Sehhilfen für Angehörige über die bKV
Der bKV Budgettarif ist ein ausgezeichnetes Instrument zur Gesundheitsförderung und zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Er bietet Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität, um ein jährliches Budget für verschiedenste Gesundheitsleistungen, darunter auch Sehhilfen, zu nutzen.
Sehhilfen - Wie erfolgt die Abrechnung?
Der bKV Budgettarif bietet eine moderne, flexible und äußerst unkomplizierte Lösung für die Gesundheitsversorgung im Unternehmen. Die Abrechnung von Sehhilfen ist denkbar einfach: Der Mitarbeiter tritt in Vorleistung, reicht die Rechnung beim Versicherer ein und erhält den Betrag bis zur Höhe seines verfügbaren Jahresbudgets direkt erstattet.
Sonnenbrillen mit Sehstärke erstattungsfähig?
Sonnenbrillen mit Sehstärke können im Rahmen von bKV-Budgettarifen durchaus erstattungsfähig sein – insbesondere, wenn sie als medizinisch notwendige Sehhilfe gelten. Die genaue Leistung hängt vom gewählten Tarif und Versicherer ab. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden eine bKV anbieten möchten, sollten sich daher umfassend beraten lassen, um den passenden Tarif mit optimalem Leistungsumfang zu wählen.
Sehhilfe - Muss diese medizinisch notwendig sein?
Die Frage, ob eine Sehhilfe medizinisch notwendig sein muss, hängt stark vom Versicherungstyp ab. Während GKV und PKV klare medizinische Voraussetzungen verlangen, bieten bKV-Budgettarife eine flexible Lösung: Mitarbeitende können Sehhilfen auch ohne ärztliche Verordnung erstatten lassen. Das macht die bKV besonders attraktiv – sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende.
Sehhilfen im BKV-Budgettarif
Für Arbeitgeber, die die Einführung eines BKV-Budgettarifs in Erwägung ziehen, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Die Tarife unterscheiden sich in Details wie Budgethöhe, Leistungsumfang (z. B. ob LASIK oder Heilpraktiker enthalten sind) und den administrativen Prozessen.