Arbeitsrecht in der bKV
Warum eine bKV-Versorgungsordnung wichtig ist
Der Gruppenvertrag regelt den Versicherungsschutz. Die Versorgungsordnung regelt, was Ihr Unternehmen den Beschäftigten zusagt: wer die betriebliche Krankenversicherung bekommt, wer zahlt und wie sie endet. Fehlt sie, bleiben genau diese Fragen offen.

Zwei Dokumente, zwei Aufgaben
Der Gruppenvertrag allein sagt den Beschäftigten noch nichts zu.
Gruppenvertrag
Legt Tarife, Beiträge, den versicherbaren Personenkreis und die Abwicklung fest. Er verpflichtet Ihr Unternehmen gegenüber dem Versicherer – nicht gegenüber den Beschäftigten.
Versorgungsordnung
Die arbeitsrechtliche Zusage: Sie beschreibt, wer die bKV erhält, was Ihr Unternehmen dafür leistet und unter welchen Bedingungen die Zusage gilt, ruht oder endet.
Sechs Gründe für eine Versorgungsordnung
Gleichbehandlung absichern
Sollen nicht alle Beschäftigten die bKV bekommen, braucht die Abgrenzung ein sachliches, nachvollziehbares Kriterium. Befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte dürfen nicht allein deshalb schlechter gestellt werden. Die Versorgungsordnung hält das Kriterium fest.
Grundlage für die Versteuerung
Als Sachbezug gilt die bKV nur, wenn die Beschäftigten ausschließlich Versicherungsschutz verlangen können – keine Auszahlung an seiner Stelle. Genau das steht in der Versorgungsordnung und stützt die steuerliche Behandlung, etwa die 50-Euro-Freigrenze.
Keine ungewollte Dauerzusage
Die bKV ist eine zusätzliche Leistung. Ist nicht geregelt, unter welchen Bedingungen sie geändert, widerrufen oder beendet werden kann, kann daraus ein dauerhafter Anspruch entstehen.
Klarheit in entgeltfreien Zeiten
Elternzeit, Pflegezeit, lange Krankheit, Sabbatical: Läuft der Schutz weiter, und wer trägt den Beitrag? Die Regelung sollte zur Beitragsbefreiung des gewählten Tarifs passen.
Datenweitergabe geregelt
Für die Anmeldung gibt Ihr Unternehmen Daten der Beschäftigten an den Versicherer weiter. Eine Betriebsvereinbarung kann dafür die Grundlage sein; sonst braucht es in der Regel die Einwilligung der Beschäftigten.
Weniger Rückfragen
Wer bekommt was, ab wann und wie lange? Steht das an einer Stelle, wissen Belegschaft, Personalabteilung und Lohnbuchhaltung, woran sie sind – auch bei Neueinstellungen.
Was in die Versorgungsordnung gehört
Fünf Punkte, die Rechte und Pflichten für beide Seiten klar machen.
- 1
Wer die bKV bekommt
Der Personenkreis mit seinem Kriterium – etwa alle Beschäftigten nach der Probezeit. Er sollte mit dem versicherbaren Personenkreis des Gruppenvertrags übereinstimmen.
- 2
Was geleistet wird
Eine kurze Beschreibung der Leistungen oder der Verweis auf die Leistungsbeschreibung des Gruppenvertrags.
- 3
Wer die Beiträge zahlt
Der Arbeitgeber trägt die Beiträge – und die Beschäftigten können nur den Versicherungsschutz verlangen, keine Geldleistung.
- 4
Was in entgeltfreien Zeiten gilt
Ob der Schutz in Eltern- oder Pflegezeit weiterläuft und wer in dieser Zeit den Beitrag trägt.
- 5
Wie die bKV endet
Was beim Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt und unter welchen Bedingungen die Zusage geändert oder beendet werden kann.
So gehen Sie vor
In vier Schritten zur passenden Regelung – am besten, bevor der Versicherungsschutz beginnt.
Personenkreis festlegen
Wer soll die bKV bekommen – und nach welchem sachlichen Kriterium?
Mit dem Gruppenvertrag abstimmen
Personenkreis, Leistungen, Beginn und Beitragsbefreiung müssen in beiden Dokumenten zueinander passen.
Entwerfen und prüfen lassen
Form wählen, Text aufsetzen, den Betriebsrat beteiligen, wenn es einen gibt – und rechtlich prüfen lassen.
Belegschaft informieren
Die Regelung bekannt machen, zusammen mit der Information zur Versteuerung und zum Datenschutz.
Häufige Fragen
Brauchen wir dafür einen Betriebsrat?
Nein. Gibt es einen Betriebsrat, ist die Betriebsvereinbarung der übliche Weg. Ohne Betriebsrat erlässt der Arbeitgeber die Versorgungsordnung als Gesamtzusage an die Belegschaft.
Dürfen wir nur einen Teil der Belegschaft versichern?
Ja, wenn die Abgrenzung auf einem sachlichen Kriterium beruht – zum Beispiel Betriebszugehörigkeit oder Art der Tätigkeit. Unzulässig ist eine Benachteiligung wegen persönlicher Merkmale im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder allein wegen Teilzeit oder Befristung.
Wann sollte die Versorgungsordnung stehen?
Am besten vor dem Versicherungsbeginn. Dann passen Zusage, Gruppenvertrag und Versteuerung vom ersten Beitrag an zusammen.
Wer schreibt die Versorgungsordnung?
Ihr Unternehmen, am besten mit Ihrer Rechtsberatung. Wir stellen Ihnen die Angaben aus Tarif und Gruppenvertrag zusammen, die hineingehören – etwa Personenkreis, Leistungen und Beitragsbefreiung.
Reicht nicht eine Regelung im Arbeitsvertrag?
Eine Einzelvereinbarung ist möglich, lässt sich aber vor allem bei Neueinstellungen als Teil des Arbeitsvertrags umsetzen. Für eine bestehende Belegschaft ist eine einheitliche Regelung einfacher zu handhaben.
Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche und rechtliche Fragen dürfen nur die dafür befugten Berufsgruppen beantworten – etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Bitte klären Sie Ihre Gestaltung mit ihnen ab. Stand: Oktober 2026. Irrtümer und Tippfehler möglich. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Versicherers.
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Ingrida Sander · Versicherungsmaklerin · bKV-Experten 24
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