Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit Budgettarif ist ein attraktives Zusatzangebot für Mitarbeitende und ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Doch wer genau kann eigentlich versichert werden? Gibt es Einschränkungen oder besondere Voraussetzungen? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die versicherbare Personengruppe in der bKV.
👥 Versicherbare Personen – die Grundregel #
Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Unternehmens in die bKV aufgenommen werden. Dazu zählen:
- Vollzeit- und Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Werkstudenten (je nach Tarif)
- Mitarbeitende in Elternzeit (wenn Beiträge weitergezahlt werden)
Nicht versicherbar sind in der Regel:
- Minijobber (je nach Anbieter)
- Freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister
- Geschäftsführer ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
🏢 Gruppenversicherung – keine Einzelprüfung #
Die bKV wird als Gruppenversicherung abgeschlossen. Das bedeutet:
- Es erfolgt keine individuelle Gesundheitsprüfung
- Alle Mitarbeitenden einer definierten Gruppe erhalten gleichberechtigten Zugang
- Der Arbeitgeber entscheidet, welche Gruppen versichert werden sollen (z. B. alle Mitarbeitenden oder nur bestimmte Abteilungen)
🧒 Familienangehörige – mitversichert? #
In der Regel sind Familienangehörige nicht automatisch mitversichert. Einige Versicherer bieten jedoch Zusatzoptionen an, mit denen:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder
gegen eigenen Beitrag oder über den Arbeitgeber mitversichert werden können. Diese Optionen sind tarifabhängig und müssen individuell vereinbart werden.
📋 Beispiele für typische Regelungen #
- Modell A: Alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden ab dem ersten Arbeitstag sind versichert.
- Modell B: Nur Mitarbeitende mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit erhalten Zugang zur bKV.
- Modell C: Führungskräfte und Fachkräfte erhalten ein höheres Budget, andere Mitarbeitende ein Basisbudget.
🛑 Sonderfälle: Elternzeit, Sabbatical, Krankheit #
Auch bei längerer Abwesenheit kann der Versicherungsschutz bestehen bleiben – vorausgesetzt, der Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter. Typische Regelungen:
- Elternzeit: Schutz bleibt bestehen, wenn Beiträge weiterlaufen.
- Sabbatical: Schutz ruht, wenn keine Beiträge gezahlt werden.
- Krankheit: Schutz bleibt bestehen, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Beiträge gezahlt werden.
❓ FAQ: Wer kann versichert werden? #
- Können alle Mitarbeitenden versichert werden?
Ja, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und zur definierten Gruppe gehören. - Sind Minijobber oder freie Mitarbeiter versicherbar?
In der Regel nicht – es sei denn, der Tarif erlaubt ausdrücklich Ausnahmen. - Können Familienangehörige mitversichert werden?
Nur über Zusatzoptionen und gegen eigenen Beitrag – abhängig vom Versicherer. - Gibt es eine Wartezeit für neue Mitarbeitende?
Manche Tarife sehen eine Mindestbetriebszugehörigkeit vor, z. B. 3 oder 6 Monate.
📣 Zusammenfassung #
Die bKV mit Budgettarif richtet sich in erster Linie an sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende. Sie profitieren ohne Gesundheitsprüfung und meist ohne Wartezeit von einem attraktiven Gesundheitsbudget. Familienangehörige können in bestimmten Fällen mitversichert werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die versicherte Gruppe individuell zu definieren – sollten dabei aber auf Fairness und Transparenz achten.
🧭 Hinweis für Arbeitgeber #
Wenn Sie als Arbeitgeber eine bKV einführen möchten, lassen Sie sich professionell beraten. So stellen Sie sicher, dass die Tarifwahl, die Definition der versicherten Gruppen und die Kommunikation im Unternehmen optimal auf Ihre Ziele abgestimmt sind.