Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. Daher kann eine Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf heilpraktiker.org
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist daher eine clevere Möglichkeit für diesen Bereich eine Kostenerststattung zu erhalten.
Alternative Heilmethoden in der betrieblichen Krankenversicherung
Weitere Leistungsbausteine
sind je nach bKV-Tarif:
- Heilpraktiker
- Physiotherapie
- Chiropraktik
- Akupunktur
- Osteopathie
- Blutegeltherapie
Vergleich der alternativen Heilmethoden in der bKV
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und stehen damit nicht im Dienst einer bestimmten Gesellschaft. Wir kennen die Unterschiede beim Umfang der Erstattungshöhen bei einer Vielzahl an bKV-Tarifen der führenden Anbieter. Wir zeigen Ihnen gern die unterschiedlichen Leistungsdetails und Beiträge auf.
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Ingrida Sander
Geschäftsführerin
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com