV
- Ausscheiden aus dem Unternehmen (z. B. durch Kündigung, Rente, Elternzeit)
- Fristgerechte Mitteilung an den Versicherer
- Einverständnis zur privaten Fortführung durch den Mitarbeitenden
Wichtig: Die genauen Bedingungen können je nach Versicherer variieren. Eine rechtzeitige Information und Beratung ist daher entscheidend.
🛠️ Vorteile der Portabilität für Mitarbeitende #
Die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mitzunehmen, bietet zahlreiche Vorteile:
- Keine Gesundheitsprüfung: Auch bei späterem Eintritt von Vorerkrankungen bleibt der Schutz bestehen.
- Nahtloser Übergang: Kein Verlust des Versicherungsschutzes bei Arbeitgeberwechsel.
- Vertraute Leistungen: Die Mitarbeitenden behalten (je nach Tarif) ihre gewohnten oder ähnliche Leistungen – ohne Einschränkungen.
- Sicherheit und Vertrauen: Ein starkes Signal für Wertschätzung und Fürsorge durch den Arbeitgeber.
🤝 Vorteile für Arbeitgeber #
Auch für Arbeitgeber ist die Portabilität ein starkes Argument:
- Attraktiver Benefit: Die Möglichkeit zur Mitnahme der bKV steigert die Attraktivität als Arbeitgeber.
- Langfristige Bindung: Mitarbeitende wissen, dass sie auch nach dem Ausscheiden abgesichert sind.
- Wenig Verwaltungsaufwand: Die Umstellung auf einen Einzelvertrag erfolgt direkt zwischen Mitarbeitendem und Versicherer.
📋 FAQ – Häufige Fragen zur Portabilität #
- Können alle Mitarbeitenden ihre bKV mitnehmen?
In der Regel ja – sofern der Versicherer Portabilität anbietet und die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Muss der Mitarbeitende eine Gesundheitsprüfung machen?
Nein, bei Portabilität entfällt die Gesundheitsprüfung.
- Wer zahlt die Beiträge nach dem Ausscheiden?
Der ehemalige Mitarbeitende übernimmt die Beiträge selbst.
- Gibt es Fristen für die Umstellung?
Ja, meist muss die Fortführung innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach dem Ausscheiden beantragt werden.
- Bleiben die Leistungen gleich?
Dies hängt vom Anbieter ab. Entweder gelten die gleichen Leistungen wie im Gruppentarif, jedoch zu Einzelvertragskonditionen oder es gibt separate Tarife für ausgeschiedene Beschäftigte.
🧾 Zusammenfassung #
Die Portabilität der bKV ist ein oft unterschätzter, aber enorm wertvoller Vorteil – sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber. Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fortzuführen, ohne Gesundheitsprüfung und mit vertrauten Leistungen. Damit wird die bKV zu einem nachhaltigen Benefit, der über das Arbeitsverhältnis hinaus wirkt.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine bKV einführen oder bestehende Verträge portabel gestalten möchten, lassen Sie sich individuell beraten. So schaffen Sie ein attraktives und zukunftssicheres Gesundheitsangebot für Ihre Mitarbeitenden.