
HanseMerkur BKBT 1500 + BKZ/50
Budgettarif 300–1.700 € mit Vorsorge ohne Katalog, Prophylaxe/Bleaching bis 200–300 €, Sehhilfen bis 250–450 € und Lasik bis zur Budgethöhe, Kinesiotaping 250 €, Tagegeld 15 € auch für Reha; Sonst wie BKB; GKV und PKV; Ab 5 Mitarbeitende.
Zusammensetzung: Basis: BKBT Budgettarif Top 1500 (37,90 €) · Baustein: BKZ Zahnersatz 50 % (12,50 €)
| Allgemein & Annahme | |
|---|---|
| Versicherer | HanseMerkur |
| Mindestzahl Beschäftigte | ab 5 Beschäftigte |
| Laufende und angeratene Behandlungen mitversichert | Ja |
| Privat Versicherte versicherbar | Ja · Ergänzungstarif zur GKV oder zu einer privaten Krankheitskostenvollversicherung · Leistungen nach Abzug der Vorleistung anderer Kostenträger. |
| Ausschlüsse / Einschränkungen | Amalgamfüllungen · Kieferorthopädie außerhalb Unfall/schwerer Krankheit · Laserbehandlungen anderer Augenerkrankungen (Katarakt, Netzhaut) · Psychotherapie beim Heilpraktiker · Pflegehilfsmittel, Fitness-/Wellnessgeräte, Bedarfsartikel, Betriebskosten · Stationäre Wahlleistungen · Krankenhaustagegeld bei teil-/vor-/nachstationärer Behandlung · BKZ Zahnersatz: Gesondert vereinbarte Behandlung bei stationärem Aufenthalt |
| Stand | 01.06.2025 |
| Budgetmechanik | |
| Budgethöhe | 1.500 EUR |
| Budget bei unterjährigem Beginn | Volles Budget · Das Budget gilt je Kalenderjahr in Höhe der Tarifstufe · Eine anteilige Kürzung bei unterjährigem Beginn sieht der Tarif nicht vor. |
| Budgeterhöhung möglich | Nein |
| Regel der Budgeterhöhung | Nur in der Variante mit Extrabudget. |
| Vorrangige Leistung (vor GKV) | Nein · Ergänzungstarif. |
| Nachrangig zur GKV | Ja · Wird eine Vorleistung (GKV, PKV, Zusatzversicherung) in Anspruch genommen, sind nur die verbleibenden Aufwendungen erstattungsfähig · Gesamterstattung höchstens die erstattungsfähigen Aufwendungen. |
| Gesetzliche Zuzahlungen (§ 61 SGB V) erstattet | Ja · Gesetzliche Eigenanteile nach GKV-Vorleistung bei Hilfsmitteln, Heilmitteln sowie Arznei- und Verbandmitteln ausdrücklich eingeschlossen. |
| Beitragsbefreiung | |
| Beitragsbefreiung | Über Zusatzvereinbarung · Optional je Tarif für das gesamte Kollektiv gegen prozentualen Zuschlag (Höhe „beim Versicherer zu erfragen“): Freistellung bei Pflegezeit, Elternzeit · Arbeitsunfähigkeit über 42 Tage und beruflicher Auszeit (Sabbatjahr), Versicherungsschutz läuft unverändert weiter · Höchstens 12 Monate, erneut frühestens nach 24 Monaten. |
| Bei Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen | Über Zusatzvereinbarung · Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen · Max. 12 Monate. |
| Bei Elternzeit | Über Zusatzvereinbarung · Elternzeit nach § 15 BEEG · Max. 12 Monate. |
| Bei Familienpflegezeit | Über Zusatzvereinbarung · Pflegezeit nach § 3 PflegeZG · Max. 12 Monate. |
| Bei Freistellung | Über Zusatzvereinbarung · Berufliche Auszeit (Sabbatjahr) · Max. 12 Monate. |
| Familie & Ausscheiden | |
| Familienangehörige mitversicherbar | Ja |
| Familienangehörige mitversicherbar: Detailinformationen | Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) können mitversichert werden. · Voraussetzung ist, dass der Gruppenversicherungsvertrag dies vorsieht · Den versicherten Personenkreis legt der Arbeitgeber dort fest. · Die Wartezeiten werden im Gruppenvertrag erlassen. · Zusätzliche Services wie der Online-Arzt stehen auch nicht versicherten Familienangehörigen offen. |
