5 Gründe, warum bKV für kleine Unternehmen sinnvoll ist

bKV für kleine Unternehmen

Ein Betrieb mit achtzehn Mitarbeitenden sucht seit Monaten eine Fachkraft für die Produktion und verliert Bewerbungsgespräche gegen Unternehmen, die zum Gehalt zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung anbieten. Die Geschäftsführung fragt sich, ob sich eine betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, überhaupt für einen Betrieb dieser Größe lohnt oder ob solche Angebote größeren Konzernen vorbehalten bleiben. Die Antwort darauf lässt sich vorwegnehmen: Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es am Markt sogenannte Budgettarife, die eine bKV auch bei überschaubaren Mitarbeiterzahlen handhabbar machen, sowohl im Hinblick auf den Aufwand als auch auf die Kosten.

Ein Budgettarif funktioniert im Kern anders als eine klassische private Krankenzusatzversicherung mit fest definiertem Leistungskatalog. Der Arbeitgeber stellt jeder teilnehmenden Person ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, also einen festgelegten Betrag, den die Mitarbeitenden innerhalb eines Kalenderjahres für bestimmte Gesundheitsleistungen abrufen können, etwa für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. Die Budgetstufen liegen üblicherweise bei 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr, gestaffelt nach dem Beitrag, den der Arbeitgeber zu zahlen bereit ist. Für den Betrieb bedeutet das eine planbare, kalkulierbare Größe, unabhängig davon, wie oft und wie stark einzelne Mitarbeitende die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen.

Ein zweiter Unterschied zur klassischen Zusatzversicherung betrifft die Aufnahme in den Versicherungsschutz. Bei vielen Budgettarifen entfällt die individuelle Gesundheitsprüfung, wenn eine bestimmte Mindestzahl oder ein bestimmter Anteil der Belegschaft verpflichtend teilnimmt. Dieses sogenannte Obligatorium, also die verpflichtende Einbeziehung einer definierten Mitarbeitergruppe, ersetzt die sonst übliche Risikoprüfung des einzelnen Versicherten. Für kleine Betriebe ist das relevant, weil gerade hier der Anteil älterer oder gesundheitlich vorbelasteter Mitarbeitender im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft stärker ins Gewicht fallen kann als in einem Großunternehmen mit mehreren tausend Beschäftigten.

bKV für kleine Unternehmen: Mitarbeitergruppen und Versorgungsordnung

Welche Mitarbeitergruppen tatsächlich einbezogen werden, hält der Arbeitgeber in einer Versorgungsordnung fest. Das ist die interne Regelung, die beschreibt, wer Anspruch auf welche Leistung hat, etwa alle Beschäftigten ab einem bestimmten Eintrittsdatum, nur Vollzeitkräfte oder bestimmte Abteilungen. Eine solche Ordnung schafft Klarheit gegenüber der Belegschaft und ist zugleich Voraussetzung dafür, dass die Leistung steuerlich und arbeitsrechtlich sauber eingeordnet werden kann. Willkürliche Einzelfallentscheidungen, wer eine bKV erhält und wer nicht, lassen sich damit vermeiden, was insbesondere bei kleineren Teams, in denen jede Ungleichbehandlung schnell auffällt, von praktischer Bedeutung ist.

In steuerlicher Hinsicht wird zwischen zwei Wegen unterschieden, die ein Arbeitgeber wählen kann. Der Beitrag zur bKV kann als Sachbezug behandelt werden, also als geldwerter Vorteil in Form einer Sachleistung statt einer Geldzahlung. Für Sachbezüge gilt eine monatliche Freigrenze, innerhalb derer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sofern der Betrag insgesamt nicht überschritten wird und weitere Voraussetzungen der Finanzverwaltung erfüllt sind. Wird die Freigrenze überschritten, etwa weil zusätzliche Sachbezüge desselben Monats hinzukommen, entfällt die Begünstigung für den gesamten Betrag, nicht nur für den übersteigenden Teil. Alternativ kann der Arbeitgeber den Beitrag pauschal versteuern oder als regulären Bestandteil des Bruttolohns behandeln, was andere steuer– und beitragsrechtliche Folgen auslöst. Welcher Weg im konkreten Fall zutrifft und wie die Beiträge korrekt abgerechnet werden, ist eine Frage, die der Steuerberater des Unternehmens oder das zuständige Finanzamt zu beurteilen hat.

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: bKV für Minijobber und Teilzeitkräfte.


