Zahnbehandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen meist nur einen Bruchteil der Kosten bei einer zahnärztlichen Leistung. Der restliche Eigenanteil muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist daher eine clevere Möglichkeit für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz eine zusätzliche Kostenerststattung zu erhalten.

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Zahnbehandlung und Zahnersatz in der betrieblichen Krankenversicherung

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Erstattungsfähig sind Aufwendungen

je nach bKV-Tarif z.B. für:

  • Prothesen, Brücken und Kronen
  • Implantante
  • vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens
  • Aufbissbehelfe und Schienen
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
  • Reparatur von Zahnersatz
  • professionelle Zahnreinigung

 

Zahnbehandlung ist in vielen Budgettarifen enthalten

Die Frage ist nur wie hoch die Erstattung ist. Hier finden Sie z.B. bKV-Budgettarife, bei denen max. bis zur gewählten Budgetstufe erstattet wird:

Zahnbehandlung zusätzlich zum Budget

Noch besser ist es natürlich, wenn das Kosten für die Zahnbehandlung zusätzlich zum Budget gezahlt werden. So bleibt das Budget für die anderen Leistungen voll verfügbar. Bei diesen Tarife ist dies z.B. der Fall:

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Vergleich der Leistungen für Zahnersatz in der bKV

Als Spezialist für betriebliche Krankenversicherung haben wir für Sie Zugriff auf nahezu alle verfügbaren bKV-Tarife der Versicherer. Wir kennen die Unterschiede bei den Erstattungshöhen und das Kleingedruckte. Erfahren Sie, worin sich die Tarife stark unterscheiden und wo Sie einen optimalen Tarif entsprechend Ihren Anforderungen für Ihre Belegschaft erhalten.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com