Betriebliche Krankenversicherung vergleichen: Für Ihre Gesundheit

Allianz oder Hallesche bKV?

Welcher bKV Budgettarif passt besser zu Ihnen?

Vergleichen Sie die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung. Entdecken Sie die Unterschiede zwischen den bKV Budgettarifen der Allianz und der Hallesche. Finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Die Unterschiede der BKV-Budgettarife im Vergleich

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung etabliert. Besonders beliebt sind Budgettarife, bei denen Arbeitgeber ein jährliches Gesundheitsbudget für ihre Mitarbeitenden bereitstellen. Doch wie unterscheiden sich die Angebote der Allianz und der Hallesche? Ein Blick auf die Details zeigt spannende Unterschiede.

Da beiden Anbieter mehrere Tarife im Portfolio haben, wurden zwei Tarife mit einem Grundbudget von 600 EUR zugrunde gelegt mit einem ähnlichen Preis.

Möchten Sie andere Tarife vergleichen?

In der Tarifübersicht finden Sie zahlreichen weitere bKV-Tarife zum Vergleich.

Meine Gesundheit 600 € Budget mit Sehhilfe extra 75% im Vergleich mit

FEELfree:plus 600 

Beide Tarife bieten ein starkes Fundament mit 600 € jährlichem Gesundheitsbudget, das für eine Vielzahl ambulanter Leistungen flexibel genutzt werden kann. Die Wahl zwischen den beiden Tarifen hängt stark von den Prioritäten des Unternehmens und der Belegschaft ab.

 

Die Allianz kann besser punkten z.B. bei:

 

  • ab 5 Beschäftigen möglich
  • Budgetverdoppelung im Folgejahr möglich
  • Volles Budget bei unterjährigem Beginn
  • bis 36 Monate beitragsfrei auch bei Sabbatical
  • Extrabudget Sehhilfe (gilt auch für Lasik)
  • 12 Monate Öffnungsfenster für Familienangehörige 
  • Psychologisches Coaching

Weitere Tarifunterschiede finden Sie im direkten Vergleich:

