bKV von A-Z

A

Administrative Aufwand

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die ihren...

Anzahl - Ab wie vielen Mitarbeitern ist der Gruppenvertrag möglich und wer muss eingeschlossen werden?

💡 Der bKV-Budgettarif aus Arbeitgebersicht: Ihre Fragen zur Mindestgröße und Einschlusspflicht Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat...

Abrechnung bei bKV-Budgettarifen

Die Abrechnung bei bKV-Budgettarifen ist ein Musterbeispiel für einen modernen Mitarbeiter-Benefit. Für den Arbeitgeber bedeutet es maximale Budgetkontrolle und minimalen Verwaltungsaufwand, da er lediglich die monatlichen Beiträge entrichtet und Zu- und Abgänge meldet. Die gesamte Leistungsabwicklung wird vom Versicherer übernommen.

Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt

Die Frage, was mit der bKV bei einem Jobwechsel oder Renteneintritt geschieht, beweist die Nachhaltigkeit des Benefits. Die Möglichkeit zur beitragsfreien Überführung in einen Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung ist ein zentrales Element der betrieblichen Krankenversicherung.

Arzneimittel im Budgettarif

Arzneimittel sind ein zentraler Bestandteil der bKV-Budgettarife. Die meisten Tarife erstatten sowohl verschreibungspflichtige als auch rezeptfreie Medikamente, sofern sie medizinisch notwendig sind. Damit bieten sie eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und helfen, Versorgungslücken zu schließen.

Assistance-Leistungen

Assistance-Leistungen sind ein wertvoller Bestandteil moderner bKV-Budgettarife. Sie bieten praktische Hilfe im Alltag, bei Krankheit oder in besonderen Lebenslagen – und das oft unabhängig vom Gesundheitsbudget. Für Mitarbeitende bedeuten sie mehr Sicherheit und Komfort, für Arbeitgeber ein starkes Signal der Fürsorge und Wertschätzung.

Ausland - Können Leistungen auch im Ausland genutzt werden?

Die Nutzung von bKV-Budgettarifen im Ausland ist möglich – aber nicht selbstverständlich. Sie hängt stark vom gewählten Tarif und den Bedingungen des Versicherers ab. Für kurzfristige Aufenthalte wie Urlaubsreisen sind Notfallbehandlungen oft abgedeckt, planbare Leistungen jedoch nicht. Unternehmen mit international tätigen Mitarbeitenden sollten bei der Tarifwahl besonders auf die Auslandskonditionen achten.

Copyright! Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren. 

Für eine Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.