Wenn es um den Verbleib der bKV bei einem Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt geht, gibt es gute Nachrichten: In den meisten Fällen geht der Versicherungsschutz nicht einfach verloren. Die bKV ist im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jedoch kein gesetzlich geregeltes Produkt, sodass die genauen Optionen von den Verträgen des jeweiligen Versicherers abhängen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel

Scheiden Sie aus Ihrem Unternehmen aus, endet in der Regel auch Ihr arbeitgeberfinanzierter bKV-Vertrag. Für die zuvor mitversicherten Familienangehörigen, die Sie selbst finanziert haben, gibt es jedoch meist folgende Möglichkeiten:

  • Eigenständige Fortführung: Sowohl Sie als auch Ihre Familienangehörigen können den bisherigen Versicherungsschutz privat und auf eigene Kosten fortführen. Dies geschieht in den meisten Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung, was ein großer Vorteil gegenüber einer Neubeantragung ist.
  • Umstellung in einen Einzelvertrag: Der Gruppenvertrag, der mit dem alten Arbeitgeber bestand, wird in einen individuellen Einzelvertrag umgewandelt. Die Beiträge tragen Sie dann selbst.
  • Gleiche Konditionen: Viele Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz zu Konditionen fortzuführen, die mit denen des ursprünglichen bKV-Kollektivvertrags vergleichbar sind. Sie können dabei sogar von den guten Konditionen profitieren, die der Versicherer dem Kollektivvertrag aufgrund der großen Mitarbeiterzahl gewährt hat.

Wichtig: Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihre bestehende bKV zu übernehmen. Es kann aber sein, dass auch Ihr neues Unternehmen eine bKV anbietet, in die Sie mit Ihrer Familie wieder einsteigen können.

Bei Renteneintritt

Ähnlich wie bei einem Arbeitgeberwechsel endet auch bei Renteneintritt das Beschäftigungsverhältnis, was den arbeitgeberfinanzierten bKV-Vertrag beendet.

  • Fortführungsrecht: Sie und Ihre Familienangehörigen haben in der Regel das Recht, den Versicherungsschutz aus der bKV auf eigene Kosten und zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Auch hier entfällt die Gesundheitsprüfung, was den Erhalt des Zusatzschutzes im Ruhestand erheblich erleichtert. Der Versicherer verzichtet auf erneute Risikoprüfungen und Wartezeiten.
  • Weiterhin wertvoller Schutz: Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter oft nicht mehr ausreichen, bietet die bKV im Ruhestand einen wertvollen Zusatzschutz – beispielsweise für Sehhilfen, Zahnersatz oder Heilpraktiker-Leistungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Mitversicherung von Familienangehörigen in bKV-Budgettarifen ist nicht nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine attraktive Option. Sie bietet in der Regel auch ein wichtiges Fortführungsrecht bei einem Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt, das den wertvollen Zusatzschutz ohne erneute Hürden wie Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten sichert. Es ist jedoch immer ratsam, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen, um die individuellen Regelungen zu kennen.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

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Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com

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