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Welche Naturheilverfahren sind im Budgettarif abgedeckt?
In vielen Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) werden Naturheilverfahren und Heilpraktikerleistungen abgedeckt. Da es sich um Budgettarife handelt, können die Mitarbeiter das ihnen zur Verfügung stehende Budget flexibel für verschiedene Leistungen nutzen, einschließlich alternativer Heilmethoden.
Zu den häufig abgedeckten Naturheilverfahren gehören:
- Osteopathie: Eine manuelle Behandlungsmethode zur Wiederherstellung der Beweglichkeit von Gelenken und der Wirbelsäule.
- Chiropraktik: Ähnlich der Osteopathie, eine Methode zur Behandlung von Funktionsstörungen der Wirbelsäule und des Nervensystems.
- Akupunktur: Eine Behandlungsmethode aus der traditionellen chinesischen Medizin, bei der Nadeln an bestimmten Körperstellen platziert werden.
- Homöopathie: Eine alternative Behandlungsmethode, die auf der Idee basiert, Ähnliches mit Ähnlichem zu behandeln, indem hochverdünnte Substanzen eingesetzt werden.
- Bachblütentherapie: Eine Therapieform, die Blütenessenzen zur Behandlung emotionaler Ungleichgewichte verwendet.
Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Leistungsumfang je nach Versicherer und Tarif variiert. Einige Tarife decken die Kosten für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis ab. Auch Arzneien und Verbandsmittel, die von Heilpraktikern verordnet werden, können inbegriffen sein.
Je nach Versicherer und Tarif sind Heilpraktiker und Naturheilverfahren explizit als Teil des Leistungsumfangs beinhaltet. Je nach Tarifen können die Kosten zu 100 % im Rahmen des zur Verfügung stehenden jährlichen Budgets erstattet werden.
Generell sind Naturheilverfahren eine wertvolle Ergänzung zur schulmedizinischen Versorgung und tragen zum allgemeinen Wohlbefinden und zur Gesundheit der Mitarbeiter bei.
Kosten für Naturheilverfahren sind z.B. bei diesen Tarifen enthalten:
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