Meine Gesundheit 600 € Budget, Sehhilfe extra 75%

Meine Gesundheit 600 € Budget, Sehhilfe extra 75%

Hallesche FEELfree:plus 600

Hallesche FEELfree:plus 600

Versicherer Allianz Hallesche
Preis (pro MA) 24,90  24,02 
Mindestanzahl ab 5 Beschäftigte ab 10 Beschäftigte
Budgethöhe 600 EUR 600 EUR
Budgeterhöhung Ja, Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr. Nein
Zusatzbudget Sehhilfe Ja Nein
Zusatzbudget Zahn - Nein
Beitragsbefreiung inklusive? Ja Über "bKV-Airbag" mit bis zu 5 Prozent Mehrbeitrag (Ausfallzeiten von bis zu 5 Prozent der Belegschaft innerhalb eines Kalenderjahres sind vom Arbeitgeber selbst zu tragen)
Unterjähriger Beginn Volles Budget anteiliges Budget
Bei AU > 6Wochen Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag Ja, Über "bKV-Airbag" mit bis zu 5 Prozent Mehrbeitrag (Ausfallzeiten von bis zu 5 Prozent der Belegschaft innerhalb eines Kalenderjahres sind vom Arbeitgeber selbst zu tragen)
Bei Elternzeit Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag Beitragsfrei, Über "bKV-Airbag" mit bis zu 5 Prozent Mehrbeitrag
Bei Familienpflegezeit Beitragsfrei, bis zu 36 Monate, ohne Mehrbeitrag Beitragsfrei, Über "bKV-Airbag"
Bei Freistellung (z.B. Sabbatical) Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag, (z.B. Sabbatical) keine Beitragsfreiheit
Bei Ausscheiden Weiterversicherung im Budgettarif Weiterversicherung nach Ausscheiden nur in Bausteintarifen
Familie-Mitversicherung Ja, ohne Gesundheitsprüfung, innerhalb 12-monatigem Öffnungsfenster, in Budget-E-Tarife MeineGesundheit E Ja, ohne Gesundheitsprüfung, Öffnungsfrist 3 Monate, für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder, mit Wartezeiten, über den Tarif Feel free friends
Sehhilfe belastet das Budget Nein Ja
Sehhilfe Ja, 75 Prozent des Rechnungsbetrags, max. bis zur Höhe des Extrabudgets, kein Sublimit Ja, 180 € jährlich
Lasik 100 Prozent für ambulant durchgeführte operative Sehschärfenkorrekturen, max. bis zur Höhe des Extrabudgets Ja, innerhalb des Budgets für Sehhilfen
Hörgeräte Ja, mit Verordnung Ja (ohne Reparatur)
Hilfsmittel Ja, für verordnete Hilfsmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja (inkl. Reparatur)
Kinesio-Tapes Ja, mit Verordnung Ja, mit Verordnung
Heilmittel Ja, für verordnete Heilmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Heilmittelverzeichnis nicht auf das GKV-Heilmittelverzeichnis beschränkt auf das GKV-Heilmittelverzeichnis beschränkt
Begrenzung für Heilmittel Keine Höchstsätze bzw. Sublimits für Heilmittel Keine Höchstsätze bzw. Sublimits für Heilmittel
Arznei- und Verbandmittel für verordnete Arznei-, Verbandmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Privatrezepten (blau/grün) Ja Ja
Naturheilverfahren Ja, nach Hufeland gemäß GOÄ, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe ambulante Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker (einschl. Hufeland), Ja, Nicht ärzliche Osteopathen und nicht ärztliche Chiropraktiker (Leistungen gem. GebüH, auch über Höchstbeträge)
Heilpraktiker Ja, für Heilpraktikerbehandlung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, nach GebüH
Reise- und Schutzimpfungen Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Vorsorgeuntersuchungen Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Vorsorge ohne Katalog Ja, maximal einfache Vorsorgeleistungen ohne GOÄ-Katalog Nein
Zahnbehandlung Ja, 100 Prozent für Zahnbehandlung (z. B. Wurzelbehandlung), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Zahn belastet Budget Ja, Zahn belastet Budget Ja, Zahn belastet Budget
Zahnreinigung Ja, 100 Prozent, kein Sublimit, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, 60 € jährlich
Bleaching Ja, 100 Prozent für Bleaching, maximal bis zur tariflichen Budget Ja, 60 € jährlich, gilt jeweils für Zahnreinigung zusammen mit Bleaching
Zahnersatz Ja, 100 Prozent für Zahnersatz, Inlays und Implantate, Aufbissbehelfe und Schienen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Kieferorthopädie Ja, 100 Prozent, für kieferorthopädische Leistungen bei Unfall und auf Grund schwerer Erkrankungen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Nein
Krankenhaustagegeld Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V, auch für Krankenhausaufenthalt (10 EUR Zuzahlung für 28 Tage) oder Transport zu Ärztinnen und Ärzten., Außerdem gesonderten Tarif möglich: KHT für 1,29 € pro 10 € Tagessatz (max. 100 €) Ja, über gesonderten Tarif möglich: KHT 10 € Tagessatz für 1,15 € abschließbar, für max. 28 Tage
Rechnungs-App Ja, 80 Prozent der Erstattungen binnen 48 Std. reguliert Ja
Ärztliche Videotelefonie Ja, Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7 Ja, Diensteister: MD Medicus
Medizin. Hotline Ja, Medizinische Hotline 24/7 Ja
Facharzttermin- Service Ja, Facharzt-Vermittlung Ja, über Dienstleister
Pflege-Assistance Ja, Allianz Pflege Assistance 24/7 Nein
Services auch für Familie Ja, inkl. Eltern, Groß- & Schwiegereltern Ja, für Ehepartner, Lebenspartner, leibliche Kinder & Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, ohne Eltern, Groß- & Schwiegereltern, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft
Psychologisches Coaching Ja, Psychologisches Coaching Telefonische Begleitung und Beratung beim Umgang mit psychischen Belastungssituationen Nein
Sonstiges Das Budget wird durch den Bereich Sehhilfe nicht belastet., Der Bereich Sehhilfe wird über ein separates Sehhilfebudget abgerechnet. -
Extras Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert. -
Stand 01.06.2025 01.06.2025
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Disclaimer: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gemachten Angaben. Preise und Leistungen können variieren oder entfallen. Wir sind stets bemüht die Daten aktuell zu halten, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gemachten Angaben. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angebote des jeweiligen Versicherers oder die mit diesem geschlossenen, vertraglichen Vereinbarungen. 

Die aktuellen und ausführlichen Tarifbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen finden Sie in den vertraglichen Unterlagen der jeweiligen Anbieter. Gern lassen wir Ihnen diese zukommen und kümmern uns auch um den kompletten Antrags-, Kommunikations- und Betreuungsprozess.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com

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