Meine Gesundheit 600 € Budget / Sehhilfe 75%
22,90 €
- Ein flexibles und individuell gestaltbares Gesundheitspaket.
- Im Rahmen des Budgettarifs stehen 600 € jährlich zur Verfügung.
- Für Sehhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen oder Sehschärfe-Operationen werden 75 % des Rechnungsbetrages übernommen (innerhalb des Budget), ganz ohne Sublimits.
Mit dem neuen betrieblichen Krankenversicherungstarif „MeineGesundheit“ bietet die Allianz Unternehmen ein flexibles und individuell gestaltbares Gesundheitspaket für ihre Mitarbeitenden. Im Rahmen des Budgettarifs können Arbeitgeber zwischen fünf Budgetstufen wählen und gezielt Leistungen definieren – darunter auch die Absicherung von Sehhilfen.
Besonders attraktiv: Für Sehhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen oder Sehschärfe-Operationen werden 75 % des Rechnungsbetrages (innerhalb des Budget) übernommen, ganz ohne Sublimits.
Der Tarif „MeineGesundheit“ kombiniert maximale Flexibilität mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis – und das ganz ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten.
Zusätzliche Informationen
Versicherer | |
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Mindestanzahl | |
Budgethöhe | |
Unterjähriger Beginn | |
Budgeterhöhung | Ja, Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr. |
Beitragsbefreiung inklusive? | |
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Bei AU > 6Wochen | |
Bei Elternzeit | |
Bei Familienpflegezeit | |
Bei Freistellung (z.B. Sabbatical) | Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag, (z.B. Sabbatical) |
Sehhilfe | |
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Sehhilfe belastet das Budget | |
Sonnenbrille mit Dioptrien | 75 Prozent des Rechnungsbetrags, Je nach Tarifauswahl, max. bis zur Budgethöhe |
Lasik | 100 Prozent für ambulant durchgeführte operative Sehschärfenkorrekturen, max. bis zur Budgethöhe |
Bildschirmarbeitsbrille | 75 Prozent des Rechnungsbetrags, Je nach Tarifauswahl, max. bis zur Budgethöhe |
Naturheilverfahren | Ja, nach Hufeland gemäß GOÄ, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
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Heilpraktiker | Ja, für Heilpraktikerbehandlung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Ärztliche Videotelefonie | |
Facharzttermin- Service | |
Gesundheitsportal |
Heilmittel | Ja, für verordnete Heilmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
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Begrenzung für Heilmittel | |
Heilmittelverzeichnis | |
Kinesio-Tapes | |
Hilfsmittel | Ja, für verordnete Hilfsmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Hörgeräte | |
Arznei- und Verbandmittel | für verordnete Arznei-, Verbandmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
Privatrezepten (blau/grün) |
Vorsorgeuntersuchungen | |
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Vorsorge ohne Katalog | |
Reise- und Schutzimpfungen |
Facharzttermin- Service | |
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Ärztliche Videotelefonie | |
Pflege-Assistance | |
Services auch für Familie | |
Medizin. Hotline |
Familie-Mitversicherung | Ja, ohne Gesundheitsprüfung, innerhalb 12-monatigem Öffnungsfenster, in Budget-E-Tarife MeineGesundheit E |
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Services auch für Familie |
Ausschlüsse | |
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Bei Ausscheiden | |
Einschluss laufende Behandl. | |
Einschluss angeratener Behandl. | |
Vorrangige Leistung | Ja, Danach kann VN ggf. weitere Erstattungen bei seiner Zusatzversicherung beantragen |
Nachrangige Leistung | |
Krankenhaustagegeld | Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V, auch für Krankenhausaufenthalt (10 EUR Zuzahlung für 28 Tage) oder Transport zu Ärztinnen und Ärzten., Außerdem gesonderten Tarif möglich: KHT für 1,29 € pro 10 € Tagessatz (max. 100 €) |
Leistungen auch im Ausland | Ja, ganz Europa, Bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten. |
Psychologisches Coaching | Ja, Psychologisches Coaching Telefonische Begleitung und Beratung beim Umgang mit psychischen Belastungssituationen |
Gesundheitskarte | |
Extras |
Onlineportal für Firma | |
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Onlinemeldung Änderungen | |
Onlineportal für MA | |
Angebote auch in Englisch | |
Indiv. Mitarbeiterinformation | |
Rechnungs-App |
Alle Zuzahl. nach § 61 SGB V | Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V inbegriffen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe |
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Stand |