Betriebliche Krankenversicherung vergleichen: Für Ihre Gesundheit

Allianz oder Gothaer bKV: Welcher Budgettarif passt zu Ihnen?

Vergleichen Sie die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung. Entdecken Sie die Unterschiede zwischen den bKV Budgettarifen der Allianz und der Gothaer. Finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Die Unterschiede der BKV-Budgettarife im Vergleich

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat sich als attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung etabliert. Besonders beliebt sind Budgettarife, bei denen Arbeitgeber ein jährliches Gesundheitsbudget für ihre Mitarbeitenden bereitstellen. Doch wie unterscheiden sich die Angebote der Allianz und der Gothaer? Ein Blick auf die Details zeigt spannende Unterschiede.

Da beiden Anbieter mehrere Tarife im Portfolio haben, wurden zwei Tarife mit einen Budget von 300 EUR zugrunde gelegt.

Wir haben hier für Sie diese Tarife vergleichen:

  • Allianz „Meine Gesundheit“ (Sehhilfe extra 75%) und
  • Gothaer „FlexSelect Premium“

Möchten Sie weitere Tarife vergleichen?

In der Tarifübersicht finden Sie zahlreichen weitere Tarife zum Vergleich.

Die Unterscheidung zwischen den Budgettarifen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von Allianz („Meine Gesundheit 300“ mit „Sehhilfe Extra“) und der Gothaer („Flexselect Premium“ mit 300 € Budget) liegt hauptsächlich in der Strukturierung des Budgets und den Leistungsgrenzen innerhalb der Budgetbereiche, insbesondere bei Sehhilfen und Zahnleistungen.

U.a. bei diesen Leistungen kann die Allianz besser punkten:

  • Budgeterhöhung im Folgejahr
  • Zusatzbudget Sehhilfe
  • Beitragsfreiheit bei Familienpflege und Freistellung
  • Kinesio-Tapes
  • Vorsorge ohne Katalog
  • Bleaching

Meine Gesundheit 300 € Budget, Sehhilfe extra 75%

Meine Gesundheit 300 € Budget, Sehhilfe extra 75%

Versicherer Allianz
Preis (pro MA) 15,90 
Mindestanzahl ab 5 Beschäftigte
Budgethöhe 300 EUR
Budgeterhöhung Ja, Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr.
Zusatzbudget Sehhilfe Ja
Beitragsbefreiung inklusive? Ja
Unterjähriger Beginn Volles Budget
Bei AU > 6Wochen Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag
Bei Elternzeit Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag
Bei Familienpflegezeit Beitragsfrei, bis zu 36 Monate, ohne Mehrbeitrag
Bei Freistellung (z.B. Sabbatical) Beitragsfrei, bis zu 36 Monate ohne Mehrbeitrag, (z.B. Sabbatical)
Bei Ausscheiden Weiterversicherung im Budgettarif
Familie-Mitversicherung Ja, ohne Gesundheitsprüfung, innerhalb 12-monatigem Öffnungsfenster, in Budget-E-Tarife MeineGesundheit E
Sehhilfe belastet das Budget Nein
Sehhilfe Ja, 75 Prozent des Rechnungsbetrags, max. bis zur Höhe des Extrabudgets, kein Sublimit
Lasik 100 Prozent für ambulant durchgeführte operative Sehschärfenkorrekturen, max. bis zur Höhe des Extrabudgets
Hörgeräte Ja, mit Verordnung
Hilfsmittel Ja, für verordnete Hilfsmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Kinesio-Tapes Ja, mit Verordnung
Heilmittel Ja, für verordnete Heilmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Heilmittelverzeichnis nicht auf das GKV-Heilmittelverzeichnis beschränkt
Begrenzung für Heilmittel Keine Höchstsätze bzw. Sublimits für Heilmittel
Arznei- und Verbandmittel für verordnete Arznei-, Verbandmittel sowie sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V, Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Privatrezepten (blau/grün) Ja
Naturheilverfahren Ja, nach Hufeland gemäß GOÄ, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Heilpraktiker Ja, für Heilpraktikerbehandlung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Reise- und Schutzimpfungen Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Vorsorgeuntersuchungen Ja, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Vorsorge ohne Katalog Ja, maximal einfache Vorsorgeleistungen ohne GOÄ-Katalog
Zahnbehandlung Ja, 100 Prozent für Zahnbehandlung (z. B. Wurzelbehandlung), maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Zahn belastet Budget Ja, Zahn belastet Budget
Zahnreinigung Ja, 100 Prozent, kein Sublimit, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Bleaching Ja, 100 Prozent für Bleaching, maximal bis zur tariflichen Budget
Zahnersatz Ja, 100 Prozent für Zahnersatz, Inlays und Implantate, Aufbissbehelfe und Schienen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Kieferorthopädie Ja, 100 Prozent, für kieferorthopädische Leistungen bei Unfall und auf Grund schwerer Erkrankungen, maximal bis zur tariflichen Budgethöhe
Krankenhaustagegeld Ja, alle Zuzahlungen von gesetzlich Krankenversicherten nach § 61 SGB V, auch für Krankenhausaufenthalt (10 EUR Zuzahlung für 28 Tage) oder Transport zu Ärztinnen und Ärzten., Außerdem gesonderten Tarif möglich: KHT für 1,29 € pro 10 € Tagessatz (max. 100 €)
Rechnungs-App Ja, 80 Prozent der Erstattungen binnen 48 Std. reguliert
Ärztliche Videotelefonie Ja, Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7
Medizin. Hotline Ja, Medizinische Hotline 24/7
Facharzttermin- Service Ja, Facharzt-Vermittlung
Pflege-Assistance Ja, Allianz Pflege Assistance 24/7
Services auch für Familie Ja, inkl. Eltern, Groß- & Schwiegereltern
Psychologisches Coaching Ja, Psychologisches Coaching Telefonische Begleitung und Beratung beim Umgang mit psychischen Belastungssituationen
Sonstiges Das Budget wird durch den Bereich Sehhilfe nicht belastet., Der Bereich Sehhilfe wird über ein separates Sehhilfebudget abgerechnet.
Extras Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert.
Stand 01.06.2025
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Die aktuellen und ausführlichen Tarifbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen finden Sie in den vertraglichen Unterlagen der jeweiligen Anbieter. Gern lassen wir Ihnen diese zukommen und kümmern uns auch um den kompletten Antrags-, Kommunikations- und Betreuungsprozess.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com

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