Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit 2004 nur noch in sehr seltenen Fällen eine Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen. Für die Brillenfassung gibt es ebenfalls von der gesetzl. Kasse keine Erstattung.
Meist zahlt man also selbst mehrere hundert Euro für eine neue Brille.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. hier bei der Verbraucherzentrale
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist daher eine clevere Möglichkeit diese Kosten zu reduzieren.
Brillen und Sehhilfen in der betrieblichen Krankenversicherung
Weitere Leistungsbausteine
sind je nach bKV-Tarif:
- Kontaktlinsen
- Reparatur und Reinigungsmittel
- Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Bildschirmarbeitsbrillen
- Operationen zur Behebung einer Fehlsichtigkeit
- Vor-und Nachuntersuchungen beim LASIK
Sonnenbrillen mit Sehstärke
sind ebenfalls im Leistungsumfang der betrieblichen Krankenversicherung enthalten!
Vergleich der Brillenversicherung in der bKV
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und stehen damit nicht im Dienst einer bestimmten Gesellschaft. Wir kennen die Unterschiede bei den Erstattungshöhen bei einer Vielzahl an bKV-Tarifen der führenden Anbieter. Wir zeigen Ihnen gern die unterschiedlichen Leistungsdetails und Beiträge auf.
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Ingrida Sander
Geschäftsführerin
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com