Der Aufwand und die Vorteile der bKV für kleine Unternehmen

Der Aufwand, eine bKV einzuführen, ist überschaubar, aber nicht null. Notwendig sind die Auswahl eines Anbieters und Tarifs, die Definition der einbezogenen Mitarbeitergruppen, die schriftliche Versorgungsordnung sowie die Kommunikation an die Belegschaft, damit die Mitarbeitenden wissen, wie sie ihr Budget abrufen. Laufend fallen danach kleinere administrative Aufgaben an, etwa die Meldung neuer Mitarbeitender oder das Austragen ausgeschiedener Beschäftigter. In einem Betrieb mit fester Personalverwaltung lässt sich das mit wenig zusätzlichem Aufwand in bestehende Prozesse einbinden, in einem sehr kleinen Team ohne eigene Personalabteilung bindet es hingegen anteilig mehr Zeit der Geschäftsführung.

Auf der Nutzenseite steht vor allem die Wirkung im Wettbewerb um Personal. Viele kleine Betriebe konkurrieren um dieselben Fachkräfte wie größere Unternehmen, können bei Gehalt und klassischen Zusatzleistungen aber nicht immer mithalten. Eine bKV lässt sich als zusätzlicher Baustein der Vergütung positionieren, der von Mitarbeitenden in Bewerbungsgesprächen wahrgenommen wird und der bestehenden Belegschaft signalisiert, dass der Arbeitgeber auch außerhalb des reinen Gehalts investiert. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis deuten darauf hin, dass ein solches Angebot zur Bindung von Mitarbeitenden beitragen kann, eine Garantie für geringere Fluktuation oder einen niedrigeren Krankenstand lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: bKV Obligatorium oder freiwillige Teilnahme.

Gegen die Einführung sprechen kann, dass der Beitrag unabhängig davon anfällt, ob und wie stark einzelne Mitarbeitende das Budget tatsächlich nutzen. Wer ohnehin selten zum Arzt geht oder bereits privat zusatzversichert ist, zieht aus dem Angebot weniger unmittelbaren Nutzen, während der Arbeitgeber den vollen Beitrag zahlt. Zudem konkurriert die bKV mit anderen Benefits um dasselbe Budget, etwa mit Zuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge, Jobrädern oder anderen Sachbezugsmodellen, und der Arbeitgeber muss abwägen, welche Leistung für seine konkrete Belegschaft den größten Effekt verspricht. Auch Beitragsanpassungen durch den Versicherer über die Vertragslaufzeit sind möglich und sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Größe des Betriebs selbst. Manche Anbieter setzen eine Mindestzahl an teilnehmenden Personen voraus, damit ein Obligatorium ohne Gesundheitsprüfung überhaupt greift. Sehr kleine Betriebe mit nur wenigen Beschäftigten stoßen hier mitunter an Grenzen oder erhalten nur eingeschränkte Tarifoptionen. Wie hoch die jeweilige Mindestteilnehmerzahl und die konkreten Konditionen ausfallen, unterscheidet sich zwischen den Anbietern deutlich, weshalb ein Vergleich mehrerer Tarife für einen Betrieb dieser Größenordnung besonders lohnend sein kann.

Wer als Arbeitgeber prüfen möchte, ob und in welcher Ausgestaltung sich eine bKV für den eigenen Betrieb eignet, sollte im nächsten Schritt konkrete Tarifangebote verschiedener Versicherer gegenüberstellen, statt sich auf eine grobe Einschätzung zu verlassen. Als Versicherungsmakler werden wir im Auftrag unserer Kunden tätig und sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, sodass sich für jeden Betrieb die am besten passenden Budgetstufen und Bedingungen ermitteln lassen. Ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem Mitarbeiterstruktur, Budget und gewünschte Leistungen abgeglichen werden, liefert in der Regel innerhalb kurzer Zeit eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Fragen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Eine Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nur die dazu befugten Personen leisten, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

Eine bKV ist eine Zusatzversicherung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden anbieten, um zusätzliche Gesundheitsleistungen zu finanzieren.

Wie funktioniert ein Budgettarif in der bKV?

Ein Budgettarif stellt jedem Mitarbeitenden ein festgelegtes Gesundheitsbudget zur Verfügung, das für bestimmte Gesundheitsleistungen genutzt werden kann.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die bKV?

Die Beiträge zur bKV können als Sachbezüge behandelt werden, was steuerliche Vorteile für Arbeitgeber mit sich bringen kann.

Wie hoch sind die Kosten für eine bKV?

Die Kosten variieren je nach Anbieter und gewähltem Tarif, liegen jedoch oft zwischen 300 und 1.200 Euro pro Jahr und Mitarbeitenden.

Wie kann ich eine bKV für mein Unternehmen einführen?

Zunächst sollten Sie verschiedene Anbieter vergleichen und eine Versorgungsordnung erstellen, bevor Sie die Mitarbeitenden informieren.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com