| Weiterversicherung bei Ausscheiden | Ja, ohne Gesundheitsprüfung · Bei Ausscheiden oder Ende des Gruppenvertrags Fortsetzung im selben Tarif als Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und erneute Wartezeiten · Erklärung innerhalb von zwei Monaten (dann Beiträge der Einzelversicherung) · Nachleistung 4 Wochen. |
| Sehen | |
| Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) | Ja · Sehhilfen bis zu Höchstsätzen je Kalenderjahr nach Tarifstufe – BKBT: 250/300/350/400/450 € je Stufe 300/600/900/1.200/ab 1.500 · Lasik bis zur vollen Budgethöhe. |
| Zusatzbudget Sehhilfe | Nein |
| Sehhilfe belastet das Budget | Ja · Sublimit innerhalb des Jahresbudgets. |
| Augenlasern (LASIK) | Ja · LASEK/LASIK, Linsenimplantation, refraktiver Linsenaustausch – im BKBT ohne Sublimit bis zur Budgethöhe. |
| Zahn | |
| Zahnbehandlung | Ja · Komposit-/Kunststoff-/Adhäsivfüllungen (keine Amalgam), Wurzelbehandlung, Fissurenversiegelung, Parodontosebehandlung nach GOZ-Ziffernliste. |
| Zahnersatz | Ja · Prothetische Leistungen inkl. Brücken, Kronen, Inlays, implantologische Leistungen, Aufbissbehelfe/Schienen, Funktionsanalyse/-therapie, Reparaturen · Zahntechnische Laborarbeiten nach Preis- und Leistungsverzeichnis · Narkose/Akupunktur bei Implantaten. |
| Kieferorthopädie | Nein · Nur infolge eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Krankheit (Missbildung, skelettale Dysgnathie, Tumor), KIG 3–5. |
| Professionelle Zahnreinigung | Ja · Professionelle Zahnreinigung, Zahnaufhellung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest, Mundhygienestatus · Höchstsatz je Kalenderjahr nach Tarifstufe – BKBT: 200 € (Stufe 300), 250 € (600), 300 € (ab 900) (gemeinsam mit Bleaching). |
| Bleaching | Ja · Zahnaufhellung innerhalb des Prophylaxe-Höchstsatzes (BKBT: 200 € (Stufe 300), 250 € (600), 300 € (ab 900)). |
| Zusatzbudget Zahn | Nein |
| Zahnleistungen belasten das Budget | Ja · Alle Leistungen inklusive Krankenhaustagegeld aus dem Jahresbudget. |
| Heilmittel | |
| Heilmittel (Physio, Massage, Logo, Ergo) | Ja · Ärztlich verordnete Heilmittel: physikalische Therapie, Stimm-/Sprech-/Sprachtherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie nach Bundesbeihilfevorschriften · Auch vom Heilpraktiker verordnete · Kinesiotaping bis 250 € je Kalenderjahr. |
| Heilmittelverzeichnis | Tarifliches Verzeichnis · Beihilfefähige Heilmittel der Bundesbeihilfevorschriften. |
| Kinesio-Taping | Ja · Ärztlich verordnetes Kinesiotaping durch Ärzte oder Physiotherapeuten bis 250 € je Kalenderjahr. |
| Hilfsmittel | |
| Hilfsmittel | Ja · Ärztlich verordnete Hilfsmittel (Hör-/Sprechhilfen, Prothesen, Orthesen, Bandagen, Einlagen, orthopädische Schuhe, Blutgerinnungsmessgeräte, Insulinpumpen, Rollatoren · Stoma-/Inkontinenzartikel, enterale Ernährung, lebenserhaltende Hilfsmittel) inkl. Leihe, Reparatur, Wartung · Nicht: Pflegehilfsmittel, Fitness/Wellness, Bedarfsartikel, Betriebskosten. |
| Hörgeräte | Ja · Hörhilfen als Hilfsmittel. |
| Arznei- & Verbandmittel | |
| Arznei- und Verbandmittel | Ja · Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel inkl. gesetzlicher Eigenanteile · Auch vom Heilpraktiker im Rahmen naturheilkundlicher Behandlung verordnete. |
| Private Rezepte (blau/grün) | Ja · Ärztliche Verordnung genügt (keine Beschränkung auf Kassenrezepte) |
| Vorsorge & Impfungen | |
| Vorsorgeuntersuchungen | Ja · Umfangreiche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und zur Schwangerschaftsvorsorge durch Ärzte bis zum GOÄ-Regelhöchstsatz, ohne Katalog. |
