Betriebliche Krankenversicherung vergleichen: Für Ihre Gesundheit

Allianz oder Gothaer bKV: Welcher Budgettarif passt zu Ihnen?

Vergleichen Sie die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung. Entdecken Sie die Unterschiede zwischen den bKV Budgettarifen der Allianz und der Gothaer. Finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Die Unterschiede der BKV-Budgettarife im Vergleich

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung etabliert. Besonders beliebt sind Budgettarife, bei denen Arbeitgeber ein jährliches Gesundheitsbudget für ihre Mitarbeitenden bereitstellen. Doch wie unterscheiden sich die Angebote der Allianz und der Gothaer? Ein Blick auf die Details zeigt spannende Unterschiede.

Da beiden Anbieter mehrere Tarife im Portfolio haben, wurden zwei Tarife mit einen Budget von 300 EUR zugrunde gelegt.

Wir haben hier für Sie diese Tarife vergleichen:

  • Allianz „Meine Gesundheit“ (Sehhilfe extra 75%) und
  • Gothaer „FlexSelect Premium“

Möchten Sie weitere Tarife vergleichen?

In der Tarifübersicht finden Sie zahlreichen weitere Tarife zum Vergleich.

Die Unterscheidung zwischen den Budgettarifen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von Allianz („Meine Gesundheit 300“ mit „Sehhilfe Extra“) und der Gothaer („Flexselect Premium“ mit 300 € Budget) liegt hauptsächlich in der Strukturierung des Budgets und den Leistungsgrenzen innerhalb der Budgetbereiche, insbesondere bei Sehhilfen und Zahnleistungen.

U.a. bei diesen Leistungen kann die Allianz besser punkten:

  • Budgeterhöhung im Folgejahr
  • Zusatzbudget Sehhilfe
  • Beitragsfreiheit bei Familienpflege und Freistellung
  • Kinesio-Tapes
  • Vorsorge ohne Katalog
  • Bleaching

