Hier geht’s um eine private Krankenzusatzversicherung im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung.
- Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern, ärztlichen Naturheilverfahren, Sehhilfen und zahnärztlichen Leistungen
- Jahreslimits je nach Tarifstufe von 300 bis 1.200 EUR
- Einschränkungen z. B. keine Erstattung bei Behandlungen durch nahe Angehörige oder nicht medizinisch notwendige Leistungen