In der Welt der Naturheilkunde und alternativen Medizin spielen zwei Verzeichnisse eine zentrale Rolle: das Hufelandverzeichnis und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Beide dienen als Orientierungshilfe für die Abrechnung von Leistungen, die außerhalb der klassischen Schulmedizin liegen. Doch was genau steckt hinter diesen Begriffen? Und warum sind sie für Patienten, Heilpraktiker und Versicherer so wichtig?
🌿 Das Hufelandverzeichnis – Leitfaden für naturheilkundliche Ärzte #
Das Hufelandverzeichnis, offiziell „Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen“, ist ein umfangreicher Katalog naturheilkundlicher Verfahren. Es wird von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. herausgegeben und enthält eine Vielzahl an Methoden wie Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Bioresonanz oder Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).
Ziel des Verzeichnisses ist es, eine strukturierte und transparente Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Bereich der Naturheilkunde zu schaffen. Die enthaltenen Verfahren müssen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Theoretisch erklärbar und praktisch bewährt
- Lehr- und lernbar
- Konzeptuell nachvollziehbar
🧾 Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) #
Das GebüH ist kein Gesetz, sondern ein Orientierungsrahmen für die Vergütung heilpraktischer Leistungen. Es wurde 1985 durch eine Umfrage unter Heilpraktikern erstellt und enthält eine Liste von Leistungen mit jeweils einem Honorarrahmen – also einem Mindest- und Höchstbetrag.
Heilpraktiker schließen mit ihren Patienten einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Wird keine konkrete Vergütung vereinbart, gilt die „übliche Vergütung“ – und hier kommt das GebüH ins Spiel. Es hilft dabei, die Rechnung nachvollziehbar und angemessen zu gestalten.
🧑⚕️ Unterschiede zwischen Hufelandverzeichnis und GebüH #
Obwohl beide Verzeichnisse ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in ihrer Anwendung:
- Hufelandverzeichnis: Wird von Ärzten genutzt, die naturheilkundlich arbeiten. Die Leistungen sind meist einer Ziffer der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zugeordnet.
- GebüH: Wird von Heilpraktikern verwendet. Es basiert auf Erfahrungswerten und ist keine verbindliche Gebührenordnung.
💡 Bedeutung für Patienten #
Für Patientinnen und Patienten bieten beide Verzeichnisse wichtige Vorteile:
- Transparenz bei der Abrechnung
- Orientierung bei der Kostenerstattung durch private Versicherungen
- Verlässlichkeit bei der Auswahl von Heilverfahren
Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen orientieren sich bei der Erstattung an den Leistungen und Preisen dieser Verzeichnisse.
🏥 Bedeutung für Versicherer und Arbeitgeber #
Versicherer nutzen das Hufelandverzeichnis und das GebüH als Grundlage für die Leistungsdefinition in Heilpraktiker-Zusatztarifen oder bKV-Budgettarifen. Arbeitgeber, die eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) einführen möchten, profitieren von der klaren Struktur dieser Verzeichnisse:
- Klare Leistungsbeschreibung
- Kalkulierbare Kosten
- Erweiterung der Gesundheitsversorgung für Mitarbeitende
❓ FAQ – Häufige Fragen zu Hufelandverzeichnis und GebüH #
- Was ist der Unterschied zwischen Hufelandverzeichnis und GebüH?
Das Hufelandverzeichnis richtet sich an Ärzte, das GebüH an Heilpraktiker. Beide dienen der Abrechnung naturheilkundlicher Leistungen.
- Sind die Verzeichnisse gesetzlich bindend?
Nein, sie sind Orientierungshilfen – keine gesetzlichen Gebührenordnungen.
- Wer nutzt das Hufelandverzeichnis?
Naturheilkundlich tätige Ärzte, die nach GOÄ abrechnen.
- Wer nutzt das GebüH?
Heilpraktiker, die ihre Leistungen privat abrechnen.
- Erstatten Krankenkassen Leistungen nach diesen Verzeichnissen?
Gesetzliche Kassen meist nicht, private Versicherungen und Zusatzversicherungen häufig schon.
bKV-Tarife mit Naturheilverfahren #
Diese sind z.B. bei diesen Tarifen enthalten:
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📌 Zusammenfassung #
Das Hufelandverzeichnis und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sind zentrale Instrumente für die Abrechnung und Bewertung naturheilkundlicher Leistungen. Sie schaffen Transparenz, erleichtern die Kostenerstattung und fördern die Integration alternativer Heilmethoden in die moderne Gesundheitsversorgung. Für Patienten, Heilpraktiker, Ärzte und Arbeitgeber sind sie gleichermaßen wertvoll – insbesondere im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung mit Budgettarif.
Hinweis für Arbeitgeber: Wer eine bKV einführen möchte, sollte sich individuell beraten lassen – insbesondere wenn Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis oder dem GebüH Bestandteil des Tarifs sein sollen. Eine professionelle Beratung hilft, die passenden Inhalte und Anbieter zu finden.


