bKV für Minijobber und Teilzeitkräfte: Vorteile und Möglichkeiten

bKV für Minijobber und Teilzeitkräfte

Eine Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts mit zwölf Beschäftigten steht vor der Frage, ob sie ihren beiden Vollzeitkräften eine betriebliche Krankenversicherung anbieten kann, ohne die acht Minijobberinnen und Teilzeitkräfte im Verkauf auszuschließen. Die Sorge: Kostet das für Beschäftigte mit wenigen Wochenstunden genauso viel wie für eine Vollzeitkraft, und darf sie überhaupt unterscheiden? Beide Fragen lassen sich klären, und die Antwort auf die zweite ist schneller gegeben als gedacht.

Ja, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann grundsätzlich auch Minijobberinnen, Minijobbern und Teilzeitkräften angeboten werden, unabhängig von der Zahl der Wochenstunden oder der Höhe des Verdienstes. Anders als etwa bei der betrieblichen Altersvorsorge, bei der sich Beiträge häufig prozentual am Gehalt orientieren, arbeiten die meisten bKV-Budgettarife mit einem festen Betrag pro Kopf. Ein Budgettarif ist eine Krankenzusatzversicherung, bei der jeder versicherten Person ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung steht, aus dem sie Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen abrechnen kann. Dieses Budget bemisst sich nicht am Arbeitsentgelt, sondern ist für alle Teilnehmenden einer Tarifstufe gleich hoch – ob Vollzeitkraft oder Aushilfe mit zehn Wochenstunden.

Für den Arbeitgeber bedeutet das zunächst eine einfache Kostenrechnung: Der Beitrag pro versicherter Person bleibt gleich, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Wer viele Teilzeitkräfte und Minijobber beschäftigt, zahlt also nicht automatisch weniger pro Kopf als für eine vollzeitbeschäftigte Person. Das kann in personalintensiven Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Pflege, in denen geringfügige Beschäftigung verbreitet ist, die Gesamtkosten einer bKV spürbar in die Höhe treiben, wenn sie auf die gesamte Belegschaft ausgeweitet wird. Wer nur die Kernbelegschaft einbeziehen möchte, muss sich allerdings mit der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung auseinandersetzen.

bKV für Minijobber und Teilzeitkräfte: Rechtliche Grundlagen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet die schlechtere Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten, sofern es keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung gibt. Wird eine bKV als Sachleistung mit fixem Budget ausgestaltet, lässt sich ein Ausschluss von Teilzeitkräften oder Minijobbern allein wegen des Stundenumfangs kaum sachlich begründen, denn das Budget ist ohnehin für alle gleich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kommunikation der bKV an die Mitarbeiter. Es ist entscheidend, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Arbeitsumfang, über die Möglichkeiten und Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung informiert werden. Dies fördert nicht nur die Akzeptanz, sondern auch das Vertrauen in die Unternehmensführung.

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: bKV Obligatorium oder freiwillige Teilnahme.

Die Entscheidung, eine bKV einzuführen, kann für viele Unternehmen eine strategische Maßnahme sein, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, den Beschäftigten zusätzliche Anreize zu bieten.


Vorteile einer bKV für alle Beschäftigten

Durch die Einführung einer bKV können Unternehmen nicht nur ihre Vollzeitkräfte, sondern auch Minijobber und Teilzeitkräfte unterstützen. Dies kann zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter führen, was sich letztendlich positiv auf die Produktivität auswirkt.

Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: bKV Mindestteilnehmerzahl im Gruppenvertrag.

Zusätzlich bietet eine bKV den Beschäftigten die Möglichkeit, individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Dies kann insbesondere für Mitarbeiter von Vorteil sein, die aufgrund ihrer geringeren Arbeitszeiten möglicherweise nicht die gleichen Möglichkeiten haben, wie Vollzeitkräfte.

Ein weiterer Vorteil ist die steuerliche Begünstigung, die Arbeitgeber durch die Einführung einer bKV erhalten können. Die Beiträge zur bKV sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar, was die finanzielle Belastung für das Unternehmen verringert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bKV für Minijobber und Teilzeitkräfte eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter darstellt. Arbeitgeber sollten sich daher intensiv mit den Möglichkeiten und Vorteilen auseinandersetzen.

Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Fragen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Eine Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nur die dazu befugten Personen leisten, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können, um zusätzliche Gesundheitsleistungen zu gewähren.

Können auch Minijobber eine bKV erhalten?

Ja, Minijobber und Teilzeitkräfte können ebenfalls eine bKV erhalten, unabhängig von der Anzahl der Wochenstunden oder dem Verdienst.

Wie wird der Beitrag zur bKV berechnet?

Die meisten bKV-Budgettarife arbeiten mit einem festen Betrag pro Kopf, sodass der Beitrag pro versicherter Person gleich bleibt, unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Welche Vorteile bietet eine bKV für Mitarbeiter?

Eine bKV bietet Mitarbeitern Zugang zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, was ihre Zufriedenheit und Motivation steigern kann.

Sind die Beiträge zur bKV steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur bKV sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar, was die finanzielle Belastung für das Unternehmen verringert.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com