Wie viele Mitarbeitende müssen mindestens teilnehmen?

Generelle Mindestgrößen

Die Mindestanzahl an teilnehmenden Mitarbeitenden für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt stark vom jeweiligen Versicherungsanbieter und dem gewählten Tarif ab. 

  • Ab 3 Mitarbeitenden: Derzeit nur wenige Anbieter, die sich auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen eingestellt haben. Eine bKV kann bei ein paar Versicherern schon ab 3 sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Dies ermöglicht es auch kleinsten Betrieben, von den Vorteilen einer bKV zu profitieren.
  • Ab 5 Mitarbeitenden: Für Unternehmen mit mind. 5 Beschäftigten wird die Produktauswahl bereits wesentlich größer. Hier finden Sie die Tarife mit mind. 5 versicherten Personen.
  • Ab 10 oder mehr Mitarbeitenden: Bei vielen Versicherern und Tarifen, insbesondere bei höheren Budgets oder umfangreicheren Leistungen (z. B. stationäre Tarife), liegt die Mindestanzahl oft bei 10 oder sogar 50 Mitarbeitenden.

Warum gibt es eine Mindestgröße?

Die Mindestanzahl an Teilnehmenden ist für die Versicherer von großer Bedeutung, da sie auf dem Prinzip des Risikoausgleichs basiert. Mit einer größeren Gruppe an Versicherten können die individuellen Gesundheitsrisiken besser verteilt werden. Gesunde Mitarbeitende gleichen die Kosten für jene aus, die die Leistungen der bKV in Anspruch nehmen.

Dies hat für Unternehmen und Mitarbeitende entscheidende Vorteile:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Bei der Einführung einer bKV für eine ganze Gruppe entfällt die Gesundheitsprüfung in der Regel komplett. Das macht den Zugang für alle Mitarbeitenden, auch mit Vorerkrankungen, unkompliziert.
  • Geringere Verwaltung: Ein Gruppenvertrag ist einfacher zu verwalten als viele Einzelverträge.
  • Attraktive Konditionen: Größere Gruppen erhalten oft bessere Prämien und umfangreichere Leistungspakete, da das Gesamtrisiko für den Versicherer sinkt.

 

Was ist mit der Teilnahmequote?

Eine Verpflichtung, dass die gesamte Belegschaft teilnehmen muss, gibt es in den meisten Fällen nicht. Oft ist lediglich die Mindestteilnehmerzahl für den Gruppenvertrag erforderlich. Manche Versicherer haben jedoch spezifische Regelungen, wie etwa die Bedingung, dass eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitenden (z. B. alle Vollzeitbeschäftigten oder alle Mitarbeiter einer Abteilung) teilnehmen muss, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.

Fazit: Wenn Sie als Arbeitgeber eine bKV einführen möchten, sollten Sie sich direkt bei Ihrem bKV-Experten nach deren spezifischen Mindestanforderungen erkundigen. Diese können je nach Tarif und Versicherungsunternehmen stark variieren. Es gibt jedoch für nahezu jede Unternehmensgröße eine passende Lösung, um von den Vorteilen der bKV zu profitieren.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com

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