Arbeitsrecht in der bKV

Warum eine bKV-Versorgungsordnung wichtig ist

Der Gruppenvertrag regelt den Versicherungsschutz. Die Versorgungsordnung regelt, was Ihr Unternehmen den Beschäftigten zusagt: wer die betriebliche Krankenversicherung bekommt, wer zahlt und wie sie endet. Fehlt sie, bleiben genau diese Fragen offen.

Kostenlose Tarifanalyse anfordernWas hineingehört

Geschäftsführerin und Personalleiter gehen gemeinsam eine Mappe durch

Zwei Dokumente, zwei Aufgaben

Der Gruppenvertrag allein sagt den Beschäftigten noch nichts zu.

Unternehmen und Versicherer

Gruppenvertrag

Legt Tarife, Beiträge, den versicherbaren Personenkreis und die Abwicklung fest. Er verpflichtet Ihr Unternehmen gegenüber dem Versicherer – nicht gegenüber den Beschäftigten.

Unternehmen und Beschäftigte

Versorgungsordnung

Die arbeitsrechtliche Zusage: Sie beschreibt, wer die bKV erhält, was Ihr Unternehmen dafür leistet und unter welchen Bedingungen die Zusage gilt, ruht oder endet.

Mit BetriebsratBetriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Ohne BetriebsratVersorgungsordnung als Gesamtzusage des Arbeitgebers an die Belegschaft.
Im EinzelfallEinzelvereinbarung im Arbeitsvertrag, vor allem bei Neueinstellungen.

Sechs Gründe für eine Versorgungsordnung

Gleichbehandlung absichern

Sollen nicht alle Beschäftigten die bKV bekommen, braucht die Abgrenzung ein sachliches, nachvollziehbares Kriterium. Befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte dürfen nicht allein deshalb schlechter gestellt werden. Die Versorgungsordnung hält das Kriterium fest.

Grundlage für die Versteuerung

Als Sachbezug gilt die bKV nur, wenn die Beschäftigten ausschließlich Versicherungsschutz verlangen können – keine Auszahlung an seiner Stelle. Genau das steht in der Versorgungsordnung und stützt die steuerliche Behandlung, etwa die 50-Euro-Freigrenze.

Keine ungewollte Dauerzusage

Die bKV ist eine zusätzliche Leistung. Ist nicht geregelt, unter welchen Bedingungen sie geändert, widerrufen oder beendet werden kann, kann daraus ein dauerhafter Anspruch entstehen.

Klarheit in entgeltfreien Zeiten

Elternzeit, Pflegezeit, lange Krankheit, Sabbatical: Läuft der Schutz weiter, und wer trägt den Beitrag? Die Regelung sollte zur Beitragsbefreiung des gewählten Tarifs passen.

Datenweitergabe geregelt

Für die Anmeldung gibt Ihr Unternehmen Daten der Beschäftigten an den Versicherer weiter. Eine Betriebsvereinbarung kann dafür die Grundlage sein; sonst braucht es in der Regel die Einwilligung der Beschäftigten.

Weniger Rückfragen

Wer bekommt was, ab wann und wie lange? Steht das an einer Stelle, wissen Belegschaft, Personalabteilung und Lohnbuchhaltung, woran sie sind – auch bei Neueinstellungen.

Was in die Versorgungsordnung gehört

Fünf Punkte, die Rechte und Pflichten für beide Seiten klar machen.

  1. 1

    Wer die bKV bekommt

    Der Personenkreis mit seinem Kriterium – etwa alle Beschäftigten nach der Probezeit. Er sollte mit dem versicherbaren Personenkreis des Gruppenvertrags übereinstimmen.

  2. 2

    Was geleistet wird

    Eine kurze Beschreibung der Leistungen oder der Verweis auf die Leistungsbeschreibung des Gruppenvertrags.

  3. 3

    Wer die Beiträge zahlt

    Der Arbeitgeber trägt die Beiträge – und die Beschäftigten können nur den Versicherungsschutz verlangen, keine Geldleistung.

  4. 4

    Was in entgeltfreien Zeiten gilt

    Ob der Schutz in Eltern- oder Pflegezeit weiterläuft und wer in dieser Zeit den Beitrag trägt.

  5. 5

    Wie die bKV endet

    Was beim Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt und unter welchen Bedingungen die Zusage geändert oder beendet werden kann.

So gehen Sie vor

In vier Schritten zur passenden Regelung – am besten, bevor der Versicherungsschutz beginnt.

1

Personenkreis festlegen

Wer soll die bKV bekommen – und nach welchem sachlichen Kriterium?

2

Mit dem Gruppenvertrag abstimmen

Personenkreis, Leistungen, Beginn und Beitragsbefreiung müssen in beiden Dokumenten zueinander passen.

3

Entwerfen und prüfen lassen

Form wählen, Text aufsetzen, den Betriebsrat beteiligen, wenn es einen gibt – und rechtlich prüfen lassen.

4

Belegschaft informieren

Die Regelung bekannt machen, zusammen mit der Information zur Versteuerung und zum Datenschutz.

Häufige Fragen

Brauchen wir dafür einen Betriebsrat?

Nein. Gibt es einen Betriebsrat, ist die Betriebsvereinbarung der übliche Weg. Ohne Betriebsrat erlässt der Arbeitgeber die Versorgungsordnung als Gesamtzusage an die Belegschaft.

Dürfen wir nur einen Teil der Belegschaft versichern?

Ja, wenn die Abgrenzung auf einem sachlichen Kriterium beruht – zum Beispiel Betriebszugehörigkeit oder Art der Tätigkeit. Unzulässig ist eine Benachteiligung wegen persönlicher Merkmale im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder allein wegen Teilzeit oder Befristung.

Wann sollte die Versorgungsordnung stehen?

Am besten vor dem Versicherungsbeginn. Dann passen Zusage, Gruppenvertrag und Versteuerung vom ersten Beitrag an zusammen.

Wer schreibt die Versorgungsordnung?

Ihr Unternehmen, am besten mit Ihrer Rechtsberatung. Wir stellen Ihnen die Angaben aus Tarif und Gruppenvertrag zusammen, die hineingehören – etwa Personenkreis, Leistungen und Beitragsbefreiung.

Reicht nicht eine Regelung im Arbeitsvertrag?

Eine Einzelvereinbarung ist möglich, lässt sich aber vor allem bei Neueinstellungen als Teil des Arbeitsvertrags umsetzen. Für eine bestehende Belegschaft ist eine einheitliche Regelung einfacher zu handhaben.

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche und rechtliche Fragen dürfen nur die dafür befugten Berufsgruppen beantworten – etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Bitte klären Sie Ihre Gestaltung mit ihnen ab. Stand: Oktober 2026. Irrtümer und Tippfehler möglich. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Versicherers.

Mehr dazu

Ingrida Sander

Gruppenvertrag und Zusage aus einem Guss

Ingrida Sander · Versicherungsmaklerin · bKV-Experten 24

Wir vergleichen die bKV-Budgettarife für Ihr Unternehmen, stimmen Tarif, Personenkreis und Beginn mit Ihnen ab und stellen zusammen, was aus dem Gruppenvertrag in Ihre Versorgungsordnung gehört. Die rechtliche Prüfung übernimmt Ihre Rechtsberatung.

Telefon 06483 2424-900

Kostenlose Tarifanalyse anfordernTermin online buchen