Wer eine private Krankenversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung beantragt, muss dafür zunächst einige Gesundheitsfragen beantworten. Je nach gewünschtem Tarif und Höhe der Absicherung sind diese teils sehr umfangreich.
Je nach Gesundheitszustand gibt es dann diese Möglichkeiten:
- es kommt ein Vertrag zustande ohne Beitragszuschlag
- es fällt ein Beitragszuschlag an
- der Vertrag kommt nur mit Leistungsausschlüssen zustande
- der Versicherer lehnt einen Vertrag komplett ab
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen muss stets wahrheitsgemäß sein, schummeln gilt nicht! Doch nicht jeder kennt die Akte seines Hausarztes im Detail oder misst einer früheren Erkrankung eine Bedeutung bei. Es soll auch Vermittler geben, die hier gegenüber dem Kunden die Bedeutung herunterspielen.
Achtung! Auch wenn bei falschen oder fehlerhaften Angaben zunächst ein Vertrag zustande kommt, hat der Versicherer im Schadenfall die Möglichkeit diese nachträglich zu prüfen. Stellt sich dann heraus, dass die Angaben im Antrag nicht korrekt waren, spricht man von einer „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“.
Entsprechend den Versicherungsbedingungen kann ein Versicherer nun die Leistung verweigern, den Vertrag zu kündigen oder anzufechten.
Im Gegensatz zu privaten Krankenversicherungen gibt es bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) in der Regel jedoch keinerlei Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Die bKV ist eine Zusatzversicherung, die vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen wird.
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Ingrida Sander
Geschäftsführerin
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
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