Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte etabliert. Sie ist ein starkes Zeichen der Fürsorge, welches das Wohlbefinden und die Gesundheit der Belegschaft nachhaltig fördert. Unter den zahlreichen Tarifmodellen sticht der bKV Budgettarif durch seine Flexibilität und Einfachheit hervor. Er gewährt Mitarbeitern die Freiheit, ein jährliches Budget nach ihren individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen einzusetzen. Doch wie weit reicht diese Flexibilität? Eine besonders kostspielige und oft gewünschte Leistung ist die Augenlaseroperation – umgangssprachlich oft als LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis) bezeichnet. Kann dieser Wunsch nach dauerhafter Sehkorrektur über das bKV-Budget realisiert werden?
💡 Der bKV Budgettarif: Definition und Funktionsweise #
Der Budgettarif ist das moderne Herzstück vieler bKV-Konzepte. Anstatt starre Leistungskataloge mit festen Höchstbeträgen für einzelne Bereiche zu definieren, erhält der Mitarbeiter ein festes, jährliches Guthaben.
Dieses Budget, dessen Höhe der Arbeitgeber frei festlegt, kann der Mitarbeiter flexibel für eine breite Palette an Gesundheitsleistungen nutzen. Dazu zählen meist klassische Zusätze wie professionelle Zahnreinigung, Heilpraktikerbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen). Das Prinzip ist einfach: Rechnungen für versicherte Leistungen werden bis zur Ausschöpfung des Budgets erstattet. Diese unkomplizierte Handhabung und die hohe Eigenverantwortung machen den Budgettarif so beliebt.
👁️🗨️ LASIK-Operationen: Ein Fall für das Budget? #
Die LASIK-Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur dauerhaften Korrektur von Fehlsichtigkeiten (Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit). Da es sich um eine elektive (freiwillige) Behandlung und nicht um eine medizinische Notwendigkeit handelt, werden die Kosten in der Regel weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung übernommen – es sei denn, es liegt eine sehr hohe Sehstärke vor oder der Eingriff ist medizinisch indiziert.
Hier kommt die bKV ins Spiel. Sie kann Lücken schließen, die die Primärversicherung offenlässt. Die zentrale Frage ist jedoch: Handelt es sich bei der LASIK um eine „vertragsübliche“ Budgetleistung, und reicht das Budget überhaupt aus?
⚖️ LASIK-Abrechnung und das Budget-Limit #
Die Möglichkeit, eine LASIK-Operation über den bKV-Budgettarif abzurechnen, hängt von zwei kritischen Faktoren ab:
1. Die Höhe des Budgets und die Kosten der OP
LASIK-Operationen sind kostenintensiv. Die Kosten pro Auge liegen schnell zwischen 1.000 und 3.000 Euro, was Gesamtkosten von 2.000 bis 6.000 Euro bedeutet.
Die meisten Budgettarife bieten ein jährliches Budget von 300 bis 1.500 Euro. Selbst im besten Fall deckt dieses Budget nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ab. Ist die LASIK als abrechenbare Leistung im Tarif enthalten, wird maximal das zur Verfügung stehende Jahresbudget (z. B. 1.000 Euro) erstattet. Der Restbetrag (z. B. 4.000 Euro bei Gesamtkosten von 5.000 Euro) muss zwingend vom Mitarbeiter selbst getragen werden. Der Budgettarif dient hier als finanzieller Zuschuss, nicht als Volldeckung.
2. Die Definition des Leistungskatalogs
Dies ist der wichtigste Punkt: Ob die LASIK überhaupt über das Budget abgerechnet werden kann, hängt davon ab, wie der Versicherer die Leistungskategorie „Sehhilfen und Augenkorrektur“ definiert hat.
- Häufiger Fall (Ausschluss): In vielen Standard-Budgettarifen ist die Leistung „Augenlaseroperation“ ausdrücklich ausgeschlossen oder fällt nicht unter die Kategorie „Sehhilfen“ (die sich meist auf Brillen und Kontaktlinsen beschränkt). Bei diesen Tarifen ist eine Abrechnung nicht möglich.
- Sublimit: Einige Tarife oder speziell zugeschnittene Budgets erweitern den Leistungskatalog und schließen die LASIK oder ähnliche refraktive Chirurgie ausdrücklich ein. In diesem Fall kann der Mitarbeiter das Budget als Zuschuss verwenden. Die Leistungshöhe ist aber gedeckelt (Sublimit).
- 100% Budget auch für Lasik: Bei Premiumtarifen kann das komplette Budget auch für Lasik genutzt werden.
