Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie zu vielen verschreibungspflichtigen Medikament einen Eigenanteil. Sie zahlen 10% oder mindestens 5 EUR (maximal 10 EUR) dazu.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. hier beim Bundesministerium für Gesundheit
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist eine 100% ige Erstattung der ärztlich verordneten Arznei-und Verbandmittel möglich. Egal ob Privat- oder Kassenrezept!
Arznei-und Verbandmittel in der betrieblichen Krankenversicherung
Kassen- oder Privatrezept
Wenn Sie sich auf Versichtenkarte behandeln lassen, so verordnet Ihnen der Arzt die Arzneimittel auf einem rosa Rezept (rotes Rezept) die Arzneimittel, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören.
Das „blaue Rezept“ ist dagegen ein Privatrezept. Das Privatrezept verwendet der Arzt u.a., wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält. Das bedeutet, dass Sie die verordneten Medikamente selbst bezahlen müssen.
Mit einer bKV erhalten Sie auch für die Privatrezepte Ihre Erstattung!
Vergleich der Erstattungshöhen für Arznei-und Verbandmittel
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und stehen damit nicht im Dienst einer bestimmten Gesellschaft. Wir kennen die Unterschiede bei den Erstattungshöhen bei einer Vielzahl an bKV-Tarifen der führenden Anbieter. Wir zeigen Ihnen gern die unterschiedlichen Leistungsdetails und Beiträge auf.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Service!
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Unsere bKV-Experten beraten Sie gern!
Ingrida Sander
Geschäftsführerin
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com