bKV-Budgettarife umfassen oft auch Impfungen, die in den Schutzimpfungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Standard- oder Indikationsimpfungen aufgeführt sind. Die Impfungen werden in der Regel zu 100 % aus dem Gesundheitsbudget erstattet, sofern sie nicht bereits von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Einige Tarife bieten sogar zusätzliche Impfleistungen außerhalb des Budgets an, etwa im Rahmen von Präventionsbausteinen oder Gesundheitspaketen.
💉 Warum Impfungen in der bKV? #
Impfungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Sie schützen nicht nur den Einzelnen, sondern auch das gesamte Arbeitsumfeld vor ansteckenden Krankheiten. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Standardimpfungen – bKV-Budgettarife schließen diese Lücke, indem sie auch Reise- und Zusatzimpfungen abdecken, die sonst privat bezahlt werden müssten.
🌍 Welche Impfungen sind enthalten? #
Je nach Anbieter und Tarif können folgende Impfungen über das Gesundheitsbudget abgerechnet werden:
- Standardimpfungen (z. B. Tetanus, Diphtherie, Masern, Grippe, COVID-19)
- Reiseimpfungen (z. B. Hepatitis A/B, Typhus, Gelbfieber, Tollwut)
- FSME-Impfung (Zeckenschutz, besonders relevant in Risikogebieten)
- HPV-Impfung (z. B. für junge Frauen und Männer)
- Gürtelrose-Impfung (für Personen ab 60 oder mit Risikofaktoren)
- Impfungen in der Schwangerschaft (z. B. Keuchhusten)
- Berufsbedingte Impfungen (z. B. für Auslandsreisen oder medizinisches Personal)
🧾 Wie funktioniert die Erstattung? #
Die Mitarbeitenden lassen sich beim Hausarzt oder einem Tropeninstitut impfen, zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen diese dann beim Versicherer ein. Die Kosten werden – je nach Tarif – vollständig bis zur Höhe des Budgets erstattet. Einige Anbieter übernehmen Impfkosten sogar zusätzlich zum Budget, insbesondere bei Präventionsbausteinen.
🧠 Vorteile für Mitarbeitende #
- Kostenübernahme für wichtige Impfungen
- Erweiterung über die Leistungen der GKV hinaus
- Sicherheit bei Auslandsreisen
- Keine Wartezeiten oder Gesundheitsprüfung
- Flexible Nutzung des Budgets
🏢 Vorteile für Arbeitgeber #
- Reduzierung von Krankheitsausfällen
- Schutz der gesamten Belegschaft
- Attraktives Benefit im Recruiting
- Steuerliche Vorteile durch Sachbezugsregelung
- Stärkung der Gesundheitskultur im Unternehmen
📌 Was ist bei der Tarifwahl zu beachten? #
Nicht jeder Budgettarif enthält automatisch alle Impfungen. Arbeitgeber sollten bei der Auswahl auf folgende Punkte achten:
- Sind Reiseimpfungen enthalten?
- Werden Impfungen zusätzlich zum Budget erstattet?
- Gibt es Sublimits für bestimmte Impfarten?
- Können Familienangehörige mitversichert werden?
- Ist eine digitale Abrechnung möglich?
❓ FAQ – Häufige Fragen zu Impfungen im Budgettarif #
- Welche Impfungen sind im Budgettarif enthalten?
In der Regel Schutzimpfungen gemäß STIKO, Reiseimpfungen, FSME, HPV, Grippe, COVID-19 und mehr.
- Werden die Impfkosten vollständig übernommen?
Ja, meist zu 100 % bis zur Höhe des vereinbarten Budgets.
- Muss ich die Impfung vorab genehmigen lassen?
In der Regel nicht – die Rechnung wird nachträglich eingereicht.
- Zählen Impfungen zum Budget?
Ja, es sei denn, der Tarif sieht eine separate Erstattung vor.
- Kann ich auch meine Familie mitversichern?
Einige Anbieter ermöglichen die Mitversicherung von Angehörigen – oft ohne Gesundheitsprüfung.
Die tatsächlichen Leistungen können je nach gewähltem BKV-Budgettarif variieren. Bei der Auswahl eines passendem bKV Budgettarifes ist es daher ratsam, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen oder sich vorab beraten zu lassen, um festzustellen, welche Impfungen in welchem Umfang enthalten sind.
📋 Zusammenfassung #
Impfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge – und in vielen bKV-Budgettarifen enthalten. Sie bieten Mitarbeitenden einen echten Mehrwert, insbesondere bei Reiseimpfungen oder speziellen Schutzimpfungen, die nicht von der GKV übernommen werden. Arbeitgeber profitieren von gesünderen Teams, weniger Ausfällen und einer attraktiveren Positionierung im Wettbewerb um Fachkräfte. Die genaue Ausgestaltung hängt vom gewählten Tarif ab – eine individuelle Beratung ist daher unerlässlich.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine bKV einführen möchten, lassen Sie sich unbedingt individuell beraten. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie den passenden Tarif für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden wählen.