- Extra-Leistung Sehhlife: Es gibt auch Tarife mit Extra-Leistungen für Sehhilfen außerhalb des Budgets.
Wichtig: Ein Arbeitgeber kann zwar ein sehr hohes Budget anbieten, die Leistung muss aber vertraglich eindeutig eingeschlossen sein, sonst nützt auch ein hohes Budget nichts. Der Mitarbeiter muss die genauen Versicherungsbedingungen prüfen, die der Arbeitgeber ihm zur Verfügung stellt.
💰 Finanzierungshilfen durch Budget-Staffelung #
Selbst wenn die LASIK im Budget enthalten ist, bleibt das Problem der hohen Kosten. Eine innovative Lösung, die von manchen bKV-Anbietern im Budgettarif angeboten wird, ist die Budget-Staffelung oder -Ansparung.
Dabei kann der Mitarbeiter sein Budget über mehrere Jahre ansparen oder übertragen, um eine größere Summe für die LASIK-OP zur Verfügung zu haben. So gibt es Tarife, bei den man eine Budgetverdoppelung erhält (z.B. bei Nichtnutzung). Aus einem Budget 1.200 EUR werden bei Nichtnutzung z.B. 2.400 EUR maximale Leistungshöhe im Folgejahr. – aber auch hier gilt: Diese Funktion muss explizit im bKV-Vertrag vorgesehen sein.
❓ FAQ zur bKV, LASIK und Budget #
Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Kann ich die gesamten Kosten einer LASIK-Operation über das bKV-Budget finanzieren?
- Nein, in der Regel reicht das jährliche Budget (meist max. 1.500 Euro) nicht aus. Die bKV kann maximal einen Zuschuss leisten.
- Ist die LASIK automatisch im Budgettarif enthalten?
- Nein, die LASIK ist in den meisten Standard-Budgettarifen ausgeschlossen. Sie muss explizit im Leistungskatalog genannt sein.
- Kann ich das Budget für die LASIK über mehrere Jahre ansparen?
- Das ist nur möglich, wenn der gewählte Tarif die Option des Budget-Übertrags oder der Budget-Staffelung vorsieht. Dies ist eine Tarifbesonderheit.
- Muss ich für die LASIK in Vorleistung treten?
- Ja, da es sich um eine elektive Leistung handelt, muss der Mitarbeiter die Operation zunächst selbst bezahlen und reicht die Rechnung dann zur (Teil-)Erstattung ein.
- Macht es Sinn, das Budget für eine LASIK zu nutzen, wenn es nur ein kleiner Zuschuss ist?
- Ja, jeder Zuschuss ist eine finanzielle Erleichterung. Allerdings sollte der Mitarbeiter abwägen, ob die Nutzung des Budgets für die LASIK sinnvoller ist als für jährlich benötigte Leistungen wie Zahnreinigung oder Heilpraktiker.
bKV-Budgettarife mit vollem Budget für Sehhilfen #
ohne Sublimit sind z.B.:
Finden Sie jetzt Ihren bKV-Wunschtarif! Filtern Sie nach weiteren Leistungen (Budgethöhe, Beitrag...)
📝Zusammenfassung #
Der bKV Budgettarif ist ein fantastisches, flexibles Benefit, das die Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter spürbar verbessert. Im Hinblick auf die LASIK-Operation gilt: Die bKV kann keine Vollkostenübernahme leisten. Selbst wenn die LASIK vertraglich eingeschlossen ist – was nicht immer der Fall ist –, dient das Budget aufgrund der hohen OP-Kosten lediglich als finanzieller Zuschuss.
💡 Ein Hinweis für Arbeitgeber #
Die Möglichkeit, die LASIK über das Budget abzurechnen, hängt maßgeblich von der exakten Formulierung des Leistungskatalogs und der Höhe des Budgets ab. Arbeitgeber, die diesen hochattraktiven Zuschuss zu Augenlaser-OPs anbieten wollen, müssen dies gezielt bei der Tarifauswahl festlegen. Daher sollte jeder Arbeitgeber, der eine bKV einführen möchte, dringend eine professionelle und umfassende Beratung durch einen unabhängigen Fachexperten in Anspruch nehmen. Nur so kann ein Tarif konzipiert werden, der die gewünschten Leistungen (wie ggf. den LASIK-Zuschuss) zu den besten Konditionen und unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte einschließt.
Wenn Sie Wert auf eine möglichst hohe Leistungserstattung für Sehhilfen wichtig ist, achten Sie auf Budget-Tarife mit vollem Budget für Sehhilfen und Lasik sowie auf Tarife mit Zusatzbudget Sehhilfe achten.
