Mitarbeiter über die betriebliche Krankenversicherung informieren

bKV Mitarbeiter informieren

Die Frage kommt meist erst, wenn der Tarif schon unterschrieben ist: Wie erfahren die Beschäftigten eigentlich, dass sie ab sofort über eine betriebliche Krankenversicherung verfügen, ein Gesundheitsbudget genannt, das sie für Zahnreinigung, Sehhilfe oder Osteopathie einsetzen können? Viele Arbeitgeber unterschätzen diesen Schritt, weil sie ihn für eine reine Formsache halten. Tatsächlich entscheidet die Art der Information darüber, ob die Belegschaft die Leistung überhaupt nutzt und ob der Betrieb steuerlich und arbeitsrechtlich sauber aufgestellt ist.

Die kürzeste Antwort auf die Titelfrage lautet: schriftlich, verständlich und für alle gleich. Ein Betrieb, der einen Budgettarif einführt – also eine bKV-Variante, bei der jedem Beschäftigten ein festes Jahresbudget für ambulante Zusatzleistungen zur Verfügung steht –, sollte die Beschäftigten nicht nur mündlich in einer Teambesprechung informieren, sondern ihnen ein Dokument an die Hand geben, das erklärt, was versichert ist, wie hoch das Budget ist, wie die Erstattung abläuft und was im Fall einer Kündigung oder eines Arbeitgeberwechsels geschieht. Dieses Dokument wird in der Praxis häufig Versorgungsordnung genannt, also eine betriebliche Regelung, die festlegt, wer Anspruch auf welche Leistung hat und unter welchen Bedingungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, schafft aber Klarheit für beide Seiten und reduziert spätere Rückfragen.

Warum diese Sorgfalt nötig ist, zeigt sich an der Praxis vieler Betriebe: Ein Gesundheitsbudget, dessen Existenz die Beschäftigten nicht kennen oder dessen Nutzung sie nicht verstehen, verpufft wirkungslos. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag, aber niemand reicht Rechnungen ein, weil unklar ist, bei welchem Versicherer, mit welchem Formular und innerhalb welcher Frist das zu geschehen hat. Aus Sicht der Personalabteilung ist das ärgerlich, weil sich der beabsichtigte Effekt – Wertschätzung sichtbar machen, ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte haben – gerade nicht einstellt. Eine verständliche Erstinformation und, je nach Betriebsgröße, eine kurze Einführungsveranstaltung sind deshalb keine Kür, sondern Teil der Einführung selbst.

Zur Kommunikation gehört auch, offen über das zu sprechen, was die Leistung nicht ist. Eine bKV mit Budgettarif ersetzt keine private Krankenvollversicherung und tritt nicht an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Leistungskatalog nach wie vor die medizinische Grundversorgung sichert. Wer diesen Unterschied nicht klar benennt, riskiert Missverständnisse, etwa die Erwartung, das Budget decke auch stationäre Behandlungen oder Zahnersatz in vollem Umfang ab. Realistische Erwartungen entstehen nur, wenn der Arbeitgeber die Leistungsgrenzen genauso deutlich benennt wie den Nutzen.

Ein Punkt, der in der Kommunikation häufig übergangen wird, ist die Gleichbehandlung. Wird die bKV nur einer Auswahl von Beschäftigten angeboten, etwa nur Führungskräften oder nur unbefristet Beschäftigten, muss diese Differenzierung sachlich begründbar sein. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, dass Gruppenbildungen nachvollziehbar sind, sonst können sich ausgeschlossene Beschäftigte auf eine Gleichstellung berufen. Wer die Versorgungsordnung schriftlich fasst und die Gruppenzugehörigkeit dort definiert, hat im Streitfall eine belastbare Grundlage. Manche Tarife setzen zudem ein Obligatorium voraus, also die verpflichtende Teilnahme aller Berechtigten einer definierten Gruppe, um eine einseitige Risikoauswahl durch die Versicherten zu vermeiden. Auch dieses Obligatorium muss den Beschäftigten erklärt werden, damit niemand den Eindruck gewinnt, ihm werde eine Wahlfreiheit vorenthalten, die es tarifbedingt gar nicht gibt.

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: bKV als Sachbezug bis 50 Euro.

