Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie zu vielen verschreibungspflichtigen Medikament einen Eigenanteil. Sie zahlen 10% oder mindestens 5 EUR (maximal 10 EUR) dazu.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. hier beim Bundesministerium für Gesundheit
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist eine 100% ige Erstattung der ärztlich verordneten Arznei-und Verbandmittel möglich. Egal ob Privat- oder Kassenrezept!
Arznei-und Verbandmittel in der betrieblichen Krankenversicherung
Kassen- oder Privatrezept
Wenn Sie sich auf Versichtenkarte behandeln lassen, so verordnet Ihnen der Arzt die Arzneimittel auf einem rosa Rezept (rotes Rezept) die Arzneimittel, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören.
Das „blaue Rezept“ ist dagegen ein Privatrezept. Das Privatrezept verwendet der Arzt u.a., wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält. Das bedeutet, dass Sie die verordneten Medikamente selbst bezahlen müssen.
Mit einer bKV erhalten Sie auch für die Privatrezepte Ihre Erstattung!
Vergleich der Erstattungshöhen für Arznei-und Verbandmittel
Als Spezialist für betriebliche Krankenversicherung haben wir für Sie Zugriff auf nahezu alle verfügbaren bKV-Tarife der Versicherer. Wir kennen die Unterschiede bei den Erstattungshöhen und das Kleingedruckte. Erfahren Sie, worin sich die Tarife stark unterscheiden und wo Sie einen optimalen Tarif entsprechend Ihren Anforderungen für Ihre Belegschaft erhalten.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichs- und Beratungsservice!
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Unsere bKV-Experten beraten Sie gern!
Ingrida Sander
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
Telefon: 06483-2424-900 Email: bkv@makler-sander.com