Die Mindestteilnehmerzahl im Gruppenvertrag für die betriebliche Krankenversicherung

bKV Mindestteilnehmerzahl im Gruppenvertrag

Ein Betrieb mit 8 Beschäftigten möchte eine betriebliche Krankenversicherung einführen, doch der angefragte Versicherer verlangt mindestens 10 versicherte Mitarbeitende, damit die vereinfachte Aufnahme ohne Gesundheitsfragen gilt. Die Personalverantwortliche steht vor der Frage, ob das Vorhaben damit erledigt ist oder ob es andere Wege gibt. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob und wie eine bKV (betriebliche Krankenversicherung, eine vom Arbeitgeber finanzierte oder mitfinanzierte Zusatzversicherung für die Belegschaft) im eigenen Betrieb überhaupt umsetzbar ist.

Die Mindestteilnehmerzahl ist die Anzahl an Beschäftigten, die ein Versicherer verlangt, damit er einen Gruppenvertrag abschließt, ohne jede einzelne Person gesundheitlich zu prüfen. Wird diese Schwelle unterschritten, bietet der Versicherer entweder gar keinen Gruppentarif an, verlangt individuelle Gesundheitsfragen für jede versicherte Person oder setzt abweichende, meist teurere Konditionen an. Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet damit: Ja, es gibt eine solche Grenze, sie ist aber keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine unternehmerische Entscheidung des jeweiligen Versicherers, die je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich ausfällt.

Mindestteilnehmerzahl und ihre Bedeutung für die bKV

Ein Gruppenvertrag fasst mehrere Versicherte eines Unternehmens unter einem Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer zusammen, statt dass jede Person einzeln einen Vertrag abschließt. Für die betriebliche Krankenversicherung kommen dabei meist sogenannte Budgettarife zum Einsatz, also Tarife, bei denen jeder versicherten Person ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung steht, aus dem sie bestimmte Leistungen wie Zahnreinigung, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen bezahlen kann, statt dass einzelne Leistungsarten fest definiert sind. Die Budgetstufen liegen üblicherweise bei 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr, wobei die genaue Ausgestaltung vom gewählten Anbieter abhängt.

Der Grund für Mindestteilnehmerzahlen liegt in der Risikokalkulation der Versicherer. Bei einer ausreichend großen Gruppe gleichen sich gesundheitliche Risiken statistisch aus, sodass der Versicherer auf eine individuelle Gesundheitsprüfung verzichten kann. Bei einer sehr kleinen Gruppe besteht dagegen die Gefahr, dass sich überproportional viele Personen mit bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen versichern lassen, während gesunde Beschäftigte auf eine Anmeldung verzichten. Diese sogenannte Antiselektion würde die Kalkulation des Versicherers verzerren, weshalb er entweder eine Mindestgröße oder eine verpflichtende Teilnahme fordert.

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: bKV Mitarbeiter informieren.


Wie Versicherer mit Mindestteilnehmerzahlen umgehen

In der Praxis unterscheiden sich die geforderten Mindestgrößen erheblich zwischen den Anbietern. Manche Versicherer öffnen ihre Gruppentarife bereits für kleine Betriebe, andere setzen die Grenze deutlich höher an und richten sich damit eher an mittlere oder größere Unternehmen. Ein Arbeitgeber bewegt sich also in einem Marktsegment, in dem je nach gewähltem Versicherer sehr unterschiedliche Zugangsbedingungen gelten, und ein Vergleich mehrerer Angebote ist entsprechend aufwendig, wenn man ihn allein durchführt.

Ein Instrument, mit dem Versicherer die Antiselektion in kleineren Gruppen abfedern, ist das Obligatorium, also die verpflichtende Teilnahme aller anspruchsberechtigten Beschäftigten am Gruppenvertrag, ohne dass der Einzelne der Aufnahme widersprechen kann. Ein Obligatorium erhöht die tatsächliche Teilnehmerzahl automatisch auf die Belegschaftsgröße und macht es für den Versicherer leichter, auf Gesundheitsfragen zu verzichten. Für den Arbeitgeber bedeutet das im Gegenzug, dass er organisatorisch dafür sorgen muss, dass tatsächlich alle betroffenen Personen erfasst werden, etwa neue Mitarbeitende ab dem ersten Tag oder nach einer festgelegten Wartezeit.

Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: bKV pauschale Versteuerung.

Wie genau Anspruchsberechtigung, Wartezeiten, Beitragshöhe und Leistungsumfang geregelt sind, hält die Versorgungsordnung fest, ein internes Dokument, das die Bedingungen der bKV für die Belegschaft verbindlich beschreibt. Eine sorgfältig formulierte Versorgungsordnung ist nicht nur für den Versicherer relevant, sondern auch arbeitsrechtlich von Bedeutung, weil der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, dass vergleichbare Beschäftigtengruppen nicht willkürlich unterschiedlich behandelt werden. Wer beispielsweise nur bestimmte Abteilungen einschließt, sollte dafür einen sachlichen Grund benennen können.

Für den Arbeitgeber ergibt sich aus der Mindestteilnehmerzahl auch ein laufender Verwaltungsaufwand, der über den einmaligen Vertragsabschluss hinausgeht. Personalfluktuation verändert die tatsächliche Teilnehmerzahl fortlaufend: Scheiden mehrere Beschäftigte aus oder sinkt die Belegschaft durch eine wirtschaftlich schwierige Phase, kann die Gruppe unter die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl fallen. Dies kann dazu führen, dass der Versicherer die Bedingungen anpasst oder sogar den Vertrag kündigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mindestteilnehmerzahl im Gruppenvertrag für die betriebliche Krankenversicherung eine entscheidende Rolle spielt. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig über die Anforderungen der verschiedenen Anbieter informieren und gegebenenfalls Alternativen in Betracht ziehen, um die Vorteile einer bKV für ihre Mitarbeitenden nutzen zu können. Ein Vergleich der Angebote kann hier von großem Nutzen sein, um die passende Lösung für das eigene Unternehmen zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Mindestteilnehmerzahl für eine bKV?

Die Mindestteilnehmerzahl ist die Anzahl an Beschäftigten, die ein Versicherer verlangt, um einen Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Diese Zahl variiert je nach Anbieter.

Warum ist die Mindestteilnehmerzahl wichtig?

Die Mindestteilnehmerzahl ist wichtig, um eine faire Risikokalkulation zu gewährleisten. Sie verhindert, dass sich überproportional viele Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen versichern.

Was passiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird?

Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Versicherer entweder keinen Gruppentarif anbieten oder verlangt individuelle Gesundheitsfragen von jedem Versicherten.

Gibt es Alternativen zur Mindestteilnehmerzahl?

Ja, einige Versicherer bieten die Möglichkeit eines Obligatoriums an, bei dem alle anspruchsberechtigten Mitarbeitenden verpflichtend am Gruppenvertrag teilnehmen müssen.

Wie kann ich die passende bKV für mein Unternehmen finden?

Um die passende bKV zu finden, sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen und die Anforderungen der Anbieter genau prüfen, um die besten Konditionen zu erhalten.

Diesen Beitrag teilen

Jetzt entdecken: Die optimale betriebliche Krankenversicherung für Ihr Team

👉 Ja, ich möchte die optimale betriebliche Krankenversicherung für meine Beschäftigten finden und einen kostenlosen Tarifvergleich

Was ist Ihnen wichtig? Anzahl der Beschäftigten, beste Rückrufzeit etc.

Lassen Sie sich von bKV-Experten beraten

Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com