Die steuerliche Behandlung ist ein weiterer Grund, warum präzise Kommunikation zählt. Beiträge des Arbeitgebers zu einer bKV gelten als Sachbezug, also als geldwerter Vorteil in Form einer Sach- statt einer Geldleistung. Für monatliche Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 Euro nach § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz. Bleibt der monatliche Wert aller Sachbezüge eines Beschäftigten innerhalb dieser Grenze, fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeitrag an. Wird die Freigrenze überschritten, und sei es nur um einen Cent, ist nach dieser Vorschrift nicht nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig, sondern der gesamte Sachbezug des betreffenden Monats. Ob ein Budgettarif als monatlicher oder als jährlicher Sachbezug behandelt wird und wie ein höheres Budget steuerlich einzuordnen ist, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung des jeweiligen Tarifs und von der Einschätzung des zuständigen Finanzamts im Einzelfall ab. Diese Einordnung obliegt dem Steuerberater des Betriebs oder der zuständigen Finanzbehörde, nicht dem Versicherungsmakler.

Aus Arbeitgebersicht steht diesem Aufwand ein Nutzen gegenüber, der sich in der Praxis vor allem über Zeit zeigt. Betriebe, die eine bKV als Baustein ihrer Vergütung nutzen, berichten von einer höheren wahrgenommenen Wertschätzung und einem Argument im Bewerbungsgespräch, das über das reine Gehalt hinausgeht. Belastbare, verallgemeinerbare Zahlen dazu, wie stark eine bKV die Mitarbeiterbindung tatsächlich verändert, sind jedoch kaum verfügbar; Erfahrungswerte einzelner Betriebe lassen sich nicht ohne Weiteres verallgemeinern. Wer die Einführung ausschließlich mit dem Argument der Bindungswirkung rechtfertigt, sollte diese Unsicherheit einkalkulieren.

Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: bKV pauschale Versteuerung.

Dem Nutzen stehen reale Kosten und Aufwände gegenüber. Neben dem laufenden Beitrag entsteht administrativer Aufwand für die Anmeldung neuer Beschäftigter, die Abmeldung ausscheidender Beschäftigter und die Klärung von Rückfragen zur Erstattung. Bei einem Wechsel des Versicherers oder einer Anpassung der Budgetstufe muss die gesamte Belegschaft erneut informiert werden, was bei größeren Betrieben einen spürbaren Kommunikationsaufwand bedeutet. Hinzu kommt, dass ein einmal eingeführtes Gesundheitsbudget von den Beschäftigten schnell als fester Bestandteil der Vergütung wahrgenommen wird; eine spätere Kürzung oder Abschaffung kann daher stärkere Reaktionen hervorrufen als das Ausbleiben einer freiwilligen Gehaltserhöhung.

Auch die Frage, welche Budgetstufe gewählt wird, gehört in die Kommunikation, ohne dass hier feste Beträge unterstellt werden sollten. Am Markt liegen die üblichen Budgetstufen häufig bei 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr, wobei die konkrete Ausgestaltung je nach Anbieter und Tarif variiert. Welche Stufe zum jeweiligen Betrieb passt, hängt von der Größe der Belegschaft, dem verfügbaren Budget und der angestrebten Wirkung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich ein zweistufiges Vorgehen: zunächst eine schriftliche Versorgungsordnung, die den Kreis der Berechtigten, die Budgethöhe und die Erstattungswege festlegt, und daran anschließend eine Informationsveranstaltung oder ein kurzes Merkblatt, das die praktischen Schritte für die Beschäftigten erklärt – wie sie sich beim Versicherer registrieren, welche Belege sie einreichen müssen und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Wer diese beiden Schritte sauber trennt, vermeidet die häufigste Ursache für ein ungenutztes Gesundheitsbudget.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können, um zusätzliche Gesundheitsleistungen zu finanzieren.

Wie informiere ich meine Mitarbeiter über die bKV?

Es ist wichtig, die Mitarbeiter schriftlich und verständlich über die bKV zu informieren. Ein Dokument, das die Leistungen und Bedingungen erklärt, ist unerlässlich.

Welche Vorteile hat eine bKV für Mitarbeiter?

Mitarbeiter profitieren von zusätzlichen Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, sowie von einem Gesundheitsbudget für präventive Maßnahmen.

Wie wird die bKV steuerlich behandelt?

Beiträge zur bKV gelten als Sachbezug und können steuerfrei bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat sein. Überschreitungen führen zu steuerlichen Nachteilen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen die Mitarbeiter über die Fortführung oder Kündigung der bKV informiert werden. Die Bedingungen können je nach Tarif variieren.

Jetzt entdecken: Die optimale betriebliche Krankenversicherung für Ihr Team

Ja, ich möchte die optimale betriebliche Krankenversicherung für meine Beschäftigten finden – inklusive kostenloser Tarifanalyse.

Was ist Ihnen wichtig? Anzahl der Beschäftigten, beste Rückrufzeit etc.

Lassen Sie sich von bKV-Experten beraten

Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com