Meine Gesundheit 300 € Budget, Sehhilfe extra 75%

Meine Gesundheit 300 € Budget, Sehhilfe extra 75%

Gothaer FlexSelect Premium 300

Gothaer FlexSelect Premium 300

Versicherer Allianz Gothaer
Preis (pro MA) 15,90  15,65 
Mindestanzahl ab 5 Beschäftigte ab 5 Beschäftigte
Budgethöhe 300 EUR 300 EUR
Budgeterhöhung Ja, Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr. Grundbudgetverdoppelung bei Arbeitsunfall mit stationärem Aufenthalt im laufenden und im Folgejahr
Zusatzbudget Sehhilfe Ja Nein
Zusatzbudget Zahn - Nein
Beitragsbefreiung inklusive? Ja Ja, in dieser Prämie inklusive
Unterjähriger Beginn Volles Budget Volles Budget
Bei AU > 6Wochen Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag Beitragsfrei, max. 36 Monate
Bei Elternzeit Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag Beitragsfrei, Max. 12 Monate während des Bezugs von Elterngeld
Bei Familienpflegezeit Beitragsfrei, bis zu 36 Monate, ohne Mehrbeitrag Beitragsfrei, für Dauer der Pflege- und Familienpflegezeit, max. 6 Monate
Bei Freistellung (z.B. Sabbatical) Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag, (z.B. Sabbatical) keine Beitragsfreiheit
Bei Ausscheiden Weiterversicherung im Budgettarif Weiterversicherung nach Ausscheiden nur in Bausteintarifen
Familie-Mitversicherung Ja, ohne Gesundheitsprüfung, innerhalb 12-monatigem Öffnungsfenster, in Budget-E-Tarife MeineGesundheit E Ja, MediGroup FlexSelect FAN, mind. 20 MA mit AG finanz. bKV nötig, über einen speziellen Ergänzungstarif, Öffnungsfrist 6 Monate
Sehhilfe belastet das Budget Nein Ja
Sehhilfe Ja, 75 Prozent des Rechnungsbetrags, max. bis zur Höhe des Extrabudgets, kein Sublimit Ja, max. bis zur Budgethöhe
Lasik 100 Prozent für ambulant durchgeführte operative Sehschärfenkorrekturen, max. bis zur Höhe des Extrabudgets Ja, bis zur Budgethöhe
Hörgeräte Ja, mit Verordnung Ja (inkl. Reparatur)
Hilfsmittel Ja, für verordnete Hilfsmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja (inkl. Reparatur)
Kinesio-Tapes Ja, mit Verordnung Nein
Heilmittel Ja, für verordnete Heilmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Heilmittelverzeichnis nicht auf das GKV-Heilmittelverzeichnis beschränkt nicht auf das GKV-Heilmittelverzeichnis beschränkt
Begrenzung für Heilmittel Keine Höchstsätze bzw. Sublimits für Heilmittel Begrenzung auf Höchstsätze der Beihilfe
Arznei- und Verbandmittel für verordnete Arznei-, Verbandmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe 10 Prozent des Budgets, auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Ja
Privatrezepten (blau/grün) Ja Ja
Naturheilverfahren Ja, nach Hufeland gemäß GOÄ, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, nach Hufeland gemäß GOÄ
Heilpraktiker Ja, für Heilpraktikerbehandlung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, nach GebüH
Reise- und Schutzimpfungen Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, gem. STIKO-Empfehlung, inkl. Reiseimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, inkl. sportmed. Untersuchung
Vorsorge ohne Katalog Ja, maximal einfache Vorsorgeleistungen ohne GOÄ-Katalog Nein
Zahnbehandlung Ja, 100 Prozent für Zahnbehandlung (z. B. Wurzelbehandlung), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Zahn belastet Budget Ja, Zahn belastet Budget Ja, Zahn belastet Budget
Zahnreinigung Ja, 100 Prozent, kein Sublimit, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, bis zur Budgetstufe
Bleaching Ja, 100 Prozent für Bleaching, maximal bis zur tariflichen Budget Nein
Zahnersatz Ja, 100 Prozent für Zahnersatz, Inlays und Implantate, Aufbissbehelfe und Schienen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja
Kieferorthopädie Ja, 100 Prozent, für kieferorthopädische Leistungen bei Unfall und auf Grund schwerer Erkrankungen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe Ja, bei Unfall
Krankenhaustagegeld Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V, auch für Krankenhausaufenthalt (10 EUR Zuzahlung für 28 Tage) oder Transport zu Ärztinnen und Ärzten., Außerdem gesonderten Tarif möglich: KHT für 1,29 € pro 10 € Tagessatz (max. 100 €) 10 € pro Tag für max. 28 Tage für KH-Aufenthalte
Rechnungs-App Ja, 80 Prozent der Erstattungen binnen 48 Std. reguliert Ja
Ärztliche Videotelefonie Ja, Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7 Ja, Dienstleister: KRY
Medizin. Hotline Ja, Medizinische Hotline 24/7 Ja
Facharzttermin- Service Ja, Facharzt-Vermittlung Ja
Pflege-Assistance Ja, Allianz Pflege Assistance 24/7 Ja
Services auch für Familie Ja, inkl. Eltern, Groß- & Schwiegereltern Nur Pflege-Assistance
Psychologisches Coaching Ja, Psychologisches Coaching Telefonische Begleitung und Beratung beim Umgang mit psychischen Belastungssituationen Ja, psychologische Soforthilfe
Sonstiges Das Budget wird durch den Bereich Sehhilfe nicht belastet., Der Bereich Sehhilfe wird über ein separates Sehhilfebudget abgerechnet. -
Extras Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert. -
Stand 01.06.2025 13.09.2025, Erhöhung ab 01.01.26 erwartet
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Disclaimer: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gemachten Angaben. Preise und Leistungen können variieren oder entfallen. Wir sind stets bemüht die Daten aktuell zu halten, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gemachten Angaben. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angebote des jeweiligen Versicherers oder die mit diesem geschlossenen, vertraglichen Vereinbarungen. 

Die aktuellen und ausführlichen Tarifbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen finden Sie in den vertraglichen Unterlagen der jeweiligen Anbieter. Gern lassen wir Ihnen diese zukommen und kümmern uns auch um den kompletten Antrags-, Kommunikations- und Betreuungsprozess.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com

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