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Wer kann versichert werden?

Versichert werden können alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden eines Unternehmens – meist ab einer Mindestanzahl (z. B. 3 Personen). In vielen Tarifen können auch Familienangehörige mitversichert werden, z. B. Eltern, Großeltern oder Kinder – oft ohne Gesundheitsprüfung und innerhalb eines Öffnungsfensters.

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