Was ist das Hufelandverzeichnis und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Das Hufelandverzeichnis und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sind beide Leitfäden für die Abrechnung von naturheilkundlichen Leistungen, die hauptsächlich von Heilpraktikern genutzt werden.

Sowohl das Hufelandverzeichnis als auch das GebüH sind keine gesetzlich verpflichtenden Dokumente, sondern dienen als Orientierungshilfe für Heilpraktiker und private Krankenversicherungen.

  • Das Hufelandverzeichnis ist ein Katalog naturheilkundlicher Verfahren, der von der Hufelandgesellschaft, einem ärztlichen Dachverband, gepflegt wird. Es wird ständig aktualisiert und erweitert. Viele private Zusatzversicherungen orientieren sich daran, um zu entscheiden, welche Naturheilverfahren sie bezuschussen.
  • Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wurde in den 1980er-Jahren erstellt und seitdem nicht mehr grundlegend überarbeitet. Es listet Heilpraktikerleistungen auf und dient als Berechnungshilfe für die “übliche Vergütung” nach § 612 BGB, falls keine Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Zusammenfassend: Das Hufelandverzeichnis fokussiert sich auf die Therapieverfahren selbst, während das GebüH die Abrechnung der spezifischen Leistungen regelt. Oftmals stehen Therapien in beiden Verzeichnissen, es gibt aber auch Leistungen, die nur in einem der beiden aufgeführt sind. Heilpraktiker orientieren sich in der Regel an beiden Verzeichnissen, während private Krankenversicherungen Leistungen erstatten, die in einem der beiden Verzeichnisse gelistet sind.

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com