Sind auch Sonnenbrillen mit Sehstärke erstattungsfähig?

Ja – je nach Tarif sind auch Sonnenbrillen, die eine optische Funktion erfüllen (also mit Sehstärke versehen ist), erstattungsfähig über das Budget. Reine Modebrillen ohne Korrektur sind meist ausgeschlossen

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Ingrida Sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bkv@makler-sander.com