🔐 Datenschutz bei der BKV – das Wichtigste im Überblick:
- Dein Arbeitgeber erfährt nicht, welche Leistungen du nutzt.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dir und dem Versicherer. Der Arbeitgeber erhält keine Informationen über Diagnosen, Behandlungen oder Heilpraktikerbesuche. - Einwilligung zur Datenverarbeitung ist erforderlich – aber nur gegenüber dem Versicherer.
Du musst eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung unterschreiben, damit der Versicherer deine Gesundheitsdaten verarbeiten darf – nicht der Arbeitgeber. - Gesundheitsdaten unterliegen dem besonderen Schutz der DSGVO und des BDSG.
Arbeitgeber dürfen nur Daten verarbeiten, die für arbeitsrechtliche Zwecke notwendig sind – z. B. bei Krankmeldungen. Die Nutzung von BKV-Leistungen fällt nicht darunter. - Transparenz und Vertraulichkeit sind Pflicht.
Versicherer müssen dich umfassend über die Verwendung deiner Daten informieren. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft.











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