bKV von A-Z

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Gesetzliche Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel

Gesetzliche Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sind ein fester Bestandteil der Gesundheitskosten für gesetzlich Versicherte. bKV-Budgettarife können diese Zuzahlungen erstatten – vorausgesetzt, der Tarif sieht dies vor und die medizinische Notwendigkeit ist gegeben. Für Unternehmen und Mitarbeitende bietet die bKV damit eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und trägt zur besseren Versorgung und finanziellen Entlastung bei.

Gesundheitsprüfung und Wartezeiten

Die bKV mit Budgettarif überzeugt durch einfache Zugänglichkeit: Keine Gesundheitsprüfung, meist keine Wartezeiten und sofort nutzbare Leistungen. Das macht sie zu einem starken Benefit für Unternehmen und Mitarbeitende. Dennoch lohnt sich ein Blick in die Tarifdetails, um individuelle Besonderheiten zu kennen.

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