Hier geht’s um eine private Krankenzusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung. Sie erstattet zum Beispiel Heilpraktiker-Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen und Zahnbehandlungen, jeweils mit jährlichen Erstattungshöchstgrenzen. Die Versicherung gilt weltweit und hat auch einige Ausschlüsse und Bedingungen, etwa keine Leistungen bei nicht-medizinischer Notwendigkeit oder durch nahe Angehörige durchgeführte Behandlungen.
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