| Vorsorge ohne Katalog/Altersgrenze | Ja · Ohne Katalog und Altersgrenzen. |
| Schutz- und Reiseimpfungen | Ja · Nur Schutzimpfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis · Keine STIKO-Standardimpfungen. |
| Naturheilkunde | |
| Heilpraktiker | Ja · Naturheilkundliche Heilbehandlung durch Heilpraktiker nach GebüH inkl. verordneter Arznei-, Verband- und Heilmittel · Keine Psychotherapie. |
| Naturheilverfahren | Ja · Naturheilverfahren durch Ärzte nach Hufeland-Leistungsverzeichnis bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ (2,3-fach). |
| Stationär | |
| Krankenhaustagegeld | Ja · 15 € Tagegeld je Tag für höchstens 28 Tage im Jahr bei Krankenhausaufenthalt und stationärer Rehabilitation (nicht bei psychotherapeutischer Indikation), aus dem Budget · Nicht bei teil-/vor-/nachstationärer Behandlung. |
| Services & Assistance | |
| Facharzttermin-Service | Ja · Unterstützung bei der Terminvereinbarung beim Spezialisten über das Gesundheitstelefon. |
| Ärztliche Videosprechstunde | Ja · HanseMerkur Online-Arzt (Videosprechstunde inkl. Verordnungen, Überweisungen, Terminvereinbarung) und Online-Hautarzt (Teledermatologie) · Je bis zu zweimal je Kalenderjahr unabhängig vom Budget – auch für Familienangehörige. |
| Medizin-Hotline / Gesundheitstelefon | Ja · Kostenfreie Rufnummer, täglich 24 Stunden · Medizinische Fachberatung und Unterstützung bei der Terminvereinbarung beim Spezialisten. |
| App (Rechnungen, Gesundheit) | Ja |
| Gesundheitsportal | Ja · HanseMerkur Gesundheitsportal (Krankheitsbilder, Prävention, Arzt- und Kliniksuche). |
| Services auch für Familienangehörige | Ja · „Versicherte Personen und deren Familienangehörige“ können Online-Arzt und Online-Hautarzt nutzen. |
| Ausland | |
| Leistungen im Ausland | Weltweit · Abweichend während der ersten 6 Monate eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland voller Schutz ohne Vereinbarung. |
| Verwaltung | |
| Onlineportal für die Firma | Ja · Digitales Verwaltungstool für An- und Abmeldung der Mitarbeitenden. |
| Änderungen online melden | Ja · An- und Abmeldung online · Abmeldung ohne Kündigungsfrist. |
| Individuelle Mitarbeiterinformation | Ja · „Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der Mitarbeiterinformation individuell nach Ihren Wünschen“ · Mitarbeiter erhalten Versicherungsbestätigungen. |
| Sonstiges | |
| Prämiengarantie | Keine Beitragsgarantie |
| Extras | Tagegeld 15 € auch für Reha, Sehhilfen bis 450 €, Lasik bis zur Budgethöhe, Prophylaxe/Bleaching bis 300 €, Kinesiotaping 250 €, Vorsorge ohne Katalog · Online-Arzt und Online-Hautarzt je zweimal jährlich ohne Budgetbelastung – auch für Familienangehörige · Gesundheitstelefon 24 h, Gesundheitsportal, ServiceApp · Weltweiter Schutz 6 Monate · Laufende Behandlungen mitversichert. · BKZ Zahnersatz: Höchstbeträge entfallen bei Unfall · Laufende Behandlungen und fehlende Zähne mitversichert · Narkose/Akupunktur bei Implantaten |
Die Leistungsdaten sind nur online einsehbar und nicht zum Ausdruck bestimmt. Einen Tarifvergleich als Dokument erhalten Sie über unsere Beratung auf bkv-intern.de.
Alle Angaben zu Tarifen, Leistungen und Beiträgen erfolgen ohne Gewähr. Für Irrtümer und Tippfehler übernehmen wir keine Haftung. Leistungen und Bedingungen der Versicherer können sich im Laufe der Zeit ändern – maßgeblich ist daher stets das aktuelle Vertragswerk des jeweiligen Versicherers.
